Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1994 §340 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §363 Abs4 idF 2003/I/048;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/04/0003 2004/04/0005 2004/04/0004
Rechtssatz: Die Eintragung ins Gewerberegister begrün... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §340 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §46 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/04/0003 2004/04/0005 2004/04/0004 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/04/0055 E 14. September 2005 RS 3 Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 24. Juli 2003 zeigte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein die Ausübung des im Standort Ischgl Nr. 7 ausgeübten Gewerbes "Halten von erlaubten Kartenspielen, bei denen der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängig ist, ohne Bankhalter, sowie die Durchführung von erlaubten Geschicklichkeitsspielen und Beobachtungsspielen" in der weiteren Betriebsstätte W, I Straße 60, an. Diese Anzeige wurde von der Bezirkshauptman... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §340 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §46 Abs1 idF 2002/I/111;GewO 1994 §5 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte gegeben sind, ist die Behörde an den als Bescheid geltenden Gewerbeschein und den solcherart enth... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems (BH) vom 12. Oktober 2004 gemäß § 340 Abs. 3 GewO 1994 festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des angemeldeten Gastgewerbes in der Betriebsart eines Nachtclubs in einem näher bezeichneten Standort durch die Beschwerdeführerin nicht vorliegen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschw... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §340 Abs1;
Rechtssatz: Die gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist wegen des konstitutiven Charakters der Gewerbeanmeldung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen, wobei dieser Zeitpunkt für den Fall einer "nachträglichen" Vorlage von Nachweisen gemäß § 339 Abs. 3 GewO... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer in einem näher bezeichneten Standort angemeldeten Gewerbes der Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf Innenmalerei, nicht vorliegen, und die Ausübung des Gewerbes untersagt. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges im Wesentlichen ausgeführt, dem Beschwerdeführer man... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §19;GewO 1994 §340 Abs1;
Rechtssatz: Beim "individuellen Befähigungsnachweis" im Sinn des § 19 GewO 1994 wird der gemäß § 18 Abs. 1 vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegen, die für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes erforderlich sind. Die Beurteilung, ob durch di... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Februar 2002 stellte die Bezirkshauptmannschaft Schärding (BH) gemäß § 340 Abs. 7 und § 339 Abs. 2 GewO 1994 fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Gewerbes "Überstellungs-, Administrations- und Fahrdienst" im Standort Schärding mit Wirkung vom 14. Dezember 2001 nicht vorliegen und untersagte die Gewerbeausübung. Begründend führte die BH im Wesentlichen aus, vom Wortlaut des vom Beschwerdeführer angemel... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §29;GewO 1994 §339 Abs2;GewO 1994 §340 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/04/0161 E 23. Mai 1995 RS 4
(hier: nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Nach der ausdrücklichen Anordnung des § 340 Abs 1 GewO 1994 hat die Behörde bei der ihr nach dieser Gesetzesstelle obliegenden Prüfung von der Anmeldung des Gewerbes auszugehen. Entscheidend ist daher ausschließlich der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die von der beschwerdeführenden Partei eingebrachte Gewerbeanmeldung lautend auf "Halten von erlaubten Kartenspielen, bei denen der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängig ist, ohne Bankhalter, Durchführung des Geschicklichkeits- und Beobachtungsspieles EUROBSGAME" zurückgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides vertritt die belangte Behörde die Auffas... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs2;GewO 1994 §340 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 4. September 2002, Zl. 2002/04/0115, ausgeführt hat, lässt eine Umschreibung der beabsichtigten Tätigkeit mit "Halten von erlaubten Kartenspielen, bei denen der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängig ist, ohne Bankhalter," die Art dieser Tätigkeit, i... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und den angeschlossenen Unterlagen zufolge hat der Beschwerdeführer am 22. Oktober 2001 das Gastgewerbe in der Betriebsart "Gasthaus" im Standort G, Markgemeinde K., angemeldet, dieser Anmeldung trotz eines entsprechenden Hinweises der Bezirkshauptmannschaft Hermagor (BH) allerdings keine Strafregisterbescheinigung im Sinn des § 339 Abs. 3 Z. 2 GewO 1994 angeschlossen. In der Folge wurde der Beschwerdeführer schriftlich (Schreiben der BH vom 7. Dezembe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;
Rechtssatz: Das Fehlen von Unterlagen gemäß § 339 Abs. 3 Z. 2 GewO 1994 verhindert das Wirksamwerden der Gewerbeanmeldung. Es liegt nämlich erst ab dem Tag, an dem alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind, eine Gewerbeanmeldung vor (Hinweis § 340 Abs. 4 letzter Satz GewO 1994), sodass mit der Gewe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;GewO 1994 §340 Abs6;
