Ing. Helmut W ist auf Grund eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 25. 9. 1972/12. 4. 1973 Wohnungseigentümer der zirka 90 m2 großen Wohnung Graz, B- Straße 19/2 (71/3587-Anteile der EZ 691 KG S) und auf Grund eines Kaufvertrages vom 14. 11. 1975 Eigentümer der Liegenschaft EZ 274 KG L, auf der er ein Einfamilienhaus errichtete, das noch nicht zur Gänze fertiggestellt ist. Die Eigentumswohnung ist mit einem Baudarlehen zugunsten des Landes Steiermark und der Landeshypotheke... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz: Unentgeltlich ist eine Verfügung dann, wenn der Handelnde dafür kein Entgelt oder nur ein Scheinentgelt erhält. Entgelt ist... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Die Beantwortung der Frage, ob eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Verfügung vorliegt, ist nach den Umständen im Z... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1KO §29 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz: Entgeltlichkeit ist auch dann anzunehmen, wenn das Entgelt (hier: für die gewährte Stundung) nicht dem Gläubiger, sondern e... mehr lesen...
Die Ehe der Klägerin mit Johann R, dem Vater der minderjährigen Beklagten, wurde am 3. 5. 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Ehemannes geschieden. Johann R lebte seit etwa 1970 in Lebensgemeinschaft mit Maria S, der Mutter der beklagten Kinder; diese erhielten durch die Eheschließung des Johann R mit Maria S am 16. 6. 1979 die Rechtstellung ehelicher Kinder. Die Ehe der Klägerin mit Johann R, dem Vater der minderjährigen Beklagten, wurde am 3. 5. 1979 ge... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 AnfO §3 Z2 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 AnfO §3 Z2 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat einen Anspruch nach der Anfechtungsordnung erhoben. Angefochten wurde die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten der Beklagten in Ansehung einer ihrem Ehemann und Schuldner der Klägerin gehörenden Liegenschaft. Als Anfechtungsgrunde hat die Klägerin § 2 Z. 3 und § 3 Z. 1 AnfO geltend gemacht. Dazu brachte die Klägerin in der am 13. Juli 1979 eingebrachten Klage vor, daß der Ehemann der Beklagten am 24. August 1978 in Ausübung eines Anwar... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z3 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Die Sicherstellung eines eherechtlichen Aufteilungsanspruches im voraus (dh vor Anhängigkeit eines Eheverfahrens) kann nicht anal... mehr lesen...
Die Klägerin hat einen Anspruch nach der Anfechtungsordnung erhoben. Angefochten wurde die Einverleibung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten der Beklagten in Ansehung einer ihrem Ehemann und Schuldner der Klägerin gehörenden Liegenschaft. Als Anfechtungsgrunde hat die Klägerin § 2 Z. 3 und § 3 Z. 1 AnfO geltend gemacht. Dazu brachte die Klägerin in der am 13. Juli 1979 eingebrachten Klage vor, daß der Ehemann der Beklagten am 24. August 1978 in Ausübung eines Anwar... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z3 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Die Sicherstellung eines eherechtlichen Aufteilungsanspruches im voraus (dh vor Anhängigkeit eines Eheverfahrens) kann nicht anal... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 3 Z 1 AnfO haben neben ihrem objektiven Charakter auch ein subjektives Moment insofern, als... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 3 Z 1 AnfO haben neben ihrem objektiven Charakter auch ein subjektives Moment insofern, als... mehr lesen...
Die Klägerin, die Republik Österreich, brachte vor, Lutz K schulde ihr an rückständigen öffentlichen Abgaben den Betrag von 234 201 S. Der Abgabenschuldner sei zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 320 KG K. Dieser Liegenschaftsanteil sei auf Grund einer unentgeltlichen Vereinbarung vom 4. Juli 1977 mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Beklagten belastet, welches den exekutiven Zugriff auf den Liegenschaftsanteil hindere. Die klagende Partei fecht... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3b ABGB §92 B AnfO §3 Z1 ABGB § 91 heute ABGB § 91 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 91 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 ABGB § ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3b ABGB §92 B AnfO §3 Z1 ABGB § 91 heute ABGB § 91 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 91 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975 ABGB § ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO §13 Abs3 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 Z3 AnfO §3 Z1 AnfO §13 Abs1 AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO §13 Abs3 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 AnfO § 13 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 Z3 AnfO §3 Z1 AnfO §13 Abs1 AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §2 AnfO §3 AnfO §6 AnfO §9 AnfO § 2 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag v 28. 9. 1965 übergab Franz S den Beklagten seine Liegenschaften EZ X und EZ Y im Ausmaß von 7 ha 76 ar. In diesem Vertrag wurde festgestellt, daß er zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung durch die Grundverkehrskommission bedürfe. Diese wurde am 21. 1. 1966 erteilt. Am 19. 6. 1967 wurde der Vertrag grundbücherlich durchgeführt. Mit Übergabsvertrag v 28. 9. 1965 übergab Franz S den Beklagten seine Liegenschaften EZ römisch zehn und EZ Y im Ausmaß von 7 ha 76 ar. I... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Zum Begriff der "unentgeltlichen" Verfügung. (Hier gab der Schuldner des Anfechtenden ohne rechtliche Verpflichtung und ohne dafür... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Zum Begriff der "unentgeltlichen" Verfügung. (Hier gab der Schuldner des Anfechtenden ohne rechtliche Verpflichtung und ohne dafür... mehr lesen...
Norm: ABGB §1405 ABGB §1406 AnfO §3 Z1KO §29 Z1 ABGB § 1405 heute ABGB § 1405 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1406 heute ABGB § 1406 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1405 ABGB §1406 AnfO §3 Z1KO §29 Z1 ABGB § 1405 heute ABGB § 1405 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1406 heute ABGB § 1406 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Unentgeltlich ist auch eine Zuwendung mit Lasten, wenn die Belastung nach der Absicht der Parteien nicht ein volles Entgelt sein s... mehr lesen...
Norm: AnfO §3 Z1 AnfO § 3 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 AnfO § 3 gültig von 01.01.1915 bis 31.12.2009
Rechtssatz:
Unentgeltlich ist auch eine Zuwendung mit Lasten, wenn die Belastung nach der Absicht der Parteien nicht ein volles Entgelt sein s... mehr lesen...
Der Kläger hat behauptet, daß ihm gegen die Eheleute Florian und Elfriede K. eine Forderung von 35.000 S aus einer Kreditgewährung zustehe und daß diese Eheleute mit Versäumnisurteil des Kreisgerichtes Wels vom 29. Juni 1959 zur Zahlung von 15.000 S aus diesem Titel verurteilt worden seien. Auch der weitere Betrag hafte trotz Fälligkeit noch ganz aus. Eine Exekutionsführung würde nicht zur Befriedigung führen. Florian K. sei nach seinem am 8. Jänner 1959 verstorbenen Vater erbbere... mehr lesen...
Norm: ABGB §805 AnfO §3 Z1 ABGB § 805 heute ABGB § 805 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 805 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 ABGB § 805 gültig von 01.01.1812 bis... mehr lesen...