Begründung: Die klagende Partei ist eine Transport- und Hebetechnikgesellschaft mit Sitz in Österreich. Die beklagte Partei betreibt ein Stahlbauunternehmen. Ihr Sitz liegt ebenfalls in Österreich. Die beklagte Partei wurde mit Stahlbauarbeiten für eine Hochhalle beim Bau der „Neuen Messe“ in einer deutschen Stadt betraut. Die Montage und Fertigung einzelner Stahlbauteile übertrug sie an Subunternehmer, ua eine in Kroatien ansässige Montagegesellschaft (in der Folge: Subunternehmeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte am Samstag, dem 21. 4. 2002 mit dem am Vortag (für das Wochenende) gemieteten Sportwagen der Marke Ferrari 360 Modena auf der Wiener Höhenstraße bei Tageslicht, guter Sicht und trockener Fahrbahn (Kopfsteinpflaster) einen Verkehrsunfall. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug 60 km/h. Der Beklagte näherte sich bergauffahrend einer Steilkurve, die „seiner Einschätzung nach mit maximal 40 bis 50 km/h durchfahren werden konnte", mit ein... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte vom Kläger am 7. 11. 1997 eine Rübenerntemaschine leihweise und unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen. 1998 stand das Leihgerät unbenützt beim Beklagten. Da etwas Öl ausgetreten war drehte der Beklagte über Anraten von Klagsseite die Absperrhähne der Ölleitung ab. Der Sohn des Beklagten nahm das Gerät 1999 in Betrieb ohne zu bemerken, dass die Ventile abgesperrt waren. Ein am Leihgerät vorhandener Sicherheitsschalter, der das Starten bei geschl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ina Gertraud B*****, Deutschland, vertreten durch Dr. Edmund Thurn, Rechtsanwalt in Murau, gegen die beklagte Partei Josef D*****, vertreten durch Dr. Erich Moser, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen 20 Uhr und 20 Uhr 30 des 6. 2. 2001 wurde dem Beklagten von einem Verkäufer der klagenden Partei, einer Kfz-Vertragshändlerin, ein etwa fünf Monate alter PKW BMW 530d mit einer Fahrleistung von knapp unter 10.000 km zumindest bis zum Morgen des nächsten Tags unentgeltlich für eine Probefahrt übergeben. Das Fahrzeug, das über eine Antischlupfregelung (ASR) und ein Antiblockiersystem (ABS) verfügte, war mit einem (blauen) Probefahrt-Kennzeichen versehen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie eine Erklärung im Einzelfall aufzufassen ist, ob ein Offert inhaltlich ausreichend bestimmt ist und insbesondere ob in ihm ein endgültiger Bindungswille zum Ausdruck kommt, ist jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen und stellt im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage dar. Das Berufungsgericht ist angesichts des dem Beklagten von Anfang an offengelegten Vertragsverhältnisses der Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §979
Rechtssatz: Der Entlehner hat von ihm verschuldete, über gewöhnliche Abnützungserscheinungen hinausgehende Wertminderung oder Zerstörung mittels Geldersatz auszugleichen. Entscheidungstexte 3 Ob 326/98g Entscheidungstext OGH 20.10.1999 3 Ob 326/98g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112... mehr lesen...
Norm: ABGB §979
Rechtssatz: § 979 ABGB bietet keine Rechtsgrundlage, anstelle der an sich möglichen Herausgabe den Ersatz des Wertes der Gegenstände zu begehren. Lediglich bei Unmöglichkeit oder Untunlichkeit der Naturalrestitution ist gemäß § 1323 ABGB Wertersatz nach schadenersatzrechtlichen Gesichtspunkten zu leisten. Entscheidungstexte 3 Ob 326/98g Entscheidungstext OGH 20.10.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der C***** GmbH, deren Geschäftstätigkeit im wesentlichen im Verkauf von EKG-Geräten der amerikanischen Firma M***** bestanden hatte. Über ihr Vermögen wurde am 14. 8. 