Begründung: Am 7. 8. 2001 (Datum des Einlangens des verfahrensgegenständlichen Grundbuchsgesuchs) war Eigentümerin der EZ 93 Grundbuch ***** die Agrargemeinschaft L***** (im Weiteren: Agrargemeinschaft), die entsprechend BLNR 1b ua aus folgenden Stammsitzliegenschaften zu folgenden Anteilen bestand: „I***** in EZ 90064 mit 16,5“ und „K***** in EZ 90024 GB ***** mit 32,50 und 15,25“. Ein Agrarverfahren nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996 (TFLG LGBl 1996/74) war nicht an... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Mag. Angela H*****, vertreten durch Dr. Wolfgang A. Schwarz, Rechtsanwalt in Wien, betreffend die Liegenschaft EZ 755 KG ***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin ge... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs6GBG §77GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §119 Z4
Rechtssatz:
Dass ein Machthaber durch ein zwischen ihm als Vertreter eines Machtgebers und einem Dritten abgeschlossenes Rechtsgeschäft und dessen Durchführung (hier: Pfandbestellungsvertrag und dessen Verbücherung) dem Vertretenen unmittelbar Nachteile und sich selbst mittelbar wirtschaftliche Vorteile verschafft, bedeutet noch nicht, dass eine einem Insichgeschäft gleichartige I... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 107 Grundbuch ***** stand im Jahr 2002 im bücherlichen Alleineigentum der Gertrude H*****, geboren am 26. 2. 1914. Sie hat Georg H***** am 17. 7. 2007 eine schriftliche Vollmacht ausgestellt und ihn damit unter anderem auch bevollmächtigt, alle in § 1008 ABGB angeführten Geschäfte in ihrem Namen zu tätigen und Grundbuchsgesuche auch dann einzubringen, wenn ihr die beantragte Eintragung nicht zum Vorteil gereicht. Die Liegenschaft EZ 107 Grundbuch *... mehr lesen...
Begründung: Die Betreibende beantragte auf Grund des Urteils des Erstgerichts vom 13. September 1996, AZ 2 C 19/90m zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 250.000 S die Bewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung durch Einverleibung von Simultanpfandrechten auf insgesamt sieben Liegenschaftsanteilen des Verpflichteten. Dazu brachte sie vor, es handle sich um einen Unterhaltsbeitrag laut Urteil (rechtskräftig durch Urteil 1 Ob 79/98v des Obersten Gerichtshofs),... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 366.947,39 sA die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten bewilligt. Bei der Versteigerung am 25. 11. 1998 wurde ein Meistbot von S 250.000 erzielt. Im Lastenblatt der Liegenschaft ist unter LNr 1a eine Wegedienstbarkeit, unter LNr 6a ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag von S 910.000 für die Raiffeisenbank O*****, unter LNr 8a ein Pfandrecht für eine Forderung... mehr lesen...
Begründung: Bei der gruppenweise vorgenommenen Zwangsversteigerung der Liegenschaften der Erstverpflichteten EZ 10 Grundbuch S***** und EZ 57, 138 und 353 Grundbuch G***** am 28.2.1994 wurde ein Meistbot von insgesamt S 2,343.000 erzielt. Auf allen versteigerten Liegenschaften ist im ersten Rang für die Ö***** AG aufgrund des Schuldscheins und der Pfandurkunde vom 19.10.1990 das Pfandrecht - mit Kautionsband und Vollstreckbarkeit gemäß § 3 NotO - für die Forderung von S 2,500... mehr lesen...
Norm: EO §222 d ABGB §469 GBG §94 BGBG §119 Z1 EO § 222 heute EO § 222 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 222 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 222 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: GBG §31GBG §119 Z4GBG §123
Rechtssatz:
Mangeln der Vollmacht des Machthabers die Erfordernisse des § 31 GBG, ist der durch die bücherliche Verfügung belastete Machtgeber stets persönlich zu verständigen. Wird die Verständigung unterlassen, beginnt die Frist für einen Rekurs des Machtgebers gegen die die Eintragung bewilligenden Beschluss (§ 123 Abs 1 GBG) nicht zu laufen. Mangeln der Vollmacht des Machthabers die Erfordernisse ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat die verfahrensgegenständliche, aus dem Grundstück 437 Wald bestehende Liegenschaft durch einen Kaufvertrag vom 30.5.1984 erworben, bei dem für den bücherlichen Eigentümer und Verkäufer, Dr.Bruno C*****, der in München ansässige Rechtsanwalt Rene F. P***** einschritt. Dieser verfügte über eine von Dr.Bruno C***** am 31.3.1967 ausgestellte, ordnungsgemäß beglaubigte Vollmacht folgenden Inhalts: "Ich, Bruno C***** ......... bevollmächtige hier... mehr lesen...
