Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund des mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 15. März 2010 versehenen Teilurteils des Bezirksgerichts Graz vom 17. November 2006, AZ 24 C 1713/04a, die Exekution durch Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob den im
Spruch: dieser Entscheidung bezeichneten Miteigentumsanteilen des Verpflichteten. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten erhobenen Rekurs Folge und wies den Exekutionsantrag der Betreibenden ab. Auch ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom11. Jänner 2010 bewilligte das Erstgericht aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags zur Sicherung einer Kapitalforderung von 100.000 EUR sA die Exekution zur Sicherstellung unter anderem durch Zwangsverwaltung hinsichtlich zweier Liegenschaften des Verpflichteten (Punkte 4 und 5 des erstgerichtlichen Spruchs). Zur
Begründung: dieses Teils seiner Entscheidung führte das Erstgericht aus, die Zwangsverwaltung komme im Zuge der Sicherstellungsexekution nur in B... mehr lesen...
Norm: GBG §38 litbGBG §41 litb
Rechtssatz: Bei einem im Wege der Sicherstellungsexekution vorgemerkten Pfandrecht hat ein Rechtfertigungsverfahren vor dem Grundbuchsgericht nach § 41 lit b GBG nicht zu erfolgen; der betreibende Gläubiger braucht vielmehr nur beim Exekutionsgericht den Antrag auf Anmerkung der Rechtfertigung (Vollstreckbarkeit) stellen. Entscheidungstexte 8 Ob 112/07i ... mehr lesen...
Norm: EO §221EO §228GBG §38 litc
Rechtssatz: Zur Frage der Berücksichtigung von Forderungen (Steuern und öffentliche Abgaben), für die gemäß §38 lit. c GBG ein Pfandrecht vorgemerkt ist, im Meistbotsverteilungsverfahren: Da hier eine Rechtfertigung durch Klage nicht in Betracht kommt, ist dieses Pfandrecht stets als solches für eine aufschiebend bedingte Forderung gemäß §221 EO zu behandeln, es sei denn, dass spätestens in der Verteilungstagsat... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z2EO §375ABGB §364c C1GBG §38 litbGBG §41 litb
Rechtssatz: Ein intabuliertes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot hindert den Vollzug einer vom Titelgericht bewilligten zwangsweisen Vormerkung eines Pfandrechtes durch das Exekutionsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 185/98x Entscheidungstext OGH 21.10.1998 3 Ob 185/98x Veröff: SZ 71/170 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zulässigkeit einer Vormerkung gemäß § 38 lit a und lit b GBG, die "unbeschadet des eingetragenen Belastungs- und Veräußerungsverbotes" erfolgt (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 15 R 215/97s Entscheidungstext OLG Wien 10.08.1998 15 R 215/97s mehr lesen...
Norm: GBG §38 lita
Rechtssatz: Es besteht kein Grund, in der Vorschrift des § 38 lit a GBG etwas anders zu sehen als einen der Fälle, in denen noch nicht alle Voraussetzungen für die Einverleibung des Rechtes gegeben sind, nach dieser Gesetzesstelle im besonderen eben noch nicht die Rechtskraft des gerichtlichen Erkenntnisses, auf Grund dessen bei Eintritt der Rechtskraft ohne weiteres die Einverleibung erfolgen könnte. Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §453EO §89GBG §38 litcGBG §41 litbKO §13
Rechtssatz: Die Rechtfertigung eines nach § 38 lit c GBG vorgemerkten Pfandrechtes kann nach Wahl der öffentlichen Behörde entweder nach § 41 lit b GBG im Grundbuchsverfahren oder mittels Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch Anmerkung der Rechtfertigung erreicht werden. Die Rechtfertigung durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung kann selbst nach Konkurseröffnung über das Verm... mehr lesen...
Norm: EO §89GBG §38 litcGBG §41 litb
Rechtssatz: Da die Vorlage gerade jener Urkunde zur Rechtfertigung ausreicht, deren Fehlen dem unbedingten Rechtserwerb entgegenstand, reicht sowohl nach § 41 lit b GBG als auch bei der Exekutionsbewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nach § 89 EO die Vorlage des rechtskräftigen Erkenntnisses der zuständigen Abgabenbehörde aus, wenn dieses nicht im Widerspruch zum seinerzeitigen Antrag steht. ... mehr lesen...
