Norm: GBG §8GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §94 Abs1 Z3 DWEG §2 Abs2
Rechtssatz: Durch die bloße Vormerkung des Eigentumsrechtes des Wohnungseigentumsbewerbers wird dieser aber nicht als Eigentümer eingetragen: hiezu wäre die Einverleibung seines Eigentumsrechtes erforderlich. Die Vormerkung ist nämlich lediglich die grundbücherliche Eintragung des durch die spätere Rechtfertigung aufschiebend bedingten, wenn auch dann mit Wirkung ab Vormerkung a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 16.7.1958 schenkte der Großvater der Kläger deren Vater (seinem Sohn) ein Grundstück auf den Todesfall. Zugleich verpflichtete er sich, diese Liegenschaft nicht ohne Zustimmung des Geschenknehmers zu veräußern und zu belasten, wobei festgehalten wurde, daß sich dieses Recht nur auf den Grund und Boden, nicht aber auf den bestehenden Holzbestand beziehe. Zur Sicherstellung bewilligte der Großvater der Kläger in der für das geschenkte Grunds... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist Alleineigentümer der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft. Er schloß mit dem Zweitantragsteller unter Beitritt der Drittantragstellerin einen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, nach dessen Inhalt (im Zusammenhang mit dem Nutzwertfeststellungsbescheid der zentralen Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien vom 16.3.1992) der Zweitantragsteller vom Erstantragsteller 33/495 Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an de... mehr lesen...
Norm: GBG §8 Z1GBG §20 litaGBG §136 Abs1 ZPO §405 DV ZPO § 405 heute ZPO § 405 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Ein Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechtes gemäß § 136 Abs 1 GBG als der dort vorgesehenen erforderlichen (§ 8 Z 1 GBG) Eintragungsart stellt gegenüber der Anmerkung de... mehr lesen...
Begründung: Mit Verordnung der burgenländischen Landesregierung (LGBl 1991/90) wurde mit Wirkung vom 1.1.1992 die Gemeinde S***** im Burgenland, die damit als eigene Gemeinde zu bestehen aufhörte, in die neuen Gemeinden S***** und Z***** getrennt. Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildete das vom Gemeinderat der Stammgemeinde am 12.7.1991 beschlossene vollständige Übereinkommen. Die Antragstellerin begehrte, ob den im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenscha... mehr lesen...
Begründung: Auf den im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaften haftet ein Höchstbetragssimultanpfandrecht von S 12,000.000,- zugunsten eines Pfandgläubigers aus. Am 5.7.1993 quittierte der Gesamtrechtsnachfolger des Pfandgläubigers den Erhalt von S 31,000.000,- durch die Antragstellerin zum Zwecke der Teileinlösung der dem Pfandgläubiger gegen den Liegenschaftseigentümer zustehenden Forderung, womit sämtliche Rechte, insbesondere die auf Übertragung des ob den gen... mehr lesen...
Begründung: Auf der dem Dipl.Ing.Robert C***** und der Waltraud C***** je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ ***** KG ***** ***** haftet unter CLNr 1a aufgrund der Pfandurkunde vom 16.9.1988 zugunsten der NÖ Sparkasse M***** ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag von 2,660.000,-- S. Aufgrund der Quittung vom 23.7.1993 und der Vollmacht vom 14.5.1993 begehrt die Antragstellerin die Anmerkung der Berichtigung gemäß § 136 GBG, daß das Pfandrecht nunmehr für die Forderung der... mehr lesen...
Norm: ABGB §449 ABGB §1358 ABGB §1422 GBG §8 Z1GBG §136 ABGB § 449 heute ABGB § 449 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1358 heute ABGB § 1358 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Begründung: Auf den je 98/2516 Anteilen der Ehegatten Ralf Alois und Ulrike L***** an der Liegenschaft EZ ***** KG *****, mit denen Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung untrennbar verbunden ist, haftet unter C-LNR 4 a das Höchstbetragspfandrecht von S 520.000 zugunsten der Raiffeisenkasse D***** reg.Gen.m.b.H. Am 3.6.1993 bestätigte die Raiffeisenbank D***** reg.Gen.m.b.H. als Rechtsnachfolgerin der genannten Pfandgläubiger den Erhalt von insgesamt S 546.614 durch die... mehr lesen...
Norm: ABGB §287 AllgGAG §7 Abs2DSchG §2 Abs2GBG §8GBG §20Geo §458 GUG §4 ABGB § 287 heute ABGB § 287 gültig ab 01.01.1812 GUG § 4 heute GUG § 4 gültig ab 01.01.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2008 ... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §7 Abs2DSchG §3GBG §8GBG §20
Rechtssatz:
Die Ersichtlichmachung gehört gemäß § 8 GBG in Verbindung mit § 20 GBG zu den grundbücherlichen Eintragungen. Die amtswegige Verpflichtung des Grundbuchsgerichtes, eine ihm vom Bundesdenkmalamt mitgeteilte Unterschutzstellung ersichtlich zu machen, besteht daher nur dann, wenn für diesen Publizitätsakt eine Grundbuchseinlage zur Verfügung steht. Die Ersichtlichmachung gehört gemä... mehr lesen...
Begründung: Am 11.8.1993 übermittelte das Bundesdenkmalamt dem Erstgericht je eine Ausfertigung der rechtskräftigen Bescheide vom 24.2.1948, Zl 592/1948, sowie vom 10.3.1993, Zl 4780/2/1992, und teilte die aus diesen Bescheiden ersichtliche Unterschutzstellung einer keltischen Zisterne auf der Parzelle 1616/1 der KG W***** sowie des keltisch-römischen Tempelbezirkes auf den Grundstücken 1598, 1615/2, 1616/4, 1616/5 und 2443 derselben KG mit. Gleichzeitig wurde darauf hingewies... mehr lesen...
