Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Robert W***** und Günter K***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB, ersterer als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat Günter K***** als unmittelbarer Täter, indem er zu einem unbekannten Zeitpunkt Mitte bis Ende März 2007 in G***** und S***** die rumänischen Staatsangehörigen Larcrimioara V*****, Alina S*****, Mariana C*****, Corina T***** und Erz... mehr lesen...
Norm: StGB §28 GStGB §105 Abs1StGB §106 Abs1 Z3StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 StGB schließt lediglich eine zusätzliche Bestrafung nach § 215 StGB, aber nicht auch nach § 217 Abs 1 StGB aus. Konsumtion der Nötigung nur bei Verurteilung nach § 217 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 39/08g Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch unbekämpfte Teilfreisprüche beider Angeklagter enthaltenden Urteil wurden Attila K***** und Monika P***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB (1.) und der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z 3 erster Fall (gemeint [US 9 erster Absatz]: zweiter Fall) StGB (2.), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 4 StGB (3.) und der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 erster und zweite... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Mitangeklagten I***** C***** enthält, wurde Johann K***** „des Verbrechens des gewerbsmäßig begangenen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 erster, zweiter und dritter Fall StGB" schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Schuldspruch der Mitangeklagten I***** C***** enthält, wurde Johann K***** „des Verbrechens des gewerbsmäßig begangenen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Martin E*****, Inga E***** und Tatjana P***** des Vergehens der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB (I./), darüber hinaus (zu II./) die Angeklagten Martin E***** und Inga E***** des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB und die Angeklagte Tatjana P***** des Verbrechens des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden Urteil wurde Claudiu C***** des Verbrechens (richtig der teils vollendeten, teils versuchten Verbrechen) des Menschenhandels nach §§ 217 Abs 1 erster Fall a.F., 15 StGB (I.A.1.a.), des Verbrechens (richtig der Verbrechen) des Menschenhandels nach § 217 Abs 2 a.F. StGB (I.A.2.a. - c.), des Verbrechens (richtig des Vergehens) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (I.B.1. und 2.), des Verbrechens d... mehr lesen...
Gründe: Sascha F***** wurde der Verbrechen des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB (1.a und [richtig:] c) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (2.) sowie zweier Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (4.a und b), Gerhard S***** dreier Verbrechen des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB (1.a bis c) und der Vergehen der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (4.a), der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen... mehr lesen...
Gründe: Werner E***** wurde des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II/2), Mike L***** hingegen zweier Verbrechen des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB (I/1 und 2), des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (II/1) und des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Gegen Roman B*****, hinsichtlich dessen das Urteil bereits in Rechtskraft erwachsen ist, erging unter anderem ein Schuldspruch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alina V***** und Helga S***** der Verbrechen des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 StGB, V***** nach dem ersten und S***** nach dem zweiten Fall dieser Bestimmung, schuldig erkannt, weil sie im September 2002 in Salzburg und Rumänien "im gemeinsamen Zusammenwirken" die rumänischen Staatsangehörigen Veronica C***** und Daniela T***** der gewerbsmäßigen Unzucht in einem anderen Staat als in dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden nachstehende Angeklagte jeweils mehrerer, teils beim Versuch gebliebener Verbrechen des Menschenhandels - Helmut S***** zudem der Vergehen der Urkundenfälschung als Bestimmungstäter nach §§ 12 zweiter Fall, 223 Abs 1 StGB (III/3) und der Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB (III/4) - schuldig erkannt, und zwar Mit dem angefochtenen Urteil wurden nachstehende Angeklagte jeweils mehrerer, teils beim Versuch gebliebener Verbrechen d... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurden Marcello Aldo Sp***** und dessen Mutter Hannelore Anita Sp***** des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 2 erster Fall StGB als Beitragstäter nach § 12 - zweiter oder (auch) dritter - Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie mit dem Vorsatz, dass die Frauen in F***** gewerbsmäßige Unzucht treiben, Franz R***** durch Auffordern bestimmt, insgesamt sieben namentlich genannte Frauen rumänischer Staatsangehöri... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff des "Zuführens" im Sinne dieser Gesetzesstelle setzt nach der jüngeren (strengeren) Auslegung des Obersten Gerichtshofs eine massive und gezielte Einflußnahme auf das Schutzobjekt zur Ausrichtung seiner gesamten Lebensführung als Prostituierte in einem fremden Staat voraus (13 Os 17, 21/95); ein in diesem Sinn erfaßbares Zuführen liegt insbesondere vor, wenn sich aus den konkreten Tatumständen die Au... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Tatbestandsvoraussetzung ist im Fall des § 217 Abs 1 StGB das Anwerben oder Zuführen einer insofern geschützten Person zur Ausübung der Prostitution in einem für sie fremden Staat. Dass es in der Folge zu einem Abhängigkeitsverhältnis kommt oder auch nur kommen soll, ist demnach nicht erforderlich. Der Begriff des "Zuführens" im Kontext seiner Verwendung in § 217 Abs 1 StGB lässt sich zusammenfassend als aktive ... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Des durch § 217 Abs 1 StGB geschützte, im Tatbestand nicht genannte, aber das Motiv für die Schaffung dieser Strafvorschrift bildende Rechtsgut ist die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung einer ins Ausland "verhandelten" Person. Entscheidungstexte 11 Os 109/96 Entscheidungstext OGH 14.10.1997 11 Os 109/96 ... mehr lesen...
