Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Dr.in XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 10.02.2025 die Anerkennung von Ausbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. Dr.in römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 10.02.2025 die Anerkennung von Ausbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Mit Bescheid vom 21.05.2025, Zl. 2025/14/10E, wurde der Antrag der Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Dr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 28.05.2025 die Anerkennung von Ausbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. Dr. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 28.05.2025 die Anerkennung von Ausbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Nach Durchführung von Ermittlungen wurde der oben genannte Antrag mit dem im
Spruch: b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX langte bei der Österreichischen Ärztekammer per E-Mail des damaligen Arbeitgebers der Beschwerdeführerin, XXXX , ein Antrag auf deren Eintragung in die Liste der zur Berufsausübung berechtigten Ärzte und Gruppenpraxen (Ärzteliste) ein. 1. Am römisch 40 langte bei der Österreichischen Ärztekammer per E-Mail des damaligen Arbeitgebers der Beschwerdeführerin, römisch 40 , ein Antrag auf der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben an die Ärztekammer für XXXX stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Eintragung eines weiteren Berufssitzes in die Ärzteliste. Er sei Facharzt für Radiologie und verfüge derzeit über zwei Berufssitze. Der Eintragung eines dritten Berufssitzes stehe zwar § 45 Abs. 3 erster Satz ÄrzteG 1998 entgegen, wonach Fachärzte nur zwei Berufssitze im Bundesgebiet haben dürften, er halte diese Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 11.02.2025 die Anrechnung ausländischer Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 11.02.2025 die Anrechnung ausländischer Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Mit Bescheid vom 09.05.2025, Zl. PotoMo/AF/14-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner und war vom 01.12.2023 bis 15.03.2025 in der Privatklinik XXXX GmbH beschäftigt. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Mediziner und war vom 01.12.2023 bis 15.03.2025 in der Privatklinik römisch 40 GmbH beschäftigt. 1.2. Am 09.08.2024 langte bei der Österreichischen Ärztekammer unter de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit an die Österreichische Ärztekammer (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichtetem Vordruck der belangten Behörde („ÖÄK-§14 Antragsformular …“) vom 01.02.2024 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer einen Antrag auf Anrechnung ausländischer Aus- oder Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG, welcher bei der belangten Behörde am 21.02.2024 einlangte. 1. Mit an die Öste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 31.07.2023 die Anerkennung von ausländischen Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 31.07.2023 die Anerkennung von ausländischen Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Mit Bescheid vom 12.01.2024, 2023/14/2... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Österreichischen Ärztekammer (in Folge: belangte Behörde) am XXXX die Genehmigung zur Durchführung kleiner operativer Eingriffe im Bereich der ästhetischen Medizin und bezog sich auf kleinchirurgische Eingriffe wie Lipotransfer und Blepharoplastik. 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Österreichischen Ärztekammer (in Folge: belangte B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Österreichischen Ärztekammer (in Folge: belangte Behörde) am XXXX die Genehmigung zur Durchführung kleiner operativer Eingriffe im Bereich der ästhetischen Medizin und bezog sich auf kleinchirurgische Eingriffe wie Lipotransfer und Blepharoplastik. 1. Die Beschwerdeführerin beantragte bei der Österreichischen Ärztekammer (in Folge: belangte B... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer, wohnhaft in XXXX Wien, beantragte am 29.03.2016 die Eintragung in die Ärzteliste. Mit Bescheid vom 02.11.2016, Zl. BÄL 123/2016-2, wies der Präsident der Österreichischen Ärztekammer - unter einem feststellend, dass der Beschwerdeführer nicht über die gemäß § 4 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998) zur Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten erforderlichen Voraussetzungen als Arzt für Allgemeinmedizin verfüge, - den Antrag des Beschwerdeführers auf ... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer, damals wohnhaft in XXXX Wien, beantragte am 30.11.2016 die Eintragung in die Ärzteliste. Mittlerweile lebt und arbeitet der Beschwerdeführer in XXXX (Oberösterreich). Mit Bescheid vom 11.01.2017, Zl. BÄL 188/2016, wies der Präsident der Österreichischen Ärztekammer den Antrag des Beschwerdeführers auf Eintragung in die Ärzteliste zurück, weil die gemäß § 4 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998) zur Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten erforderlic... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer, wohnhaft in XXXX (Niederösterreich), betrieb dort eine Ordination. Mit Bescheid vom 17.05.2017, Zl. BÄL 13/2012/17052017-Mag.Sch/SB, verfügte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer - unter einem feststellend, dass der Beschwerdeführer nicht über die gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998) zur Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit verfüge, und aussprechend, dass die Berechtigung zur Ausüb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem beim Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid verfügte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gemäß § 59 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Ausübung des ärztlichen Berufes und die Standesvertretung der Ärzte (Ärztegesetz 1998 - ÄrzteG 1998) in dem gemäß § 59 iVm § 4 Abs. 2 Z 2 ÄrzteG 1998 durchgeführt... mehr lesen...
