Begründung: K***** Z***** schenkte der Beklagten, seiner Ehegattin, mit Schenkungsvertrag vom 2.2.1989 die unbelastete klagsgegenständliche Liegenschaft EZ *****, KG S*****. Die Klägerin räumte der W***** GmbH & Co KG (in der Folge GmbH & Co KG) mit Kreditverträgen vom 14. 11. 1988 und 5. 6. 1989 Kontokorrentkredite über S 600.000 und S 200.000 ein. Zu beiden Kreditverhältnissen unterfertigte K***** Z***** ein Blankoakzept der GmbH & Co KG als Bürge für die Bezog... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 6. 12. 1996 wurde über das Vermögen des Michael Vitus K***** der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der 1928 geborene Erstbeklagte, der bis 1964 eine Land- und Gastwirtschaft betrieb und in der Folge bis zu seiner Pensionierung als Kraftfahrer berufstätig war, lebt seit Jahren von der Zweitbeklagten, seiner Ehefrau, getrennt und unterhält zu seinem Sohn Richard K***** und seinem Stiefsohn Fri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Tante der Beklagten befindet sich seit 4. 3. 1996 in stationärer Pflege in einem Pflegeheim der klagenden Partei. Mit Notariatsakt vom 16. 10. 1996 schenkte sie der Beklagten die ihr gehörenden Anteile an einer Liegenschaft, verbunden mit dem Nutzungsrecht an einer Wohnung, wobei ihr das Wohnrecht verblieb. Das Motiv für die Schenkung bestand in der Entschädigung für die jahrelange Betreuung und Pflege durch die Beklagte. Die Tante sagte der Beklagten scho... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 E AnfO §2 Z3 AnfO §3 Z1 ABGB § 154 heute ABGB § 154 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2023 ABGB § 154 gültig von 01.07.2018 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 154 gültig v... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 E AnfO §2 Z3 AnfO §3 Z1 ABGB § 154 heute ABGB § 154 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2023 ABGB § 154 gültig von 01.07.2018 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ABGB § 154 gültig v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die obsorgeberechtigte Mutter der beiden minderjährigen Beklagten (im Folgenden nur Schuldnerin) als Alleineigentümerin einer bis dahin - bis auf eine Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechts - unbelasteten Liegenschaft räumte mit Vertrag vom 11. April 1997 den durch einen Rechtsanwalt als gerichtlich bestellten Kollisionskurator (§ 271 ABGB) vertretenen Beklagten unentgeltlich mit pflegschaftsbehördlicher Genehmigung ein in der Folge bücherlich einverleibtes le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes S***** vom 30. 7. 1991 wurde Franz Sch*****, dem Vater der beiden beklagten Schwestern, der Nachlaß seiner am 31. 12. 1990 verstorbenen Mutter Elisabeth Sch***** eingeantwortet, wobei er 5/8-Anteile an der Liegenschaft EZ 859 GB 56524 Itzling erhielt; da er zuvor bereits zu 3/8-Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft war, wurde er somit durch diese Einantwortung Alleineigentümer der bezeichneten Liegenschaf... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 A ABGB §938 B ABGB §938 C3 AnfO §3 Z4 ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 938 heute ABGB § 938 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Wechselzahlungsauftrag des Kreisgerichtes Wels vom 2.7.1991, 1 Cg 233/91-1, wurden der Beklagte (als Wechselakzeptant) und seine Ehegattin Beatrice Maria G***** (als Wechselbürgin) zur ungeteilten Hand verpflichtet, der Klägerin S 247.640 sA zu bezahlen. Zur Hereinbringung dieser Forderung führte die Klägerin in der Folge Exekution gegen beide, wodurch sie jedoch nur im geringen Umfang Befriedigung erlangte. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 1... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 AnfO §3 JN §81 LGVÜ Art16 Z1 lita AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben ihren Wohnsitz in Deutschland, einem Vertragsstaat des Übereinkommens von Lugano (LGVÜ), dem auch Österreich beigetreten und das hier seit 1.9.1996 anzuwenden ist. Die Kläger sind Gläubiger des Beklagten. Dessen Mutter ist Eigentümerin einer in Österreich gelegenen Liegenschaft, auf welcher zugunsten des Sohnes ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt ist. Mit ihrer am 31.1.1997 beim Gericht der gelegenen Sache eingebrachten Klage be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes D***** vom 9.März 1989 wurde der Nachlaß nach Ferdinand Ö***** der Mutter des Beklagten, Siglinde S*****, ins Alleineigentum eingeantwortet. Damit wurde sie ua außerbücherliche Alleineigentümerin von Wald- und landwirtschaftlich genutzten Parzellen in EZ ***** und von 2/48stel Anteilen an der Liegenschaft EZ *****. Der Einheitswert dieser Liegenschaften beträgt S 35.000, der Verkehrswert steht (derzeit) nicht ... mehr lesen...