1984 der Konkurs eröffnet. Der Kläger war darüber hinaus als Einzelunternehmer tätig. Der Kläger lernte den Beklagten im Dezember 1984 kennen, als er einen Servicetechniker zur Betreuung der EKG-Geräte suchte. Der Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 62.995,16 sA mit dem Vorbringen, er habe ihm am 15.7.1996 seinen PKW leihweise überlassen; infolge eines Fahrfehlers sei der Beklagte mit diesem Fahrzeug ins Schleudern gekommen, wodurch es beschädigt worden sei. Der Beklagte wendete ein, der Kläger habe ihm aufgetragen, den PKW für ihn zu lenken. Auf seinen Hinweis, er besitze erst seit kurzem die Lenkerberechtigung und sei mit einem solchen Fahrzeug noch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellte dem Geschäftsführer der Beklagten einen PKW Audi 2,6 E mit einem Zeitwert von 300.000 S für eine Geschäftsreise nach Prag leihweise zur Verfügung. Über den Bestand einer Kaskoversicherung wurde nicht gesprochen, eine solche bestand nur für Österreich. Der PKW wurde am 11.6.1993 übergeben und als Rückgabetermin der 16.6.1993 vereinbart. Die Geschäftsreise führte schließlich noch 250 km weiter in Richtung der Grenze zur Slowakei. Im Zielor... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §964ABGB §965ABGB §979
Rechtssatz: Ein Umstand, der nur dem Erklärenden bekannt und für den Erklärungsempfänger nicht erkennbar ist, hat bei der Interpretation einer Willenserklärung außer Betracht zu bleiben (hier: dem Beklagten wurde mitgeteilt, daß für den geliehenen Pkw eine Vollkaskoversicherung besteht und der Selbstbehalt zweitausend Schilling bis zweitausendfünfhundert Schilling beträgt; es durfte diese Mitteilung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcABGB §964ABGB §965ABGB §979
Rechtssatz: § 979 ABGB ist dispositives Recht. Die Haftung des Entlehners kann also - wie beim Verwahren - beschränkt werden, sofern der Haftungsausschluß nicht gegen die guten Sitten verstößt, wobei insbesondere auch eine betragliche Beschränkung der Haftung auf eine Höchstsumme möglich und üblich ist. Dem Beklagten wurde mitgeteilt, daß für den geliehenen Pkw eine Vollkaskoversicherung besteht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIcABGB §979ABGB §1027ABGB §1029 A1ABGB §1033HGB §54KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: War ein Angestellter zum Abschluß eines Leihvertrages (hier: KFZ) autorisiert, so gilt dies auch für das Versprechen einer Haftungsbeschränkung für den Entlehner, weil eine solche Haftungsbeschränkung - gerade bei der unentgeltlichen Überlassung von Vorführwagen und Leihwagen an Kunden im Kfz-Handel - keineswegs ungewöhnlich ist. Als Beurteilungsmaßs... mehr lesen...
Norm: ABGB §964ABGB §965ABGB §979ABGB 1029 A1HGB §54KSchG §10 Abs1
Rechtssatz: Wurde einem Entleiher mitgeteilt, daß für den geliehenen Pkw eine Vollkaskoversicherung besteht und der Selbstbehalt zweitausend Schilling bis zweitausendfünfhundert Schilling beträgt, so durfte er siede Mitteilung sowohl nach ihrem buchstäblichen Sinn als auch nach der Übung des redlichen Verkehrs so verstehen, daß damit sein Risiko, für die Beschädigung des Pkws ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der beklagten Versicherungsanstalt mit Übereinkommen vom 22.12.1986 zum Leiter der Direktion für Industrie- und Großkundenbetreuung bestellt. Er erhielt für seine Tätigkeit ein Gehalt nach dem für Prokuristen geltenden Schema und für die Dauer seiner Tätigkeit als Leiter dieser Direktion ein Organisationspauschale von S 15.000 zwölf mal jährlich und einen Dienstkraftwagen mit dem Recht auf Privatbenützung. Am 20.2.1990 wurde der Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im August 1987 schlossen die Parteien "im Rahmen des Grazer Messekompensationsabkommens" einen Kaufvertrag über die Lieferung von 10.000 Tonnen Preßäpfeln durch die Beklagte an die Klägerin. Der Klägerin war bekannt, daß die Beklagte die Heranziehung des jugoslawischen Unternehmens "P***" als Lieferant beabsichtigte und mit diesem bereits Vertragsverhandlungen führte. Die Parteien vereinbarten daher, daß der Kaufvertrag zwischen ihnen nur in Kraft treten solle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von S 74.265,60 sA im wesentlichen mit der
Begründung: , er habe als Angestellter der Steyr Daimler Puch AG ein Firmenfahrzeug zu seiner Verfügung gehabt. Am 9.Jänner 1985 habe ihn der Beklagte ersucht, ihm diesen PKW für eine Probefahrt zur Verfügung zu stellen. Der Kläger habe den Beklagten befragt, ob er eine gültige Fahrerlaubnis besitze, was der Beklagte bejaht habe. Daraufhin habe der Kläger da... mehr lesen...