Begründung: I.1. Folgender relevanter Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins.1. Folgender relevanter Verfahrensgang wird festgestellt: Mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 29.08.2018 stellte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer im Rahmen des § 117c Abs. 1 Z 6 AärzteG 1998 durchgeführten Verfahrens fest, dass XXXX (im folgenden: Beschwerdeführerein) gemäß § 27 Abs. 10 ÄrzteG 1998 die für die Art der Berufsausü... mehr lesen...
Begründung: I.1. Folgender relevanter Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins.1. Folgender relevanter Verfahrensgang wird festgestellt: Mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 11.10.2018 stellte die Österreichische Ärztekammer fest, dass XXXX nicht über die gemäß § 4 Abs. 2 Z 3 Ärztegesetz 1998, BGBl. I Nr. 169/1998 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2018 (in Folge: ÄrzteG), zur Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten erforder... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 09.11.2018 Norm: ÄrzteG 1998 §117c Abs1 Z6 ÄrzteG 1998 §125 Abs4 ÄrzteG 1998 §195f Abs1 ÄrzteG 1998 §27 Abs10 B-VG Art.10 Abs1 Z12 B-VG Art.135 Abs4 B-VG Art.140 Abs1 Z1 lita B-VG Art.89 Abs2 VwGG §25a Abs3 ÄrzteG 1998 § 117c heute ÄrzteG 1998 § 117c gültig ab 01.06.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 21/2024 ... mehr lesen...
Begründung: I.1. Folgender relevanter Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins.1. Folgender relevanter Verfahrensgang wird festgestellt: Mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 19.07.2018 nahm die Österreichische Ärztekammer die mit Bescheiden vom 17.02.1995 und vom 23.01.2017 jeweils erteilte Anerkennung des a.ö. Krankenhauses der XXXX (jetzt: XXXX ) bzw. des Departments für Plastische, Ästhetische und Rekonsktruktive Chir... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 26.09.2018 Norm: ÄrzteG 1998 §117c Abs1 Z6 ÄrzteG 1998 §195f Abs1 ÄrzteG 1998 §27 Abs10 ÄrzteG 1998 §4 Abs2 ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1 ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z2 B-VG Art.102 Abs1 B-VG Art.102 Abs4 B-VG Art.135 Abs4 B-VG Art.140 Abs1 Z1 lita B-VG Art.89 Abs2 VwGG §25a Abs3 VwGVG §14 ÄrzteG 1998 § 117c heute ÄrzteG 1998 § 117c gültig ab ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 26.09.2018 Norm: ÄrzteG 1998 §117c Abs1 Z6 ÄrzteG 1998 §119 ÄrzteG 1998 §195f Abs1 ÄrzteG 1998 §27 Abs10 ÄrzteG 1998 §4 Abs2 ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1 ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z2 B-VG Art.10 Abs1 Z12 B-VG Art.102 Abs1 B-VG Art.102 Abs2 B-VG Art.135 Abs4 B-VG Art.140 Abs1 Z1 lita B-VG Art.89 Abs2 VwGG §25a Abs3 ÄrzteG 1998 § 117c heute Ä... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 26.09.2018 Norm: ÄrzteG 1998 §117c Abs1 Z6 ÄrzteG 1998 §119 ÄrzteG 1998 §195f Abs1 ÄrzteG 1998 §4 Abs2 ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1 ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z2 ÄrzteG 1998 §59 Abs3 Z1 B-VG Art.10 Abs1 Z12 B-VG Art.102 Abs1 B-VG Art.102 Abs2 B-VG Art.135 Abs4 B-VG Art.140 Abs1 Z1 lita B-VG Art.89 Abs2 VwGG §25a Abs3 ÄrzteG 1998 § 117c heute ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem beim Bundesverwaltungsgericht angefochtenen Bescheid vom 10.08.2017 verfügte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer als zuständiges Organ gemäß § 59 Abs. 3 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998), BGBl. I Nr. 169/1998, in dem gemäß § 59 iVm § 4 Abs. 2 Z 2 ÄrzteG 1998 durchgeführten Verfahren zur Prüfung des Vorliegens der zur Erfüllung der Berufspflichten erforderlichen ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 24.07.2017, Zl. BÄL 08/2012/24072017-Mag.Sch/SB, stellte der Präsident der Österreichischen Ärztekammer fest, dass der Beschwerdeführer nicht über die für die Art der Berufsausübung erforderliche Voraussetzung der Vertrauenswürdigkeit verfüge, und eine Eintragung des Beschwerdeführers in die Ärzteliste nicht erfolgen könne. Die Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides wies auf die Möglichkeit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hin. römis... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 02.11.2016, Zl. BÄL 123/2016-2, wies der Präsident der Österreichischen Ärztekammer - unter einem feststellend, dass der Beschwerdeführer nicht über die gemäß § 4 des Ärztegesetzes 1998 (ÄrzteG 1998) zur Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten erforderlichen Voraussetzungen als Arzt für Allgemeinmedizin verfüge, - den Antrag des Beschwerdeführers auf Eintragung in die Ärzteliste ab. Die Rechtsmittelbelehrung dieses Bescheides wies auf die Möglichkei... mehr lesen...