Begründung: Für die vorliegende Pflichtteilsergänzungsklage ist der Verkehrswert einer dem Beklagten von der im Juli 1992 verstorbenen Erblasserin mit Übergabsvertrag vom 4.12.1984 geschenkten Liegenschaft (mit einem seit 1840 bestehenden Gasthof) und eines Drittelanteils an einer weiteren Liegenschaft entscheidungswesentlich. Das Erstgericht holte ein Schätzungsgutachten (ON 40) ein, das mehrfach ergänzt wurde (zu ON 48 und 53). Bei der zweiten Ergänzung ging der Sachverstän... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Soweit festgestellt wurde, daß der Schuldner seine Gläubiger mit der angefochtenen Rechtshandlung nicht benachteiligen wollte, lie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von den in der Zulassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen, ob die Beurteilung des Kennenmüssens der Benachteiligungsabsicht eine Rechtsfrage ist, die nicht zum Tatsachenbereich gehört, und ob der vom Berufungsgericht angewandte Sorgfaltsmaßstab von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht, hängt die Entscheidung nicht ab. Zu beurteilen ist - ungeachtet der Zugehörigkeit der Beklagten zum Personenkreis ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Soweit festgestellt wurde, daß der Schuldner seine Gläubiger mit der angefochtenen Rechtshandlung nicht benachteiligen wollte, lie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Befriedigungstauglichkeit eines Anfechtungsanspruchs zum objektiven Tatbestand gehört, ist diese vom Kläger zu behaupten und zu beweisen (ecolex 1996, 165; JBl 1995, 729; ÖBA 1992, 582 ua). Ein Anfechtungsanspruch ist jedoch bereits dann befriedigungstauglich, wenn er geeignet ist, die Befriedigungsaussichten des Anfechtungsklägers zu fördern; es genügt dabei, daß die damit bewirkte Verbesserung der Befriedigungsau... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 AnfO §3 Z1 AnfO §9 AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 AnfO §3 Z1 AnfO §9 AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ehelichte im Jahr 1980 Max K*****. Während aufrechter Ehe wohnte die Klägerin mit Max K***** in dessen Haus in U*****. Im Mai 1980 begann die Klägerin mit Max K***** Umbauarbeiten an dem renovierungsbedürftigen Bauernhaus und investierte dabei insgesamt S 500.000,-. Max K***** war wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage, zum Renovierungsaufwand beizutragen, versprach der Klägerin aber, ihr das Hälfteeigentum an der Liegenschaft zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der S*****-GmbH (im folgenden: Gemeinschuldnerin, kurz "GS") wurde am 19.4.1988 zu S 20/88 des Kreisgerichtes L***** der Konkurs eröffnet; zwei Tage später - am 21.4.1988 - folgte die Konkurseröffnung über das Vermögen der H***** KG (im folgenden: "KG"); in beiden Fällen wurde der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der deutsche Staatsbürger Dr.Richard H***** war ab 27.12.1985 sowohl alleinvertretungsbefugter Komplementär der KG als auc... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Hat sich der Schuldner mit dem angefochtenen Vertrag bloß zu einem Verhalten verpflichtet, zu dem er ohnehin auch nach de... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte wurde nach dem Tod ihres Ehegatten 1981 im Erbweg Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 262 KG Mühlbachl. Da sie angesichts ihrer geringen Ruhebezüge außerstande war, die monatlichen Rückzahlungsraten von rund 3.400 S auf das auf dieser Liegenschaft sichergestellte Darlehen zu leisten, kam sie mit ihrer Tochter und deren Ehemann überein, daß diese einen Zubau errichten und die Räume in zwei Eigentumswohnungen unterteilen sollten und daß der Schwiegersohn ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Hat sich der Schuldner mit dem angefochtenen Vertrag bloß zu einem Verhalten verpflichtet, zu dem er ohnehin auch nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1982 erwarben die Beklagte und ihr Ehegatte Werner P***, beide mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, je 2.785/100.000 Anteile der Liegenschaft EZ 101 KG Obertressen in Bad Aussee, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Dachgeschoßwohnung Nr.21. Sie finanzierten diesen Kauf teilweise mit einem bei der Sparkasse Bad Aussee aufgenommenen Kredit, der im Jahre 1987 mit dem Höchstbetrag von S 416.000 bücherlich sichergestellt wurde. Wern... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 AnfO §3 AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 25.5.1981 verkauften Rudolf und Ingrid K*** der Beklagten, ihrer Tochter, die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 315 KG Judenau mit dem Grundstück 353/2 im Ausmaß von 793 m2 samt dem darauf errichteten Einfamilienhaus mit Garage und Einrichtung um den Kaufpreis von S 708.317,27 (wovon S 306.517,27 auf die Liegenschaft und S 401.800 auf die Einrichtung entfielen, behielten sich jedoch an allen Räumlichkeiten des Hauses, an der Garag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 24.8.1982 erhobenen Anfechtungsklage begehrt die klagende Partei, zur Hereinbringung ihrer gegenüber dem Erstbeklagten bestehenden Abgabenforderung von S 459.528,33 die beklagten Parteien zur Duldung jeglicher Exekution in die seinerzeit dem Erstbeklagten gehörenden 66/3.339-Liegenschaftsanteile an der EZ 470 KG Jedlersdorf zu verurteilen, und zwar die erst- und die zweitbeklagten Parteien im Range vor dem zu COZ 157 zu ihren Gunsten einverleibte... mehr lesen...
Norm: AnfO §1 AnfO §2 AnfO §3 AnfO Art. 18 § 1 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte war Alleineigentümerin der im
Spruch: dieser Entscheidung angeführten Liegenschaft. Im Lastenblatt waren im Jahr 1986 ein Pfandrecht für die Forderung der G*** UND B*** DER Ö*** S*** AG in Höhe von S 1,071.102,-- und ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für Hildegard L***, die am 25.12.1913 geborene Mutter der Erstbeklagten, eingetragen. Die Klägerin hatte gegen die Erstbeklagte Wechselforderungen von S 1,297.287,60 (am 4.8.1988, dem Tag d... mehr lesen...