Norm: GBG §31GBG §119 Z4GBG §123 Abs1
Rechtssatz:
Die Rechtsmittelfrist des § 123 Abs 1 GBG beginnt mangels einer den Vorschriften des § 31 GBG entsprechenden Einschreitervollmacht nicht schon mit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Vertreter der Rechtsmittelwerberin, sondern erst mit der gemäß § 119 Z 4 GBG vorgenommenen Zustellung an die Machtgeberin zu laufen. Die Rechtsmittelfrist des Paragraph 123, Absatz eins, G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß der Revisionsrekurs innerhalb der Rechtsmittelfrist des § 123 Abs 1 GBG erhoben wurde, weil diese Frist mangels einer den Vorschriften des § 31 GBG entsprechenden Einschreitervollmacht nicht schon mit der Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Vertreter der Rechtsmittelwerberin am 31.Juli 1992, sondern erst mit der gemäß § 119 Z 4 GBG vorgenommenen Zustellung an die Machtgeberin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem in SZ 21/22 behandelten Fall, daß dem Grundbuchsrichter durch seine Tätigkeit als Verlassenschaftsrichter bei der Erledigung des Grundbuchsgesuches das bestehende (nicht verbücherte) Substituionsband bekannt war, kann der gegenständliche Fall nicht gleichgehalten werden. Dazu kommt, daß für den Rekurswerber, der nicht zu den gemäß § 119 GBG zu verständigenden Personen gehört und seine Rechtsmittellegitimation nur a... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 591, Grundbuch 49233 Steyr. Mit seinen Eigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der im Hause (Damberggasse 10) betriebenen "Gastwirtschaft" verbunden. Unter CLNr. 1 a ist auf den Miteigentumsansteilen 4 bis 13 (Berta A***, Rosa W***, Abdul Hamid B***, Marianne B***, Mag. Herwig F***, Dr. Tilman Horst S***, Ernestine R***, Wilhelm A*** und Karoline A*** für die B*** B*** Steyr Gesellschaft mbH das Fruchtgenußrec... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §119GBG §122 B AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Der grundbücherlich eingetragene Wohnungsberechtigte ist durch die Bewilligung der bedingten Pfandrechtseintragung zugunsten eines von dem aus den bisherigen Höchstbetragspfandrechten Be... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1. Juli 1974, GZl. 3915/74, bewilligte das Erstgericht aufgrund des am 6. Juni 1974 im Verfahren 25 Cg 399/74 des Landesgerichtes Innsbruck geschlossenen Vergleiches auf den 80/230-Anteilen des Ludwig R*** an der Liegenschaft EZ 2695 II KG Hötting (nunmehr Grundbuch 81.111 Hötting) die Einverleibung des lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnrechtes für dessen geschiedene Ehegattin Helga R***, geb. P*** (Punkt 1.), die Anmerkung der Pfandrechtslöschun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2g AußStrG §19 GBG §84GBG §118GBG §119GV §146GV §147 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 19 heute AußStrG § 19 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 27. Jänner 1987 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz beantragte die Einschreiterin unter anderem, mehrere ob der ihr gehörenden Liegenschaft EZ 1644 KG Margarethen zugunsten von Maria K*** einverleibte Pfandrechte zu löschen. Als von den beantragten Grundbuchseintragungen zu verständigende Personen führte sie unter anderem die Pfandgläubigerin Maria K***, Pensionistin, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 118 a/19 an. Der antragsgemäß gefaßte Grundbuchsbesch... mehr lesen...
Norm: GBG §77GBG §119
Rechtssatz:
Liegt kein Fall des § 119 Z 4 GBG vor, so hat die Zustellung an den Machthaber zu erfolgen und läuft die Rechtsmittelfrist ab dieser Zustellung. Liegt kein Fall des Paragraph 119, Ziffer 4, GBG vor, so hat die Zustellung an den Machthaber zu erfolgen und läuft die Rechtsmittelfrist ab dieser Zustellung.
Entscheidungstexte 5 Ob 5/82 Entsc... mehr lesen...
Norm: GBG §119GBG §122 LiegTeilG §19 LiegTeilG § 19 heute LiegTeilG § 19 gültig ab 01.01.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2008 LiegTeilG § 19 gültig von 07.04.1930 bis 31.12.2008
Rechtssatz: Die Vorschriften darü... mehr lesen...
Norm: EO §208 Abs2GBG §119 Z1 EO § 208 heute EO § 208 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 208 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 208 gültig von 11.06.1955 bis 30.09.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2cGBG §119 Z1GBG §122 Abs1GBG §126 Abs2 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Wer - wenn auch gesetzwidrig - vom erstgerichtlichen Beschluß nicht verständigt wurde, dessen Zustellung auch nicht begehrt und ihn nicht angefochten hat, ist nicht ... mehr lesen...
Norm: GBG §119GBG §123
Rechtssatz: Fällt der Rekurswerber nicht unter die gemäß § 119 GBG zu verständigenden Personen, weil er seine Rekurslegitimation nur auf § 9 AußStrG stützt, dann läuft für ihn keine eigene Rechtsmittelfrist, sondern er kann ein Rechtsmittel nur innerhalb der den Parteien offenstehenden Frist einbringen (so bereits 7 Ob 34/63 - GBRpfl 1964/651). Fällt der Rekurswerber nicht unter die gemäß Paragraph 119, GBG zu ve... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §119 Z1GBG §122 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Wurde dem Grundbuchsgesuch des Dienstbarkeitsberechtigten in I. Instanz stattgegeben, das Gesuch in II. Instanz abgewiesen, so ist die Rekurslegitimation der Grundeigentümerin mit Rück... mehr lesen...
Norm: GBG §31GBG §119 Z4
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Eintragung gegen den Machtgeber und ist die den Erfordernissen des § 31 GBG entsprechende Vollmacht des Machthabers dargetan, dann hat die Zustellung des Grundbuchsbeschlusses an den Machthaber zu geschehen, gleichviel von wem um die grundbücherliche Eintragung angesucht wurde. Die Zustellung an den Machtgeber ist wirkungslos und vermag eine neuerliche Rechtsmittelfrist nicht... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §119 GBG 1955 § 119 heute GBG 1955 § 119 gültig ab 01.10.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2020 GBG 1955 § 119 gültig von 01.05.2012 bis 30.09.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 GBG 1955 § 119 gültig von 01.01.... mehr lesen...