Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 GBG 1955

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-14 von 14

RS OGH 2004/4/8 1R55/04m

Norm: 1.. GBG §§27. 94 Abs1 Z32.. GBG §31 Abs63.. ABGB §§1445. 496
Rechtssatz: 1.) Die Unterfertigung der, der Einverleibung zugrunde liegenden Vertragsurkunde im eigenen aber auch fremden Namen, ohne dabei auf eine erfolgte Bevollmächtigung ausdrücklich hinzuweisen, stellt, bei ausdrücklicher Bezugnahme auf eine erteilte Vollmacht im Vertragstext, kein Eintragungshindernis dar. 2.) Für eine wirksame Bevollmächtigung genügt, dass eine der in § ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.04.2004

TE OGH 2003/6/2 5Ob91/03y

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Entscheidung | OGH | 02.06.2003

RS OGH 2003/6/2 5Ob91/03y, 5Ob175/07g, 5Ob269/08g

Norm: GBG §27 Abs1
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem Gesamtbild und Text einer (öffentlichen) Urkunde, dass keine Seite unterschoben wurde, ist eine enge Auslegung des Heftungsgebotes nach § 27 Abs 1 GBG nicht geboten. Entscheidungstexte 5 Ob 91/03y Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 91/03y 5 Ob 175/07g Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.06.2003

RS OGH 2001/1/30 5Ob316/00g

Norm: GBG §27. GBG §94 Abs1 Z2 C
Rechtssatz: Dass einer allgemeinen Vollmachtsurkunde durch Maschinschrift ein Beisatz beziehungsweise ein Ort und Datum angefügt wurde, welche in keinerlei Widerspruch zueinander oder zum Vertragstext stehen, und kein Umstand vorliegt, der die nachträgliche Anfügung dieser Worte annehmen ließe, lässt es nicht zu, von einer Schwächung der Glaubwürdigkeit der Urkunde auszugehen. Dies reicht als Abweisungsgrund für... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.2001

TE OGH 1998/7/7 5Ob86/98b

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Entscheidung | OGH | 07.07.1998

RS OGH 1998/7/7 5Ob86/98b, 5Ob175/07g, 5Ob269/08g, 5Ob239/17h

Norm: GBG §27 Abs1
Rechtssatz: § 27 Abs 1 GBG ist dann nicht im strengsten Sinn ihres Wortlautes zu verstehen, wenn dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der Eintragung und ihres Zweckes nicht geboten ist. Entscheidungstexte 5 Ob 86/98b Entscheidungstext OGH 07.07.1998 5 Ob 86/98b 5 Ob 175/07g Entscheidungstext OGH 06.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.07.1998

TE OGH 1996/10/29 5Ob2199/96k

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Entscheidung | OGH | 29.10.1996

RS OGH 1996/10/29 5Ob2199/96k

Norm: GBG §27 Abs1GBG §32
Rechtssatz: Macht die Einverleibungsbewilligung den Wortlaut des Grundbuchsantrages zu ihrem Inhalt, ist sie ausreichend genau und deutlich formuliert. Der Umstand, daß dabei auf den "nachfolgenden" Wortlaut des Grundbuchsantrages verwiesen wird, schadet dann nicht, wenn durch Form und Inhalt der Urkunde nach den Kriterien des § 27 Abs 1 GBG sichergestellt ist, daß die (erforderlichenfalls beglaubigte) Unterschrift des... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1996

TE OGH 1994/4/27 5Ob36/94

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Entscheidung | OGH | 27.04.1994

RS OGH 1994/4/27 5Ob36/94

Norm: ABGB §433GBG §32 Abs1 litaGBG §27 Abs1
Rechtssatz: Ebenso wie die Anführung der Grundstücksnummer entbehrlich ist, wenn ein (vollständiger) Grundbuchskörper den Vertragsgegenstand bildet, bedarf es in einem solchen Fall auch nicht der Anführung der im A 2-Blatt ersichtlich gemachten dinglichen Rechte, die mit dem Eigentumsrecht an dem Grundbuchskörper verbunden sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1994

TE OGH 1991/6/26 3Ob74/91 (3Ob75/91)

Begründung: Am 13.3.1985 wurde vor einem österreichischen Notar ein Notariatsakt errichtet, nach welchem vom Verpflichteten dem Notar "die diesem Akte beigeheftete, zweibogige, S 120,- gestempelte Privaturkunde (Pfandbestellungsurkunde)" zum Zwecke der notariellen Bekräftigung vorgelegt worden sei. Der Notar habe "diese Privaturkunde" im Sinne des § 54 NO geprüft und unterzeichnet. Der Verpflichtete erteilte im Notariatsakt seine ausdrückliche Zustimmung, daß dieser "und die hiemit ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1991

TE OGH 1983/11/16 3Ob155/83

Heinz Hans K und Susanne K, die miteinander verheiratet sind, sind zusammen Eigentümer eines 88/19 192 Anteiles der Liegenschaft EZ 538 KG W, womit das gemeinsame Wohnungseigentum an der Wohnung T, K-Gasse 7, verbunden ist. Am 1. 4. 1983 beantragte die betreibende Partei beim BG B als Exekutions- und Grundbuchsgericht gegen "Heinz K c/o H & H GesmbH K-Gasse 7, T" auf Grund einer mit der Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsklausel versehenen Ausfertigung eines gegen "Hans K, Kaufm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.11.1983

RS OGH 1983/11/16 3Ob155/83, 3Ob74/91 (3Ob75/91)

Norm: EO §7 Bb1EO §54 Abs1 Z1GBG §27 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HIII2
Rechtssatz: Besteht der Verdacht auf Fälschung des Exekutionstitels (hier: handschriftliche Änderung des Vornamens der beklagten Partei, die nicht durch einen Berichtigungsbeschluß gedeckt ist), eignet sich dieser nicht als Grundlage für eine Exekutionsbewilligung. Diesbezüglich liegt eine erhebliche Rechtsfrage des Verfahrensrechtes vor. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1983

RS OGH 1977/10/4 5Ob29/77

Norm: GBG §27 Abs1
Rechtssatz: Nicht jede Radierung macht Urkunden, auf Grund deren eine bücherliche Eintragung geschehen soll, unglaubwürdig. Entscheidungstexte 5 Ob 29/77 Entscheidungstext OGH 04.10.1977 5 Ob 29/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0060442 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1977

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