RS OGH 1997/4/22 5Ob2408/96w, 3Ob191/10z

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Norm

GBG §38 lita

Rechtssatz

Es besteht kein Grund, in der Vorschrift des § 38 lit a GBG etwas anders zu sehen als einen der Fälle, in denen noch nicht alle Voraussetzungen für die Einverleibung des Rechtes gegeben sind, nach dieser Gesetzesstelle im besonderen eben noch nicht die Rechtskraft des gerichtlichen Erkenntnisses, auf Grund dessen bei Eintritt der Rechtskraft ohne weiteres die Einverleibung erfolgen könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107270

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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