Rechtssatz: Die gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist wegen des konstitutiven Charakters der Gewerbeanmeldung - abgesehen vom Fall des § 340 Abs. 6 GewO 1994 - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen, wobei dieser... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;GewO 1994 §340 Abs7;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat die erforderliche Strafregisterbescheinigung bis zur Erlassung des erstbehördlichen Bescheides unbestrittener Maßen nicht beigebracht. Die Bezirkshauptmannschaft war daher im Grunde des § 340 Abs. 7 GewO 1994 ermächtigt, bezogen auf den Zeitpunkt der Anmeldung d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde "gemäß § 340 Abs. 1 und 7 in Verbindung mit § 339 Abs. 2 und § 29 i und in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 17 und 24 GewO 1994" festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der beschwerdeführenden Partei angemeldeten Gewerbes "Durchführung erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter, Durchführung erlaubter Beobachtungs- und Geschicklichkeitsspiele, insbesondere ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs7;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im E vom 4. September 2002, Zl. 2002/04/0115, ausgeführt hat, lässt eine Umschreibung der beabsichtigten Tätigkeit mit "Halten von erlaubten Kartenspielen, bei denen der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängig ist, ohne Bankhalter, sowie die Durchfü... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 10. Mai 1996 hat der Beschwerdeführer die Ausübung des Handwerkes "Platten- und Fliesenleger" am näher bezeichneten Standort angemeldet. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 13. September 1996 wurde festgestellt, dass diese Anmeldung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und die Ausübung dieses Handwerkes untersagt. Zur Begründung: stützte sich die Behörde im Hinblick auf zwei strafgerichtliche Verurteilungen auf das Vorliegen der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 340 Abs. 1 und Abs. 7 GewO 1994 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 GewO 1994 festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gastgewerbes in den angemeldeten Betriebsarten Restaurant, Hotel und Bar im näher bezeichneten Standort durch die beschwerdeführende Partei nicht vorliegen und gleichzeitig die Ausübung des angemeldeten Gewerbes sowie die Bestellung de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 340 Abs. 1 und 7 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 GewO 1994 festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des angemeldeten Gewerbes "Gastgewerbe gem. § 124 Z. 8 GewO 1994 in der Betriebsart 'Restaurant' und mit dem Berechtigungsumfang gem. § 142 (1) Z. 2 - 4 leg. cit." im näher bezeichneten Standort nicht vorliegen und die Ausübung des angemeldeten Gewerbes ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs7;GewO 1994 §39 Abs2;
Rechtssatz: Eine "entsprechende Betätigungsmöglichkeit" im Sinne des § 39 Abs. 2 GewO 1994 ist dann zu verneinen, wenn der bestellte Geschäftsführer gar nicht den Willen hat, sich entsprechend zu betätigen bzw. anstelle des Gewerbeinhabers für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich zu sein. Das ... mehr lesen...
Mit erstbehördlichem Bescheid vom 23. Juli 1998 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin, welche bereits das Gewerbe "Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten" ausübe, gegebenenfalls in ganz bestimmten Fällen auch das Gewerbe des Versicherungsagenten ausüben zu dürfen, gemäß § 173a Abs. 4 GewO 1994 keine Folge gegeben und die gleichzeitige Ausübung der genannten Gewerbe untersagt, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben seien. Auf Grund der dagegen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §173a Abs4;GewO 1994 §339 Abs1;GewO 1994 §340 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 339 Abs 1 und § 340 Abs 1 GewO 1994 hat die Gewerbebehörde bereits anlässlich der Anmeldung eines Gewerbes die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Gewerbes durch den Anmelder an dem betreffenden Standort, also im individuellen Fall, zu prüfen und darüber in dem zu erlassenden Beschei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. Mai 1997 wurde - in Behebung des Bescheides der Erstbehörde vom 15. Jänner 1997 - "aufgrund der am 28. Mai 1996" von der Beschwerdeführerin erstatteten Anmeldung eines näher beschriebenen Gewerbes gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1994 i.V.m. den §§ 9 und 339 Abs. 3 leg. cit. festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewerbeausübung nicht gegeben seien und es wurde die Ausübung des Gewerbes unte... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides stellte der Landeshauptmann von Wien mit dem Bescheid vom 2. Dezember 1998 gemäß § 340 Abs. 1 und 7 iVm § 13 Abs. 7, § 13 Abs. 5 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin an einem näher bezeichneten Standort angemeldeten bestimmten Gewerbes nicht vorlägen und untersagte die Ausübung des Gewerbes. Gleichzeitig wurde... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §340 Abs1 impl;GewO 1973 §340 Abs6 impl;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0114 2
(hier: betreffend GewO 1994) Stammrechtssatz Der konstitutive Charakter der Gewerbeanmeldung verlangt, daß im Falle einer Entscheidung nach § 340 Abs 6 GewO 1973 im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung zumindest das Verfahren über die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §339 Abs1;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;GewO 1994 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/04/0272 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf den konstitutiven Charakter der Gewerbeanmeldung ist die der Behörde aufgetragene Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Gewerbeanmeldung auf die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunk... mehr lesen...
Zu den Verfahrensvorgängen bis zur Aufhebung des Bescheides des Landeshauptmannes von Wien vom 2. November 1995 durch das hg. Erkenntnis vom 24. Juni 1998, Zl. 98/04/0112, wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in diesem Erkenntnis verwiesen. Mit dem als Ersatzbescheid für den mit diesem Erkenntnis aufgehobenen Bescheid vom 2. November 1995 ergangenen nun vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. August 1998 wurde neuerlich ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §339 Abs1;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/04/0272 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf den konstitutiven Charakter der Gewerbeanmeldung ist die der Behörde aufgetragene Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Gewerbeanmeldung auf die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt... mehr lesen...