RS OLG Wien 1998/08/10 15R215/97s

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Veröffentlicht am 10.08.1998
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Rechtssatz

Zulässigkeit einer Vormerkung gemäß § 38 lit a und lit b GBG, die "unbeschadet des eingetragenen Belastungs- und Veräußerungsverbotes" erfolgt (mit ausführlicher Begründung).

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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