RS Vwgh 1987/11/16 87/12/0134

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Veröffentlicht am 16.11.1987
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/12/0110 E 13. Juni 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Der Bfr kann nicht in seinen Rechten verletzt sein, wenn gleichzeitig mit dem bisherigen Überstundenpauschale auch die vom Bfr zu leistenden Überstunden um 10.v.H. gekürzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987120134.X01

Im RIS seit

30.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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