RS Vwgh 1988/6/13 88/12/0089

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Veröffentlicht am 13.06.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

B-VG Art7 Abs1;
GehG 1956 §15 Abs5;
GehG 1956 §15 Abs6;
StGG Art2;

Rechtssatz

Die unterschiedliche Vorgangsweise hinsichtlich des Anspruches auf Nebengebühren für den Fall einer Dienstverhinderung wegen eines Dienstunfalles nach § 15 Abs 5 GehG und die Unterstellung des Beschwerdefalles (hier: Zuerkennung pauschalierter Nebengebühren auf Grund des durch Berufskrankheit bedingten Verbots der Erbringung von Dienstleistungen) unter § 15 Abs 6 GehG widerspricht nicht dem Gleichbehandlungsgebot.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120089.X03

Im RIS seit

28.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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