Norm: EO §78GBG §38ZPO §528 K
Rechtssatz: Hat das Erstgericht eine Exekution und nicht den gestellten Grundbuchsantrag bewilligt und liegt deshalb eine im Exekutionsverfahren ergangene Erledigung vor, richtet sich die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels, soweit nicht in der Exekutionsordnung anderes angeordnet wird, gemäß § 78 EO nach den Vorschriften der ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich, vertreten durch das Zollamt Linz, stellte in einem mit "Grundbuchseingabe" überschriebenen Formular den Antrag, ihr auf Grund eines Haftungsbescheides in Verbindung mit einem Vollstreckungsbescheid zur Sicherstellung der Forderung "im voraussichtlichen Betrag" von 73,440.000 S und der Kosten des Antrags die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung des Pfandrechts auf mehreren Liegenschaften zu bewilligen. Sie bezeichnete sich selbst als ... mehr lesen...
Norm: BAO §233 Abs2GBG §38 litc
Rechtssatz: Hat die einschreitende Behörde den Antrag nicht nur als Antrag auf Bewilligung der Exekution zur Sicherstellung und die Parteien als betreibende und verpflichtete Partei bezeichnet, sondern außerdem noch die Bewilligung einer solchen Exekution beantragt und den Zuspruch von Kosten begehrt, dann kann der Antrag nur als Exekutionsantrag angesehen werden und muß deshalb nach den Vorschriften für Exekutio... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers FINANZAMT*****, wegen Pfandrechtsvormerkung ob der dem Ing. Fritz E*****, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, gehörenden Liegenschaft EZ***** des Grundbuches *****gemäß § 38 lit... mehr lesen...
Norm: GBG §38 litc
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hegt in bezug auf die Regelung des § 38 lit c GBG keine verfassungsrechtlichen Bedenken wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Entscheidungstexte 5 Ob 1004/92 Entscheidungstext OGH 18.02.1992 5 Ob 1004/92 Veröff: NZ 1992,277 (Hofmeister, 281) 5 Ob 163/99b Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 24.6.1991 trug die Bezirkshauptmannschaft G***** der Gustav W***** Gesellschaft mbH auf, für die Vollstreckung eines ihr mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung erteilten, aber nicht vollständig und rechtzeitig erfüllten Auftrages im Wege der Ersatzvornahme die Kosten in der Höhe von S 11,800.000,-- gegen nachträgliche Verrechnung vorauszuzahlen. Dieser Betrag sei in Teilbeträgen mit Fälligkeiten zwischen dem 1.7.1991 und 12.8.199... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte, ihr auf Grund einer Arrestanordnung des Finanzamtes Traunstein zur Sicherung der Forderung von S 8,200.954,-- die Exekution zur Sicherstellung durch Vormerkung eines Pfandrechtes auf zwei Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten zu bewilligen. Der Schriftsatz wurde als "Grundbuchseingabe" bezeichnet und es war ihm eine Ablichtung der angeführten Arrestordnung angeschlossen. Daraus ergibt sich, daß zur Sicherung der Ansprüche des Freis... mehr lesen...
Norm: EO §370 EEO §374GBG §38 litcVertrag vom 4.10.1954, BGBl 1955/249, zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen Art12
Rechtssatz: Auf Ansprüche fremder Staaten oder deren Länder kann § 38 lit c GBG nur angewendet werden, wenn sich die Möglichkeit hiefür aus einem zwischenstaatlichen Vertrag ergibt. Das ist beim Vertrag vom 4.10.1954, BGBl 1955/29, zwischen der Republ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Innsbruck durch seinen Präsidenten und zwei weitere seiner Richter Anträge des Dr. Bernhard K***, festzustellen, daß er im Falle der Erfüllung der Voraussetzungen für die Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung nach den bisherigen Bestimmungen bis 1. Jänner 1989 von der schriftlichen und mündlichen Prüfung über eine Reihe von Gegenständen befreit sei, wegen entschiedener Streitsache zurückgewiesen. Gegen die erwähnte E... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 2. 6. 1980, 6 E 4377/80, bewilligte das Erstgericht iS des am 27. 5. 1980 eingelangten Antrages zugunsten der betreibenden Partei S Sparkasse wider die verpflichtete Partei A GesmbH auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages des Landesgerichtes Salzburg vom 27. 5. 1980, 7 Cg 216/80, die Exekution zur Sicherungstellung durch Vormerkung des Pfandrechtes auf der Liegenschaft EZ 1260 KG B zur Sicherung der Wechselforderung von 3 908 779.50 S samt 6 % Zinsen seit 12. 5. 1980... mehr lesen...