RS OGH 1996/3/21 12Os13/96, 15Os54/96

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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Norm

StGB §217 Abs1

Rechtssatz

Ein nach § 217 Abs 1 StGB faßbares "Zuführen" setzt eine gezielte und massive Einflußnahme auf die tatbetroffene Person voraus, die die Gefahr umfassender Abhängigkeit bis hin zum Verlust der sexuellen Dispositionsfreiheit aktualisiert, welche Kriterien im Fall einer bloßen Unterstützung zur Prostitution bereits Entschlossener für sich allein nicht erfüllt sind (12 Os 165/91).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095480

Dokumentnummer

JJR_19960321_OGH0002_0120OS00013_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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