RS Vwgh 1999/3/3 99/04/0020

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Veröffentlicht am 03.03.1999
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §340 Abs1 impl;
GewO 1973 §340 Abs6 impl;
GewO 1994 §340 Abs1;
GewO 1994 §340 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0114 2 (hier: betreffend GewO 1994)

Stammrechtssatz

Der konstitutive Charakter der Gewerbeanmeldung verlangt, daß im Falle einer Entscheidung nach § 340 Abs 6 GewO 1973 im Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung zumindest das Verfahren über die Erteilung der Nachsicht bereits eingeleitet war. Dieser Umstand ist zufolge § 339 Abs 3 Z 2 GewO 1973 schon in der Anmeldung durch entsprechende Belege darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040020.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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