IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Wimmer als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch RA B in ***, ***, gegen Spruchpunkt 3. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 5. November 2025, Zl. ***, betreffend eine Übertretung der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird mit der Maßgabe Folge gegeben, dass ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.04.2026 Norm: GewO 1994 §1 GewO 1994 §94 Z32 GewO 1994 §366 Abs1 Z1VStG 1991 §22 Abs2 GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Michaela Lütte-Mersch über die Beschwerde des A, in ***, ***, vertreten durch die B Rechtsanwälte OG, in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 28. Mai 2025, Zl. ***, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern stattgegeben, als die von der Behörde festgesetzte Geldstrafe in der Höhe von 300,0... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dissauer als Einzelrichterin über die Beschwerde des B, *** in ***, vertreten durch A Rechtsanwalt GmbH, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 19.05.2025, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis hinsichtlich beider Spruchpunkte aufgehobe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Dissauer als Einzelrichterin über die Beschwerde des B, *** in ***, vertreten durch A Rechtsanwalt GmbH, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 19.05.2025, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis hinsichtlich beider Spruchpunkte aufgehobe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des B in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 07. Februar 2024, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der GewO 1994, zu Recht: 1. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG eingestellt. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Verw... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst bzw. erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch die B Rechtsanwälte, in ***, ***, gegen die Spruchpunkte 3. und 4. des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 17. Oktober 2023, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach der Gewerbeordnung (GewO 1994) nach mündlicher Verhandlung am 10. Jänner 2024 I. römisch eins. den Beschluss: 1. Das Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.01.2024 Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z3VStG 1991 §44a Z1 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft *** vom 17. August 2023, Zl. ***, betreffend Übertretung der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.01.2024 Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z1 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.01.2024 Norm: GewO 1994 §366 Abs1 Z1 GewO 1994 § 366 heute GewO 1994 § 366 gültig ab 28.04.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022 GewO 1994 § 366 gültig von 01.10.2018 bis 27.04.2023 zuletzt geändert du... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde der A, vertreten durch B, C und D, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 25. Juli 2022, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 4... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.09.2023 Norm: GewO 1994 §94 Z46 GewO 1994 §366 Abs1 GewO 1994 § 94 heute GewO 1994 § 94 gültig ab 17.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 94 gültig von 29.03.2016 bis 16.10.2017 zuletzt ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Gindl über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 20. Jänner 2021, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), zu Recht: Der Beschwerde wird gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) insofern Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe v... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.02.2022 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §81 Abs1GewO 1994 §366 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Behörde hat bei Prüfung des Vorliegens einer Übertretung des § 366 Abs 1 Z 3 iVm § 81 GewO nicht die Genehmigungsfähigkeit der Änderung der Betriebsanlage zu prüfen; ebensowenig, ob tatsächliche Gefährdungen, Beeinträchtigungen, Belästigungen oder sonstige Einwirkungen im Sinne des § 7... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.02.2022 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §81 Abs1GewO 1994 §366 Abs1 Z3
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 81 Abs 1 GewO bedarf nicht jede Änderung einer genehmigten Betriebsanlage einer Genehmigung, sondern nur eine solche, die geeignet ist, die im § 74 Abs 2 leg cit umschriebenen Interessen zu beeinträchtigen. Schlagworte Gewerberecht; Ver... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Sonja Dusatko als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 17.09.2020, ***, betreffend eine Bestrafung nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern stattgegeben, als die von der Behörde festgesetzte Geldstrafe in der H... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.01.2022 Norm: GewO 1994 §74 Abs2GewO 1994 §81GewO 1994 §366 Abs1 Z3
Rechtssatz: Tatbestandselement nach § 74 Abs 2 GewO ist die mit einer gewerblichen Betriebsanlage verbundene konkrete Eignung. Durch Lagerungen oder aufgestellte Warenkörbe – welche zum Teil nicht gegen Verschieben und Abrollen gesichert sind – können Personen, die gleichzeitig eine Betriebsanlage [hier: G... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Marzi als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 28. Dezember 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) nach mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis wie folgt abgeändert: a. Die Tatzeit hat z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.12.2021 Norm: GewO 1994 §1GewO 1994 §94 Z16GewO 1994 §94 Z37GewO 1994 §366 Abs1 Z1
Rechtssatz: Beim – der Ausübung des Gewerbes gleich zu haltenden – Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es nach der Rsp des VwGH auf den in diesem Zusammenhang zu prüfenden objektiven Wortlaut und nicht etwa auf die Absicht des Anbietenden an. ... mehr lesen...