Norm: StGB §15 StGB §85 Abs2 StGB §87 Abs1 StGB §87 Abs2 StGB § 15 heute StGB § 15 gültig ab 01.01.1975 StGB § 85 heute StGB § 85 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, das auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch des Mitangeklagten Necmettin K***** enthält, wurden (Reihenfolge der Schuldsprüche hier geändert) Selahattin K***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB sowie Fahrettin K***** und Halil S***** (letzterer als Beitragstäter gemäß § 12 letzter Fall StGB) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 (erg: Abs 1) und Abs 2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria D***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria D***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragraph 87, Absatz eins und 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat sie am 24. November 2003 in Ewitsch ihrem Ehegatten Johann D***** eine schwere Körperverletzung, nämlich Verbrennungen de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Walter P***** der Vergehen des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (I), des Gebrauchs fremder Ausweise nach § 231 Abs 1 StGB (II), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (III), der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (IV/1,2), ferner nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (V) und nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffenG (VI), der Sachbeschädigung nach § 125 StGB (VII... mehr lesen...
Norm: StGB §87 Abs1StGB §87 Abs2
Rechtssatz: 1.) Die Vollendung der absichtlichen schweren Körperverletzung setzt den Eintritt einer schweren Körperverletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB voraus. Eine schwere Dauerfolge im Sinn des § 85 StGB, die nicht zugleich eine schwere Körperverletzung im Sinn des § 84 Abs 1 StGB ist, genügt demnach nicht. 2.) Die Qualifikation des § 87 Abs 2 erster Fall StGB ist auch bei bloß versuchtem Grunddelikt (§§ 15,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem einhelligen Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Oliver S***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, am 21. März 1999 in Graz Natascha M***** durch einen Stich mit einem Messer in das Herz vorsätzlich getötet zu haben. Mit dem angefochtenen, auf dem einhelligen Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Oliver S***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt, am 21. Mä... mehr lesen...
Norm: StGB §87 Abs1StGB §87 Abs2 Fall2StPO §314
Rechtssatz: Das bloße Bestreiten des Tötungsvorsatzes enthält für sich allein noch nicht die Behauptung, mit Verletzungsvorsatz gehandelt zu haben, und verpflichtet demnach den Schwurgerichtshof auch nicht zur Stellung einer Eventualfrage in Richtung § 87 StGB, sofern nicht im übrigen Beweisverfahren Umstände hervorgekommen sind, die eine solche Frage geboten erscheinen lassen. Aus dem Geständnis ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jan K***** (zu I./1) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB, (zu I./2) des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach den §§ 15, 87 Abs. 1 StGB, (zu II.) des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB und (zu III.) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Linz I.... mehr lesen...
Norm: StGB §6 DStGB §7 Abs2StGB §87 Abs2
Rechtssatz: In die Risikosphäre des Erstverursachers einer Körperverletzung fallen grundsätzlich alle nicht ganz außerhalb der gewöhnlichen Erfahrung liegenden (adäquaten) ärztlichen Behandlungsfehler, wobei nicht schon danach differenziert werden kann, ob das nachträgliche ärztliche Fehlverhalten als grob fahrlässig zu beurteilen ist. Selbst ein solchem Grad des Verschuldens an sich entsprechender Verst... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.März 1953 geborene Gerhard D*** des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (1) und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach versuchte er am 11. Jänner 1985 in Neudörfl, den (Vater seiner Lebensgefährtin) Josef G*** durch Versetzen von heftigen Schlägen mit den Fäusten, einem Sessel, einem Besenstiel und jeweils mit der Schneide zweier Küchenmesser gegen
Kopf: , Ge... mehr lesen...
Norm: StGB §15 AStGB §75 EStGB §76StGB §86StGB §87 Abs2
Rechtssatz: Bei Vorliegen des Tötungsvorsatzes und Nichteintritt der Todesfolge kommen nur die Verbrechen nach §§ 15, 75 oder 76 StGB in Frage. Versuch der (vorsätzlichen oder absichtlichen) Körperverletzung mit Todesfolge ist begrifflich ausgeschlossen. Entscheidungstexte 11 Os 4/86 Entscheidungstext OGH 18.02.1986 11 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Josef Werner A und Friedrich B neben anderen Straftaten zu Punkt I/A des Urteilssatzes des Verbrechens des versuchten Mordes als Bestimmungstäter nach § 15, 12 (zweite Alternative), 75 StGB und Josef Werner A ferner zu Punkt II/F des Urteilssatzes auch des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit e WaffenG. schuldig erkannt. Beide Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt. Gemäß § 2... mehr lesen...
