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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Amtshandlung am 28.09.2022 erlitt der Beschwerdeführer, ein als Revierinspektor in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Exekutivbeamte, eine ca. 2,5 cm lange Rissquetschwunde am linken Schienbein. Diese Verletzung am Körper des Beamten entstand durch den körperlichen Widerstand und des aggressiven Verhaltens eines Festgenommen im Haftraum der Po... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.11.2023 (gemeint wohl: 22.11.2022) beantragte die Beschwerdeführerin, eine in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehende Exekutivbeamtin, die Gewährung auf besondere Hilfeleistung gemäß gesetzlicher Bestimmungen in gesetzlicher Höhe zum gesetzlichen Stichtag. Sie befinde sich aufgrund eines am XXXX 2022 erlittenen, von der BVAEB anerkannten Dienstunfa... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor bei der Landespolizeidirektion Wien, XXXX , in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1. Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor bei der Landespolizeidirektion Wien, römisch 40 , in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Schreiben vom 20.04.2023 machte er Ansprüche nach § 23 a GehG ge... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein nunmehr in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund stehender Justizwachebeamter, beantragte die Gewährung einer besonderen Hilfeleistung nach den §§ 23 a f GehG. Inhaltlich führte er aus, der Schädiger sei zwischenzeitig verurteilt worden, könne jedoch nicht zahlen. Dem Antrag legte der Beschwerdeführer das diesbezügliche Gerichtsurteil, ei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 06.09.2021 beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung einer besonderen Hilfeleistung gemäß den §§ 23a und 23b Abs. 4 Gehaltsgesetz 1956 (GehG). Mit Schreiben vom 06.09.2021 beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung einer besonderen Hilfeleistung gemäß den Paragraphen 23 a und 23 b Absatz 4, Gehaltsgesetz 1956 (GehG). Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 31... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin ist eine in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beamtin des Exekutivdienstes des Bezirkspolizeikommando XXXX Polizeiinspektion XXXX . 1. Die Beschwerdeführerin ist eine in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beamtin des Exekutivdienstes des Bezirkspolizeikommando römisch 40 Polizeiinspektion römisch 40 . 2. Mit Schreiben ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid gab die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) dem Antrag des Beschwerdeführers, eines in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden Beamten des Exekutivdienstes, vom 01.08.2021 auf Gewährung von Verdienstentgang sowie Schadenersatz statt und erkannte ihm gemäß § 23b Abs. 4 GehG einen Verdienstentgang in Höhe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schriftsatz vom 31.01.2022 beantragte er eine besondere Hilfeleistung für Verdienstentgang gemäß § 23a Gehaltsgesetz 1956 (GehG). Begründend führte er aus, dass er bei einer Schießübung einen Dienstunfall erlitten und sich beim Hantieren mit seiner Dienstwaffe am linken Ringfinger verletzt ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 03.11.2020 beantragte der Beschwerdeführer aus Anlass eines am 25.05.2018 erlittenen Dienstunfalls eine besondere Hilfeleistung gemäß §§ 23a ff. Gehaltsgesetz 1956 (GehG), bestehend aus Heilbedarf iHv 4.781,08 EUR, Verdienstentgang iHv 4.953,60 EUR und Schme... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 16. Mai 2019 den Antrag auf vorläufige Übernahme von Ansprüchen in der Höhe von EUR 800,-- an die Bundesministerin für Justiz (in Folge: „belangte Behörde“) und führte dazu aus, am XXXX während der Verrichtung seines Dienstes als Justizwachebeamter vom Insassen XXXX am Körper verletzt worden zu sein. 1. Der Beschwerdeführer stellte am 16. Mai 2019 ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist als Gruppeninspektor bei der Landespolizeidirektion Kärnten tätig. Mit Bescheid vom 01.04.2022 wurde dem Beschwerdeführer 1) als besondere Hilfeleistung ein Schadenersatzbetrag in der Höhe von € 1 000 zuerkannt 2) ein Verdienstentgang in der Höhe von € 739,25 zuerkannt 3) ein über den
Spruch: des Punktes 1 hinausgehende Vorschussforderung für Schmerzensgeld in der Höhe von € 1 200... mehr lesen...