Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Georg F*****, vertreten durch Dr. Walter Lanner, Rechtsanwalt in Steyr, wider die beklagte Partei Christian S*****, vertreten durch Prof. Dr. Alfred Haslinger, DDr. Heinz Mück, Dr. Peter Wagner, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 AABGB §938 BABGB §938 C3
Rechtssatz: In Fällen, in denen schutzwürdige Interessen Dritter - wie etwa bei Übergabsverträgen und Vorhandensein anderer Pflichtteilsberechtigter - berührt werden, wird einem vorliegenden krassen Missverhältnis zwischen der Leistung des späteren Erblassers und der Gegenleistung ein besonderer Indizwert für das Vorliegen einer Schenkungsabsicht zuerkannt werden müssen (so schon 6 Ob 3/83). ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die ehelichen Kinder des Josef und der am 6. 9. 1902 geborenen Rosa P*****. Josef P*****, Konditormeister, betrieb ein Zuckerbäckergewerbe sowie ein Konditorei-Cafe in den Häusern ***** G*****, S*****straße 1 und ***** G*****, S***** Platz 9. Josef P***** war Eigentümer der Liegenschaftshälfte der EZ 1094 Grundbuch ***** S***** mit der Grundstücksadresse S*****straße 1, sowie des Hälfteanteils der Liegenschaft EZ 2190 Grundbuch ***** G*****, Bauf... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei verleaste an Rudolf J***** einen PKW Fiat Kombi, den dieser bei der beklagten Partei kaskoversicherte. Die Kaskoversicherung wurde zugunsten der klagenden Partei vinkuliert. Die beklagte Partei verpflichtete sich, im Schadenfall die Versicherungsleistung aus dieser Kaskoversicherung nur mit Zustimmung der klagenden Partei auszuzahlen. Am 19. 11. 1995 verursachte Rudolf J***** mit dem geleasten PKW in alkoholisiertem Zustand einen Verkehrsunfall... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Olga V*****, vertreten durch Dr. Christian Purkarthofer, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagten Parteien 1.) Erich A*****, 2.) Hilda E*****, beide vertreten durch Dr. Klaus Reisch und Dr. An... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind leibliche uneheliche Kinder der am 12.7.1994 verstorbenen Amalia T*****. Diese hinterließ noch zwei weitere uneheliche Kinder, Franz T***** und Herbert T*****. Das Verlassenschaftsverfahren nach der Verstorbenen wurde mangels eines Nachlaßvermögens armutshalber abgetan. Amalia T***** war Eigentümerin der 21,6245 ha großen land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaft EZ 33 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken 23/1 Baufläche mit dem Haus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für ein Darlehen ist die Vereinbarung der Rückgabe der gleichen Menge gleicher Art und Güte essentielles Erfordernis (SZ 51/92; WBl 1988, 369; 2 Ob 2163/96v). Das Berufungsgericht ist daher mit der Rechtsprechung im Einklang, wenn es die Hingabe von Geld ohne das in § 983 ABGB vorgesehene Verlangen auf Rückgabe im Sinne dieser Rechtsprechung nicht als Darlehen ansah, weil bei Leistung von Geldbeträgen an oder für Famili... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, daß die Beklagte (= Schwester der Klägerin) und die am 17.9.1993 verstorbene Mutter der beiden Streitteile bei der Vertragsschließung vom 28.12.1972 den Willen hatten, miteinander einen Kaufvertrag abzuschließen. Leistung und Gegenleistung sollten gleichwertig sein, eine Schenkung war nicht beabsichtigt (S. 7 d. Ersturteils = AS 275). Das Berufungsgericht übernahm diese Feststellung - allerdings erst in seiner rechtlichen