Norm: StGB §87 Abs2
Rechtssatz: Versuchte Bestimmung zu dem nach § 87 Abs 2 erster Qualifikationsfall, StGB qualifizierten Verbrechen ist (zwar grundsätzlich, aber nur dann) denkbar, wenn nicht nur die schwere Körperverletzung absichtlich, sondern auch die schweren Dauerfolgen vorsätzlich herbeigeführt werden sollten. Entscheidungstexte 12 Os 47/85 Entscheidungstext OGH 20.06.1985... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. Mai 1949 geborene beschäftigungslose Maler und Anstreicher Wilhelm A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge nach dem § 87 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB (1), des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (2) und des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB (3) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil ergriff der Angeklagte die... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §87 Abs2
Rechtssatz: Der Bedingungszusammenhang (Adäquanzzusammenhang) als Voraussetzung der objektiven Zurechnung einer nach neununddreißig Tagen eingetretenen Todesfolge nach mehrfachen Bauchstichen ist gegeben, weil es keinesfalls außer der Erfahrung liegt, daß als Folge einer unter Zeitdruck stehenden Versorgung von schweren Stichverletzungen der Eingeweide weitere chirurgische Eingriffe notwendig werden, die im Zusam... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen die am 9.August 1962 geborene beschäftigungslose Doris A, der am 29.Juli 1963 geborene Installateurlehrling Heinz C - zur Tatzeit beide noch Jugendliche - und der am 14.Jänner 1960 geborene Installateurhelfer Karl B des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und Doris A überdies des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Laut dem Urteilsspruch hatten die drei Angek... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §86StGB §87 Abs2
Rechtssatz: Handelt der Täter mit (zumindest bedingtem) Tötungsvorsatz, so kommt ausschließlich ein vorsätzliches Tötungsdelikt, nicht aber das Verbrechen nach §§ 83, 86 StGB oder jenes nach § 87 Abs 2 StGB in Betracht. Entscheidungstexte 11 Os 42/81 Entscheidungstext OGH 22.04.1981 11 Os 42/81 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. April 1958 geborene Installateur Karl A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und Abs. 2, 1. Fall, StGB, schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Aus Anlaß der gegen dieses Urteil vom Angeklagten erhobenen, allein auf die Nichtigkeitsgründe der Z 4 und 5 des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, hat sich der Oberste Gerichtshof überzeugt, daß das angefo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19. Juni 1938 geborene Hilfsarbeiter Alois A auf Grund der von der Staatsanwaltschaft wegen des Verbrechens des versuchten Totschlages nach den §§ 15, 76 StGB gegen ihn erhobenen Anklage des Verbrechens der versuchten Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach den §§ 15, (zu ergänzen: 83 Abs. 1), 85 Z. 2 StGB und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ (zu ergänzen: 83 Abs. 1), 84 Abs. 2 Z. 1 StGB schuldig erkannt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Juli 1959 geborene Maler- und Anstreicherlehrling Erich A 1.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 86 (zu ergänzen: § 83 Abs 1) StGB und 2.) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 29. Oktober (richtig: 30. Oktober; vgl. S. 9, 218) 1977 in Allentsteig vorsätzlich zu 1.) Erich B durch einen Messerstich in den Bauch, welcher eine Verlet... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §87 Abs2
Rechtssatz: Die schwere Dauerfolge muß beim Delikt nach § 87 StGB zumindest fahrlässig im Sinne des § 7 Abs 2 StGB verschuldet werden. Entscheidungstexte 10 Os 89/78 Entscheidungstext OGH 21.06.1978 10 Os 89/78 Veröff: EvBl 1979/36 S 99 = SSt 49/37 11 Os 124/79 Entscheidungstext OGH 23.10.1979 11 O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Juni 1945 geborene Hilfsarbeiter Anton A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung (mit schweren Dauerfolgen) nach dem § 87 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt; nach dem Urteilsspruch hat er am 14.Dezember 1976 in Wien der Christine A dadurch, daß er sie mit einem Fixiermesser und einem Rasiermesser am
Kopf: und am Körper schnitt, eine schwere Körperverletzung, verbunden mit einer länger als 24 Tage dauernden ... mehr lesen...