Gründe: Maria Ra***** wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Wels als Schöffengericht vom 14.März 1995, Gz 14 Vr 198/94-21, des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil sie in Wels gewerbsmäßig die im
Spruch: genannten acht Staatsangehörigen der Dominikanischen Republik, mögen diese Personen auch bereits der gewerbsmäßigen Unzucht ergeben gewesen sein, dieser Unzucht in einem anderen Staat als in dem, ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Fall3 BcStGB §217 Abs1
Rechtssatz: Beitragstäterschaft zum Verbrechen des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 1.Fall StGB kann nur bis zum Beginn der gewerbsmäßigen Unzucht geleistet werden, weil die Tat in diesem Zeitpunkt vollendet ist. Entscheidungstexte 13 Os 23/97 Entscheidungstext OGH 09.07.1997 13 Os 23/97 Europ... mehr lesen...
Gründe: Neben der aus dem
Spruch: ersichtlichen anklagekonformen Verurteilung wegen des Verbrechens des Menschenhandels nach §§ 12 dritter Fall, 217 Abs 1 erster Fall StGB (1) sowie des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (4) wurde Andreas Heinrich N***** mit dem angefochtenen Urteil der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 (erster Strafsatz) StGB (2) und der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB (3) sc... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Die auf ausdrücklichen Wunsch einer ausländischen Prostituierten erfolgte bloße Herstellung eines Kontaktes mit einem inländischen Bordellbesitzer ist keine massive und gezielte Einflußnahme. Entscheidungstexte 15 Os 54/96 Entscheidungstext OGH 30.05.1996 15 Os 54/96 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Ein nach § 217 Abs 1 StGB faßbares "Zuführen" setzt eine gezielte und massive Einflußnahme auf die tatbetroffene Person voraus, die die Gefahr umfassender Abhängigkeit bis hin zum Verlust der sexuellen Dispositionsfreiheit aktualisiert, welche Kriterien im Fall einer bloßen Unterstützung zur Prostitution bereits Entschlossener für sich allein nicht erfüllt sind (12 Os 165/91). Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Auch eine auf längere Zeit in Aussicht genommene, freiwillige - dh nicht mit einem Ausbeutungsverhalten spezifisch verknüpfte - Aufenthaltnahme genügt zur Ausnahme des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland als gewollten Mittelpunkt der wirtschaftlichen und sozialen Lebensinteressen. Entscheidungstexte 14 Os 79/95 Entscheidungstext OGH 14.09.1995 14 ... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Die bloße Unterstützung einer zur gewerbsmäßigen Unzucht in einem fremden Staat entschlossenen Person genügt zur Herstellung des Tatbestandes noch nicht, weil Zuführen mehr als bloße Hilfe bedeutet und die Einflußnahme, soll sie dem Begriff des Menschenhandels gerecht werden, mit Rat und Tat geschehen muß; sei es durch gezielte Beeinflussung der Frauen, im Ausland der Prostitution nachzugehen, sei es - wie im ko... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Der Tatbestand des Menschenhandels stellt seinem Wesen nach ein typisches Ausbeutungsdelikt dar, dessen Schutzzweck darin liegt, die Schaffung eines Abhängigkeitsverhältnisses zu verhindern, dem Prostituierte in einem fremden Staat dann unterliegen, wenn es ihnen schwer oder überhaupt nicht möglich ist, selbst mit den Behörden Kontakt aufzunehmen; steht ihnen doch in dieser Situation die Wahl, das unzüchtige Gew... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Der Begriff des "Zuführens" ist nur als massive und gezielte Einflußnahme auf das Schutzobjekt zur Ausrichtung der gesamten Lebensführung als Prostituierte in einem fremden Staat zu verstehen, wogegen die Aufnahme und bloße Eingliederung einer solchen Person in ein Bordell in Österreich bzw der Betrieb eines solchen mit ausländischen Prostituierten nicht darunter fällt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1 Fall2
Rechtssatz: Die Annahme der Qualifikation nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB setzt voraus, daß der Täter sich durch die wiederkehrende Begehung der strafbaren Handlung, sohin durch wiederholte Zuführung von Personen zur gewerbsmäßigen Unzucht in einem für sie fremden Staat oder durch Anwerbung hiefür, eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen trachtet. Die Absicht, sich aus der Prostitution eine fortlaufende Einnahme ... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Als "gewöhnlicher Aufenthalt" im Sinne des § 217 Abs 1 StGB ist - ungeachtet anderer Rechtsvorschriften (etwa § 66 Abs 2 JN oder § 26 Abs 2 BAO) - jener für ständig oder zumindest auf lange Dauer berechnete Aufenthalt anzusehen, der sich als bewußt und freiwillig gewählter Mittelpunkt des Lebens, der wirtschaftlichen Existenz und der sozialen (familiären oder familienähnlichen) Beziehungen einer der Unzucht in e... mehr lesen...
Norm: StGB §217 Abs1
Rechtssatz: Unter der Voraussetzung der Ausnützung eines drückenden Abhängigkeitsverhältnisses entspricht die Eingliederung in einen Bordellbetrieb jedenfalls dem Begriff des Zuführens (vgl EvBl 1994/30). Entscheidungstexte 14 Os 27/94 Entscheidungstext OGH 10.03.1994 14 Os 27/94 11 Os 5/95 Entscheidungs... mehr lesen...