RS OGH 1980/2/26 5Ob750/79

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Veröffentlicht am 26.02.1980
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Rechtssatz

Die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 3 Z 1 AnfO haben neben ihrem objektiven Charakter auch ein subjektives Moment insofern, als nach den Intentionen der Vertragschließenden die Rechtshandlung eine unentgeltliche Verfügung sein und damit Schenkungsabsicht vorliegen muß.Die Tatbestandsvoraussetzungen nach Paragraph 3, Ziffer eins, AnfO haben neben ihrem objektiven Charakter auch ein subjektives Moment insofern, als nach den Intentionen der Vertragschließenden die Rechtshandlung eine unentgeltliche Verfügung sein und damit Schenkungsabsicht vorliegen muß.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 750/79
    Entscheidungstext OGH 26.02.1980 5 Ob 750/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0050255

Dokumentnummer

JJR_19800226_OGH0002_0050OB00750_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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