Norm
StGB §217 Abs1Rechtssatz
Die auf ausdrücklichen Wunsch einer ausländischen Prostituierten erfolgte bloße Herstellung eines Kontaktes mit einem inländischen Bordellbesitzer ist keine massive und gezielte Einflußnahme.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0100831Dokumentnummer
JJR_19960530_OGH0002_0150OS00054_9600000_001