Norm: GBG §8 Z1GBG §20 litaGBG §136 Abs1
Rechtssatz: Bei einer Eigentumsübertragung an Liegenschaften, die im öffentlichen Grundbuch ausgewiesen sind, ist eine Religionsgesellschaft an die Einhaltung der bürgerlich?rechtlichen Bestimmungen gebunden. Eine Eigentumsübertragung durch (bloßen) Kirchenrechtsakt bewirkt sachenrechtlich keine Änderung der Eigentumsverhältnisse. Das trifft auch dann zu, wenn sich auf der Liegenschaft ein Gebäude befind... mehr lesen...
Begründung: An die Antragstellerin wurden von ihrem Vater mit einem in Notariatsaktform errichteten Schenkungsvertrag insgesamt drei Darlehensforderungen samt den dafür jeweils zugunsten des Geschenkgebers einverleibten Pfandrechten C-LNR 10a, 11a, 12a abgetreten. Mit der Aufsandungserklärung erklärten die Vertragsparteien, die Einverleibung der Übertragung der unter C-LNR 10a, 11a, 12a eingetragenen Pfandrechte vom Geschenkgeber an die Antragstellerin als Geschenknehmerin zu bewill... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 314 GB ***** (öffentliches Wassergut) ist das Eigentumsrecht für die Antragstellerin einverleibt. Ob der Liegenschaft EZ 303 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege), das ua das Grundstück 3099/4 („Gewässer fließ.“) umfasst, ist das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde F***** (in der Folge immer: Stadtgemeinde) einverleibt. Mit am 1. 12. 2009 beim Grundbuchsgericht eingelangtem Gesuch beantragt die Antragstellerin unter Vorlage einer Anerkenn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragsteller 1. Nikolaus J*****, 2. Günther J*****, und 3. Gerda J*****, alle vertreten durch Dr. Gerhard Taufner, Rechtsanwalt in Melk, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und anderer Grundbuchshandlungen ob der EZ *****, über den außerorde... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Ob der Liegenschaften EZ 935 und EZ 80 ***** ist das Alleineigentumsrecht für den am ***** verstorbenen DI Kurt D***** (im Weiteren: Erblasser) einverleibt. Die EZ 935 beinhaltet das Grundstück .42; zu TZ 1175/2009 ist die Rangordnung für die Veräußerung bis 19. 4. 2010 angemerkt. Ob der EZ 80, die das Grundstück .251 umfasst, wurde zu TZ 2351/2007 aufgrund der Urkunde vom 14. 5. 2007 das Eigentumsrecht für den Erstantragsteller vorgemerkt. In einem am 14. 5. 2007... mehr lesen...
Begründung: Unter den im bücherlichen Miteigentum der Antragsgegner stehenden Grundstücken 56 und .159 der EZ ***** und ***** KG ***** befindet sich ein Tunnelgang (Poterne), bei dem es sich um ein Relikt der zu Beginn des 19. Jahrhunderts zerstörten Renaissancebefestigungsanlage der Stadt Klagenfurt handelt. Eigentümer der Befestigungsanlagen der Stadt waren ab 1518 die Kärntner Landstände. Mit Vertrag vom 10. September 1868 zwischen dem Kärntner Landesausschuss und dem Gemeinder... mehr lesen...
Begründung: Ob der EZ ***** GB 83020 Wörgl-Kufstein ist zu B-LNR 60 und 61 das mit Wohnungseigentum an Top 44 verbundene Eigentumsrecht für Petra und Helmut F***** einverleibt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist ob diesen Anteilen zu C-LNR 120a zu Gunsten der Antragstellerin das Pfandrecht im Höchstbetrag von 97.500 EUR einverleibt. Unter Vorlage einer als „Berichtigungsurkunde" bezeichneten Erklärung vom 2. Mai 2008 begehrt die Antragstellerin, beim Pfandrecht C-LNR 120a die ... mehr lesen...
Norm: GBG §§8.25.60KO §§6-8.13
Rechtssatz: Keine unmittelbare und auch keine analoge Anwendung der Verfahrenssperre der §§ 6-8 KO auf Grundbuchsverfahren, besonders: Klagsanmerkung. §25 GBG verweist nur auf § 13 KO. Dort die "bloße" Anmerkung nach § 8 GBG (hier: Klagsanmerkung) nicht erwähnt. Entscheidungstexte 1 R 94/07v Entscheidungstext OLG Innsbruck 27.04.2007 1 R 94/07v... mehr lesen...
Norm: GBG §8 Z2GBG §40GBG §49 Abs3
Rechtssatz: Die spätere (rechtskräftige) Abweisung des Vormerkungsgesuches entzieht der diesbezüglichen Eintragung die Grundlage, auch wenn in der Zwischenzeit eine Anmerkung der Rechtfertigung erfolgt. Diesem Grundsatz entspricht die Bestimmung des § 49 Abs 3 GBG, wonach im Falle der Löschung der Vormerkung alle in Bezug auf diese Vormerkung vorgenommenen Eintragungen (hier: Anmerkung der Rechtfertigung) zu l... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c BAllgGAG §11AllgGAG §11 Abs2GBG §8 Z1
Rechtssatz: Veräußerungs- und Belastungsverbote gemäß § 364 c ABGB sind im Lastenblatt durch Einverleibung (oder Vormerkung) einzutragen und im Eigentumsblatt ersichtlich zu machen. Dabei geschieht der Rechtserwerb gemäß § 8 Z 1 GBG durch die eine Einverleibung oder Vormerkung darstellende Eintragung im Lastenblatt, wogegen im B-Blatt gemäß § 11 Abs 2 AllgGAG lediglich das durch Eintragung ... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §1 Abs2AllgGAG §1 Abs3AllgGAG §7 Abs2AußStrG §9 IAußStrG §9 QDSchG §3GBG §8GBG §20AußStrG 2005 §2 Abs1 IAAußStrG 2005 §2 Abs1 IE4AußStrG 2005 §2 Abs1 Z1 IB, AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC3AußStrG 2005 §2 Abs1 Z4 IDAußStrG 2005 §2 Abs2 II
Rechtssatz: Das öffentliche Gut und das Gemeindegut sind nur auf Antrag in das Grundbuch aufzunehmen, wobei zur Antragstellung die zur privatrechtlichen Verfügung über die Liegenschaft berufene öffent... mehr lesen...