RS OGH 1985/6/20 12Os47/85

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Veröffentlicht am 20.06.1985
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Norm

StGB §87 Abs2

Rechtssatz

Versuchte Bestimmung zu dem nach § 87 Abs 2 erster Qualifikationsfall, StGB qualifizierten Verbrechen ist (zwar grundsätzlich, aber nur dann) denkbar, wenn nicht nur die schwere Körperverletzung absichtlich, sondern auch die schweren Dauerfolgen vorsätzlich herbeigeführt werden sollten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0092634

Dokumentnummer

JJR_19850620_OGH0002_0120OS00047_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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