RS OGH 1996/5/30 15Os54/96

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Veröffentlicht am 30.05.1996
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Norm

StGB §217 Abs1

Rechtssatz

Die auf ausdrücklichen Wunsch einer ausländischen Prostituierten erfolgte bloße Herstellung eines Kontaktes mit einem inländischen Bordellbesitzer ist keine massive und gezielte Einflußnahme.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0100831

Dokumentnummer

JJR_19960530_OGH0002_0150OS00054_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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