Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Hüda R***** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat sie zu nachfolgenden Zeiten in W***** Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftig gewordene Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Hüda R***** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach Paragrap... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2 StGB § 304 heute StGB § 304 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 304 gültig von 28.12.2019 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2019 StGB § 304 gültig von 01.09.2009 bis 27.12... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (u.a.) 1. der nunmehr 51-jährige Bundesbeamte Dipl.Ing. Reinhold D*** (zu A/II/3 und C/) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 1 StGB und, insoweit als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB, nach § 304 Abs 2 StGB, 1. der nunmehr 51-jährige Bundesbeamte Dipl.Ing. Reinhold D*** (zu A/II/3 und C/) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der Geschenkannahme durch Beamte nach Paragraph 304,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Adolf S***, Dipl.Ing. Manfred S***, Ing. Rudolf S*** und Walter S*** (sowie ein weiterer Angeklagter, in Ansehung dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Dipl.Ing. Manfred S***, Ing. Rudolf S*** und Walter S*** (sowie ein weiterer Angeklagter, in Ansehung dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) des Vergehens der Geschenkannahme durc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Adolf S***, Dipl.Ing.Manfred S***, Ing.Rudolf S*** und Walter S*** (sowie ein weiterer Angeklagter, in Ansehung dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach haben die Genannten in Wien als Beamte für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarethe K*** Vermögensvorteile angenommen, und zwar: Mit dem angefochtenen Urteil wurd... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte u.a. schuldig: Den am 9. November 1941 geborenen Amtssekretär der Steiermärkischen Landesregierung Dietrich A des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs.3 und 15 StGB (I) sowie der Vergehen der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 StGB (II), der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs.1 StGB (IV) und der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs.2, 224 StGB (VIII); den am 19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.März 1944 geborene Bundesbeamte Johann A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien als leitendes Bauaufsichtsorgan der Bundesgebäudeverwaltung (BGV I), sohin als Beamter, für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B Vermögensvorteile annahm, und zwar 1. am 3.Dezember 1975 15.000 S 2. am 16.Juni 1977 3.000 S 3./ am 30.November 1977 10.200 S. M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19.Dezember 1960 geborene Betriebsleiter Bernd A des Vergehens nach § 307 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 25.Oktober 1983 in Wien den Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Wien Insp. Erich B und Insp. Wolfgang C für die pflichtwidrige Unterlassung eines Amtsgeschäftes, nämlich eine Anzeigeerstattung wegen Lenkens eines Fahrzeuges in durch Alkoholgenuß beeinträchtigtem Zustand nach § 5 StVO. sowie wegen anderer... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2 StGB §307a StGB § 304 heute StGB § 304 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 304 gültig von 28.12.2019 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2019 StGB § 304 gültig von 01.09.20... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.Juli 1935 geborene Amtsrat Johann A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Der am 21.Juli 1935 geborene Amtsrat Johann A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach Paragraph 304, Absatz 2, StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er als leitendes Bauaufsichtsorgan der Bundesgebäudeverwaltung I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B am 5.Dezember 1978 einen Betrag von 2.... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2 StGB §307 Z1 StGB § 304 heute StGB § 304 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 304 gültig von 28.12.2019 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2019 StGB § 304 gültig von 01.09.2... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Dezember 1942 geborene Bundesbeamte Oberrevident Franz A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien als leitendes Bauaufsichtsorgan der BUNDESGEBöUDEVERW*** I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete D Vermögensvorteile, und zwar am 27.Juli (richtig: Juni; siehe Bd. I S. 157) 1979 14.200 S und am 31.Oktober 1979 4.300 S angenommen. Eine Verurteilung zur Zahlung eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Februar 1928 geborene Bundesbeamte Josef A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Februar 1928 geborene Bundesbeamte Josef A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach Paragraph 304, Absatz 2, StGB. schuldig erkannt, weil er in Wien als Hilfsbauleiter der Bundesgebäudeverwaltung (BGV.) I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Jänner 1937 geborene Bundesbeamte Johann A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien in den Jahren 1978 und 1979 als Hilfsbauleiter der Bundesgebäudeverwaltung I, sohin als Beamter, für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B in insgesamt vier Fällen Vermögensvorteile, nämlich Geldbeträge, in der Gesamthöhe von 6.500 S angenommen hatte. Der Antra... mehr lesen...
Norm: StGB §304 Abs2 StGB §306 StGB §307 StGB § 304 heute StGB § 304 gültig ab 01.09.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2023 StGB § 304 gültig von 28.12.2019 bis 31.08.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2019 StGB § 304 gültig vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.April 1928 geborene Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien Johann A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 15.November 1978 in Wien als Werkmeister der Magistratsabteilung 26 der Gemeinde Wien, sohin als Beamter, für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarethe B einen Vermögensvorteil, nämlich 1.000 S Bargeld, annahm. Mit dem angefochtenen Urteil wur... mehr lesen...
Gründe: Der Bundesbeamte Dipl.Ing. Otto A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 31.Oktober 1979 in Wien als Gruppenleiter der Bundesgebäudeverwaltung I Wien für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete B einen Vermögensvorteil, und zwar 2.000 S, angenommen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, ihn gemäß § 20 Abs 2 StGB zur Zahlung eines dem Wert der Zuwendung entsprechenden Geldbetrags zu ve... mehr lesen...
Norm: StGB §32 StGB §304 Abs2 StGB § 32 heute StGB § 32 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 32 gültig von 01.01.1975 bis 28.02.1997 StGB § 304 heute ... mehr lesen...
Gründe: Der Technische Oberkontrollor der Bundesgebäudeverwaltung Walter A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. In deren Bemessung war erschwerend die achtfache Wiederholung der Tathandlung, mildernd hingegen der bisher ordentliche Wandel de... mehr lesen...
Norm: EO §26 Abs1 StGB §302 StGB §304 Abs2 EO § 26 heute EO § 26 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 26 gültig von 01.07.2005 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 151/2004 EO § 26 gültig von 01.05.1997... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.1.1940 geborene Offizial des Exekutionsgerichtes Wien Werner A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach dem § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Den Urteilsfeststellungen zufolge erhielt er als Vollstrecker des Exekutionsgerichtes Wien in der Zeit vom 28. März 1977 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.1.1940 geborene Offizial des Exekutionsgerichtes Wien Werner A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Mai 1923 geborene Finanzbeamte, Wirkl. Amtsrat Josef A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum I 1 und 2), der am 15.Juli 1924 geborene Kaufmann Walter B des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt durch Bestimmung nach § 12, 302 Abs. 1 StGB. (Urteilsfaktum II 1), des Vergehens nach § 24 Abs. 1 lit. a und b DevG. (Urteilsfaktum II 2 a und b), des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen... mehr lesen...