Norm: ABGB §979
Rechtssatz: Der Schadenersatzanspruch gemäß § 979 ABGB steht dem Verleiher zu, auch wenn er nicht Eigentümer der Sache ist, da nicht das Eigentum, sondern der Leihvertrag Grundlage dieses Anspruchs ist. Entscheidungstexte 1 Ob 610/87 Entscheidungstext OGH 02.09.1987 1 Ob 610/87 Veröff: SZ 60/157 8 Ob 69/87 Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anton E***, der Vater der Streitteile, war Eigentümer einer Figurengruppe, bestehend aus drei ca. 1,30 m hohen Buddha- bzw. Bodhisattvas-Figuren, die aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts stammen. Die Figuren wurden schon um 1900 einer Restaurierung unterzogen, nicht restaurierte Figuren aus dieser Zeit sind praktisch nicht vorhanden. Anton E*** starb am 27. September 1952. Eine letztwillige Verfügung wurde im Abhandlungsverfahren nicht vorgelegt. Gesetzliche Er... mehr lesen...
Die "Neue Galerie am Landesmuseum Joanneum", die vom beklagten Land Steiermark privatwirtschaftlich geführt wird, veranstaltete in der Zeit vom 29. 5. bis 22. 6. 1979 eine Einzelausstellung von Werken des Klägers. Die vom Kläger zur Verfügung gestellten Werke wurden in seinem Atelier in Wien ausgewählt. Die beklagte Partei erteilte an die Firma P den Auftrag, die für die Ausstellung bestimmten Werke des Klägers nach Graz zu transportieren. Unter diesen befand sich eine Stahlplastik "H... mehr lesen...
Norm: ABGB §979ABGB §1298ABGB §1304 DABGB §1313a IIIf
Rechtssatz: Wird ein entlehnter Gegenstand beschädigt, trifft den Entlehner die Beweislast, dass die Beschädigung ohne sein oder das Verschulden seines Erfüllungsgehilfen eintrat; nur wenn auch die dem Einzelfall gemäß gebotenen Vorsichtsmaßnahmen eine Beschädigung nicht verhindern konnten, wird der Entlehner nicht haftbar. Vertragliche Nebenpflicht des Verleihers ist es aber, den Entlehner ... mehr lesen...
Norm: ABGB §965ABGB §979
Rechtssatz: Bei Haftung für gemischten Zufall haftet der Entlehner nicht für den Schaden, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht außerhalb der menschlichen Erfahrung liegt, sondern er haftet auch dann, wenn ungewöhnlicherweise eine weitere, von ihm nicht zu verantwortende Zwischenursache zu einem Schaden geführt hat, der aber doch ohne widerrechtliche Ausgangshandlung (hier: des Entlehners) nicht eingetreten wär... mehr lesen...
Norm: ABGB §979 BIIhABGB §1152 D
Rechtssatz: Sittenwidrig bzw. Nichtigkeit einer "Zusatzvereinbarung" wonach bei Pauschalarbeiten die zwischen dem Kunden und dem Arbeitgeber vereinbarten, dem Arbeitnehmer somit im Zeitpunkt ihres Abschlusses weder bekannt noch seiner Willensbestimmung unterliegenden Preises der Entgeltberechnung zugrundegelegt werden, sodaß der Arbeirtgeber im Ergebnis einsetig und jedernfalls ohne Einflußmöglichkeit des Arbeit... mehr lesen...
Norm: ABGB §972ABGB §979ABGB §1298
Rechtssatz: Der Entlehner haftet dem Verleiher für den verschuldeten Verlust der geliehenen Sache. Um haftungsfrei zu werden, muss er beweisen, dass er schuldlos ist. Entscheidungstexte 8 Ob 191/75 Entscheidungstext OGH 01.12.1975 8 Ob 191/75 5 Ob 593/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 593/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §979ABGB §1313a IABGB §1313a IIIf
Rechtssatz: Erfüllungsgehilfe ist derjenige, dessen sich jemand zur Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung bedient. Auch ein dem Entlehner vom Verleiher eines Baggers gegen Entgelt zur Verfügung gestellter Fahrer kommt im Rahmen des Betriebes des Entlehners zum Einsatz, so dass sich der Entlehner für seine gegenüber dem Verleiher des Baggers zu erbringenden Leistung eines vertragsgemäßen Gebra... mehr lesen...
Norm: ABGB §972ABGB §979
Rechtssatz: Der Entlehner haftet gemäß § 979 ABGB auch für Sachen, die zwar im Rahmen des Leihvertrages übernommen wurden, deren Leihe aber nicht beabsichtigt war (hier: Möbelstücke auf einem Pritschenwagen). Entscheidungstexte 2 Ob 11/67 Entscheidungstext OGH 23.02.1967 2 Ob 11/67 Veröff: EvBl 1967/364 S 516 = ZVR 1968/85 S 191 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §979VersVG §67
Rechtssatz: Zu den Bestimmungen, die einen Rückgriffsanspruch nach § 67 Abs 1 VersVG begründen können, gehört auch § 979 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 333/60 Entscheidungstext OGH 30.08.1960 2 Ob 333/60 Veröff: ZVR 1961/111 S 87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0024107 ... mehr lesen...