Entscheidungen zu § 13 Abs. 3 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-184 von 184

RS Vwgh 1992/4/8 87/12/0136

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §13 Abs3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0342 E 7. Mai 1986 VwSlg 12135 A/1986 RS 4 Stammrechtssatz Ein Feststellungsbescheid ist unzulässig, wenn auf Grund der anzuwendenden Rechtslage bereits ein Leistungsbescheid möglich ist. Schlagwort... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

TE Vwgh Beschluss 1991/11/26 AW 91/12/0023

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß gemäß § 13 Abs. 3 Z. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 unter anderem die Bezüge des Beschwerdeführers ab September 1990 entfielen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung mit Beschluß zuzuerkennen und dem Landesschulrat für Tirol die Nach- und Fortzahlung der Bezüge aufzutragen. Zur Begründung: führte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.11.1991

RS Vwgh 1991/11/26 AW 91/12/0023

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13 Abs3 Z2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entfall der Bezüge - Die mit dem angefochtenen Bescheid (in bezug auf die Bezüge ab September 1990, die gar nicht zur Auszahlung gelangten) erfolgte Feststellung, daß sie gemäß § 13 Abs 3 Z 2 GG entfielen, ist nicht vollzugstauglich, weil sich die Rechtswirkungen dieses Bescheidausspruch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1991

RS Vwgh 1988/9/6 87/12/0179

Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2GehG 1956 §13 Abs3 Z2
Rechtssatz: Eine ärztliche Bescheinigung macht die Abwesenheit eines Beamten vom Dienst nicht an sich zu einer gerechtfertigten. Ob eine Erkrankung Dienstunfähigkeit des Beamten zur Folge hat, ist nach der Lage des konkreten Falles von der Dienstbehörde zu beurteilen. Es ist dann der Fall, wenn der Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.09.1988

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