Norm: GBG §8 Z3GBG §20GBG §130
Rechtssatz:
Die Anmerkung einer letztwilligen Anordnung oder eines Erbübereinkommens, wonach der Liegenschafseigentümer bestimmte Mieter nicht "im Mietzins steigern" dürfe, ist weder im Grundbuchsgesetz noch in einem anderen Gesetz vorgesehen und daher unzulässig.
Entscheidungstexte 4 Ob 504/89 Entscheidungstext OGH 07.02.1989 4 Ob 50... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner ist Eigentümer des mit dem zu TZ 1955/1978 für seine Ehefrau Karin P*** einverleibten vertraglichen Belastungs- und Veräußerungsverbot belasteten Hälfteanteils der Liegenschaft EZ 381 der KG Goisern. Auf Grund der Vorrangeinräumung haftet dieser Anteil bis zum Höchstbetrag von S 1,950.000,-- für die Forderungen der Raiffeisenkasse G*** - BAD G*** registrierte Genossenschaft m.b.H. vor dem Belastungs- und Veräußerungsverbot als Pfand. Im Range nach... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Innsbruck eröffnete am 1. Juni 1983 zu S 72/83 über das Vermögen der Theresia N*** und am 31. August 1983 zu S 124/83 über das Vermögen des Josef N*** den Konkurs, bestellte in beiden Verfahren den Rechtsanwalt Dr. Gerhard Zanier zum Masseverwalter und ordnete die Anmerkung der Konkurseröffnung im Grundbuch auf den je zur Hälfte im Eigentum der Gemeinschuldner stehenden Liegenschaften EZ 1355 II und 118 I KG Kitzbühel Land an. Auf dem Hälfteanteil... mehr lesen...
Begründung: Theresia N*** ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 118 I, nunmehr EZ 90118, des Grundbuches 82107 Kitzbühel-Land; zweiter Hälfteeigentümer dieser Liegenschaft war zur Zeit der in diesem Verfahren in erster und zweiter Instanz ergangenen Entscheidungen deren Ehemann Josef N***. Auf dem Hälfteanteil der Theresia N*** ist zugunsten Josef N*** (C-LNr 34) und auf der gesamten Liegenschaft zugunsten des Sohnes der Theresia N***, Johann G*** (C-LNr 33) ein Veräußerun... mehr lesen...
Norm: GBG §8GBG §9
Rechtssatz:
Eine Vereinbarung, daß ein Grundstück nur als Fischteich verwendet werden darf, ist nicht verbücherungsfähig.
Entscheidungstexte 1 Ob 7/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 7/82 Veröff: NZ 1983,42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0060259 ... mehr lesen...
Die Klägerin, die Republik Österreich, brachte vor, Lutz K schulde ihr an rückständigen öffentlichen Abgaben den Betrag von 234 201 S. Der Abgabenschuldner sei zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 320 KG K. Dieser Liegenschaftsanteil sei auf Grund einer unentgeltlichen Vereinbarung vom 4. Juli 1977 mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Beklagten belastet, welches den exekutiven Zugriff auf den Liegenschaftsanteil hindere. Die klagende Partei fecht... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B1GBG §8 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Da... mehr lesen...
Norm: AO §20 GBG §8 AO § 20 gültig von 26.04.2007 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010 AO § 20 gültig von 01.01.1997 bis 25.04.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 753/1996 AO § 20 gültig von 14.09.1934 bis 31.12.1996 ... mehr lesen...
Norm: GBG §8GBG §9GBG §35
Rechtssatz: Anwartschaften auf künftige Rechte können durch Einverleibung (Verdinglichung) nicht verwirklicht werden. Ehe eine grundbücherliche Eintragung erfolgen kann, muss vielmehr der Eintritt des unter einer aufschiebenden Bedingung eingeräumten Rechts urkundlich nachgewiesen werden (Bartsch, GBG 7. Auflage, 141). Entscheidungstexte 1 Ob 212/75 Entsc... mehr lesen...
Norm: EO §88 GBG §8GBG §85 Abs2GBG §98 EO § 88 heute EO § 88 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 88 gültig von 01.10.1995 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 EO § 88 gültig von 11.06.1955 bis 30... mehr lesen...
Norm: ABGB §613 AußStrG §158 GBG §8 Z1GBG §9GBG §61 A ABGB § 613 heute ABGB § 613 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 613 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 158 heute ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §8 GBG 1955 §9 GBG 1955 §35 GBG 1955 § 8 heute GBG 1955 § 8 gültig ab 11.06.1955 GBG 1955 § 9 heute GBG 1955 § 9 gültig ab 11.06.1955 ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §8 GBG 1955 §9 GBG 1955 §35 GBG 1955 § 8 heute GBG 1955 § 8 gültig ab 11.06.1955 GBG 1955 § 9 heute GBG 1955 § 9 gültig ab 11.06.1955 ... mehr lesen...
Mit dem Kaufvertrag auf den Todesfall vom 15. Juli, 2. August 1960 und dem Vertragsnachtrag vom 7. April 1961 hat Helga W. die ihr gehörige Liegenschaft EZ. 431 KG. T. um 11.000 S an Theresia G. verkauft. Die Vertragsteile vereinbarten, daß das Kaufobjekt mit dem Ableben der Verkäuferin von der Käuferin zu übernehmen sei und daß mit diesem Zeitpunkt Gefahr und Zufall auf die Käuferin übergingen. Die Verkäuferin erteilte im Kaufvertrag ihre Einwilligung, daß das Eigentumsrecht der Kä... mehr lesen...