Begründung: - al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von S 500.000 samt 6,5 % Zinsen seit dem 13.5.1993. Er habe den Beklagten über deren Bitte hin diesen Betrag mit Datum 13.5.1993 zur Verfügung gestellt. Der Betrag sollte zur Schließung eines finanziellen Tiefs für 2 bis 3 Monate hingegeben werden, vor allem bis die Mutter der Erstbeklagten durch Aufnahme eines Kredites den Finanzbedarf zur Gänze abdecke. Nachdem sich die Beklagten ein Jahr nicht gemeldet hätten und der Kreditb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob und inwieweit der Übergabsvertrag ein entgeltlicher Vertrag war, kann nur der Wert der beiderseitigen Leistungen im Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabsvertrages berücksichtigt werden; künftige Ereignisse und Entwicklungen, wie das Steigen des Verkehrswertes der übergebenen Liegenschaft oder das bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare tatsächliche Ausmaß der Pflegebedürftigkeit des Übergebers, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die Kinder des am 6.3.1985 verstorbenen Wilhelm P*****. Mit Testament vom 6.3.1985 bestimmte dieser die Beklagte zur Alleinerbin und setzte den Kläger auf den Pflichtteil, wobei er verfügte, daß auf diesen Pflichtteil sämtliche Vorauszahlungen, die der Kläger von ihm erhalten habe, anzurechnen seien. Die Streitteile sind die einzigen Pflichtteilsberechtigten des Erblassers. Wilhelm P***** gründete am 2.10.1954 die Einzelfirma Wilhelm P... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte am 3.5.1996 aufgrund des Übergabsvertrages vom 23.3./18.4.1995, des Teilungsplanes vom 20.2.1995, sowie der Bescheide des Vermessungsamtes Gmunden, des Marktgemeindeamtes B*****, der Bezirksgrundverkehrskommission, der Agrarbezirksbehörde und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Linz A) in der EZ 105 (des Grundbuches ***** G*****) das Grundstück 47/2 zu teilen, das Teilgrundstück 1 und d... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 938 ABGB A Allgemeines, Zustandekommen und Rechtswirkungen eines Schenkungsvertrages B Gemischte Schenkung C Einzelfälle 1) Familienrecht, Unterhalt 2) Dienstrecht 3) Erbrecht 4) Sonstiges D Subventionen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102770 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 D
Rechtssatz: Wer immer - kraft Gesetzes, durch Bescheid oder rechtsgeschäftlichen Akt - berufen wurde, Geld oder geldwerte Leistungen aus Gemeinschaftsmitteln zur Förderung bestimmter Gemeinschaftsanliegen an Einzelrechtsträger zu deren förderungszielgerechten Verwendung zu verteilen, tritt mit Beginn des Verteilungsvorganges gegenüber allen, die nach dem vorgegebenen Förderungsziel abstrakt als Empfänger in Betracht zu ziehen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 D
Rechtssatz: Durch Subventionen soll ein bestimmtes Förderungsziel im Rahmen der öffentlichen Aufgaben der Gebietskörperschaft im Interesse der gesamten Gemeinschaft erreicht werden. Es liegt in ihrer Natur, daß, bezogen auf alle Rechtssubjekte im betreffenden Gebiet, eine Differenzierung erforderlich ist. Der Kreis der Berechtigten muß daher objektiv bestimmbar und sachlich gerechtfertigt eingegrenzt werden. Durch eine abstrak... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §785ABGB §938 BABGB §938 C3ABGB §1284 AaAnerbenG §11
Rechtssatz: Hat der Übergeber ein ganzes Bauerngut an eine - und nicht einzelne Teile davon an je verschiedene Personen - übergeben, so hat sich der Verkehrswert auch am Gesamtwert, der bei Veräußerung des ganzen Gutes erzielt werden könnte, zu orientieren mag er auch in einem Fall wie diesem niedriger sein als der bei Einzelverkauf der Teile erzielbare Erlös. Der Wert, de... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 DBEinstG §6 Abs2
Rechtssatz: Im Behinderteneinstellungsgesetz ist für die Gewährung der darin genannten Förderungsmaßnahmen kein Verwaltungsverfahren vorgesehen. Die Gewährung einer Förderung an Dienstgeber, die begünstigte Behinderte beschäftigen, durch Zuschüsse zu den Lohnkosten im Sinne des § 6 Abs 2 lit c BEinstG geschieht demnach im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Entscheidungstexte ... mehr lesen...