TE Bvwg Beschluss 2022/5/2 W122 2239464-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 02.05.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten