Entscheidungen zu § 15 Abs. 6 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-117 von 117

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/18 93/12/0062

In dem für das Beschwerdeverfahren relevanten Zeitraum stand der Beschwerdeführer als Gendarmerie-Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde vom zuständigen Landes-Gendarmeriekommando im November 1990 aufgrund einer Verschlechterung seiner Hörfähigkeit (hochgradige Schwerhörigkeit) vom Gendarmerieposten, an dem er Außendienst versah, "abgezogen" und dem Landes-Gendarmeriekommando zwecks Innendienstleistung Material-/Hausverwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1994

RS Vwgh 1994/3/18 93/12/0062

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §19b;GehG 1956 §20 Abs1;PauschV Aufwandsentschädigung der Wachebeamten 1973;PauschV Gefahrenzulage für Wachebeamte 1986; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0063 93/12/0064
Rechtssatz: Für die Aufwandsentschädigung und Gefahrenzulage hat keine (individuelle) "Bemessung" stattzufinden, w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/26 92/12/0142

Der Beschwerdeführer steht als Vorstand des Finanzamtes XY (Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VII) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit der Bestellung zum Vorstand des Finanzamtes mit Wirkung vom 27. Juli 1988 übernahm der Beschwerdeführer die Leitung der Betriebsprüfungsabteilung dieses Amtes. Durch den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 3. August 1988 wurde mit Wirkung vom 1. August 1988 der dem Beschwerdeführer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0142

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0207 E 21. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Abgesehen davon, dass ein Rechtsanspruch auf Pauschalierung von Nebengebühren nicht besteht (Hinweis E 2.6.1980, 2660/79, VwSlg 10153 A/1980), bildet es auch keinen gesetzlichen Maßstab, in welcher Höhe anderen Beamten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0142

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen ble... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/28 92/12/0175

Die Beschwerdeführerin steht als Fachoberinspektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Mit rechtskräftigem Bescheid des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. April 1980 wurde ausgesprochen, daß die der Beschwerdeführerin gemäß §§ 15 Abs. 2 und 16 des Gehaltsgesetzes 1956 gebührende Überstundenvergütung mit Wirksamkeit ab 1. Februar 1980 pauschaliert und das Pau... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.1993

RS Vwgh 1993/4/28 92/12/0175

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/2/17 91/12/0081

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Finanzamt, wo er bis 31. Dezember 1988 als Leiter der Strafsachenstelle, seit diesem Zeitpunkt als Fachbereichsleiter für Gewerbesteuer, Rechtsmittelbearbeiter für sieben Veranlagungsreferate und Stellvertreter des Fachbereichsleiters für Bewertungsrecht, Vermögensteuer und EDV tätig ist. Er ist rechtskundiger Bediensteter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1993

RS Vwgh 1993/2/17 91/12/0081

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen ble... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1993

TE Vwgh Beschluss 1992/4/8 92/12/0054

Der Beschwerdeführer steht als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Wasserstraßendirektion, Strombauleitung XY. Nach dem durch eine Ausfertigung der Eingabe des Beschwerdeführers vom 7. Juni 1989 belegten Beschwerdevorbringen richtete der Beschwerdeführer am 8. August 1989 (Aufgabedatum laut vorgelegter Ablichtung des Aufgabescheines) eine mit 7. Juni 1989 datierte Eingabe an die Wasserstraßendirektion, betreffend Einstellu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 92/12/0054

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GehG 1956 §15 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0103 B 14. Oktober 1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine Säumnisbeschwerde ist unzulässig, wenn der Sachantrag in der Beschwerde von dem Antrag abweicht, wie er der ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 92/12/0054

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;GehG 1956 §15 Abs1 Z1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6;VwGG §27;
Rechtssatz: Ändert der Bf in der Säumnisbeschwerde die rechtliche Qualifikation seines im Verwaltungsverfahren gestellten Antrages, so ist die Beschwerde nicht zulässig (hier: nachträgliche Wertung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 90/12/0233

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Berghauptmannschaft X. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 3. Juli 1987 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 15 Abs. 2 und 16 des Gehaltsgesetzes 1956 mit Wirksamkeit vom 1. August 1987 eine pauschalierte Überstundenvergütung im Ausmaß von 20,6 v.H. des Gehaltes und der zur Bemessungsgrundlage gehörenden Zulagen bemessen. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/11/18 90/12/0309

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Mit rechtskräftigem Bescheid des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 11. Mai 1984 wurde ausgesprochen, daß die dem Beschwerdeführer zufolge § 16 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) gebührende Überstundenvergütung gemäß § 15 Abs. 2 des zitierten Gesetzes mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1983 pauscha... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0233

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;
Rechtssatz: Die Abwesenheit vom Dienst ist für Beamte im § 51 BDG 1979 geregelt. Unter den in Abs 2 dieser Bestimmung enthaltenen Voraussetzungen - stellt die Erkrankung des Beamten einen "anderen Grund" der Dienstabwesenheit iSd zweiten Satzes des § 15 Abs 5 GehG dar. Daraus folgt, daß diesfal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0309

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1991/11/18 90/12/0233

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen bleiben von ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1991

RS Vwgh 1988/6/13 88/12/0089

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;
Rechtssatz: Unter Dienstverhinderung auf Grund eines Dienstunfalles ist nur die durch einen Dienstunfall bedingte ABWESENHEIT vom Dienst zu verstehen. Dies ergibt sich sowohl aus der Wortwahl (DienstVERhinderung und nicht DienstBEhinderung, aus dem zweiten Satz des § 15 Abs 5 (.... aus einem an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1988

RS Vwgh 1988/6/13 88/12/0089

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §38;GehG 1956 §38a;GehG 1956 §77 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, dass bestimmte Zulagen, die an sich verwendungsbezogen gebühren, auch dann weiter zustehen, wenn eine Verwendung in diesem Dienst auf Grund eines Dienstunfalles nicht mehr möglich ist, folgt, dass das Besoldungsrecht ansonsten bei den Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1988

RS Vwgh 1988/6/13 88/12/0089

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §15 Abs5;GehG 1956 §15 Abs6;StGG Art2;
Rechtssatz: Die unterschiedliche Vorgangsweise hinsichtlich des Anspruches auf Nebengebühren für den Fall einer Dienstverhinderung wegen eines Dienstunfalles nach § 15 Abs 5 GehG und die Unterstellung des Beschwerdefalles (hier: Zuerkennung pauschalierter Nebengebüh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.06.1988

RS Vwgh 1987/11/16 87/12/0134

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49;GehG 1956 §15 Abs6;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall enthält die
Begründung: des angefochtenen Bescheides die an den Bf gerichtete Anordnung, künftig in jedem Monat durchschnittlich 12 Überstunden (anstelle der bisher angeordneten 19) zu leisten. Diese Anordnung, die zu Recht nicht im
Spruch: des angefochtenen Bescheides aufscheint, weil d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1987

RS Vwgh 1987/11/16 87/12/0134

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/12/0110 E 13. Juni 1983 RS 1 Stammrechtssatz Der Bfr kann nicht in seinen Rechten verletzt sein, wenn gleichzeitig mit dem bisherigen Überstundenpauschale auch die vom Bfr zu leistenden Überstunden um 10.v.H. gekürzt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1987

RS Vwgh 1987/9/21 86/12/0207

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6;GehG 1956 §20 Abs1;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass ein Rechtsanspruch auf Pauschalierung von Nebengebühren nicht besteht (Hinweis E 2.6.1980, 2660/79, VwSlg 10153 A/1980), bildet es auch keinen gesetzlichen Maßstab, in welcher Höhe anderen Beamten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung zuerkannt wurde. European Case Law Identifi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1987

RS Vwgh 1987/6/29 86/12/0225

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen bleiben von der Pausch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1987

RS Vwgh 1987/6/22 86/12/0232

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen bleiben von der Pausch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1987

RS Vwgh 1987/6/22 86/12/0223

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen ble... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1987

RS Vwgh 1987/5/25 87/12/0063

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2660/79 E 2. Juni 1980 VwSlg 10153 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf die Pauschalierung von Nebengebühren nicht ein. Er hat auch keinen Anspruch darauf, daß eine einmal vorgenommene Pauschalierung beibehalten wird. Es muß der Dienstbehörde vielmehr unbenommen bleiben von der Pausch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1987

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