IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde des WP, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 7. September 2017, Zl. WBS2-V-16 5404/5, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.01.2018 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §81 Abs1GewO 1994 §366 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die (Änderungs-)Genehmigung stellt in der Sprache der Verwaltungsrechtwissenschaft eine Erlaubniserteilung dar. Der Träger dieser Genehmigung wird durch sie ermächtigt, den genehmigten Bau (die genehmigte Änderung) durchzuführen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Daher sind a... mehr lesen...