Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 08.11.2018 begehrte der Beschwerdeführer, ein Justizwachebeamter, einen Vorschuss auf den ihm rechtskräftig zugesprochenen Anspruch auf Schmerzengeld in der Höhe von EUR 500,00, welcher aufgrund eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls des Bezirksgerichts XXXX vom 31.07.2018 (Zl. XXXX ) bestehe. Gemäß der beigefügten Strafanzeige der Justizanstalt XXXX an die Staatsanwaltschaft XXXX vom 16.01.2... mehr lesen...