Norm: ABGB §938 AABGB §938 BABGB §938 C3
Rechtssatz: In Fällen, in denen schutzwürdige Interessen Dritter - wie etwa bei Übergabsverträgen und Vorhandensein anderer Pflichtteilsberechtigter - berührt werden, wird einem vorliegenden krassen Missverhältnis zwischen der Leistung des späteren Erblassers und der Gegenleistung ein besonderer Indizwert für das Vorliegen einer Schenkungsabsicht zuerkannt werden müssen (so schon 6 Ob 3/83). ... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 938 ABGB A Allgemeines, Zustandekommen und Rechtswirkungen eines Schenkungsvertrages B Gemischte Schenkung C Einzelfälle 1) Familienrecht, Unterhalt 2) Dienstrecht 3) Erbrecht 4) Sonstiges D Subventionen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102770 Im RIS seit 15.06.1997 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 D
Rechtssatz: Wer immer - kraft Gesetzes, durch Bescheid oder rechtsgeschäftlichen Akt - berufen wurde, Geld oder geldwerte Leistungen aus Gemeinschaftsmitteln zur Förderung bestimmter Gemeinschaftsanliegen an Einzelrechtsträger zu deren förderungszielgerechten Verwendung zu verteilen, tritt mit Beginn des Verteilungsvorganges gegenüber allen, die nach dem vorgegebenen Förderungsziel abstrakt als Empfänger in Betracht zu ziehen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 D
Rechtssatz: Durch Subventionen soll ein bestimmtes Förderungsziel im Rahmen der öffentlichen Aufgaben der Gebietskörperschaft im Interesse der gesamten Gemeinschaft erreicht werden. Es liegt in ihrer Natur, daß, bezogen auf alle Rechtssubjekte im betreffenden Gebiet, eine Differenzierung erforderlich ist. Der Kreis der Berechtigten muß daher objektiv bestimmbar und sachlich gerechtfertigt eingegrenzt werden. Durch eine abstrak... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §785ABGB §938 BABGB §938 C3ABGB §1284 AaAnerbenG §11
Rechtssatz: Hat der Übergeber ein ganzes Bauerngut an eine - und nicht einzelne Teile davon an je verschiedene Personen - übergeben, so hat sich der Verkehrswert auch am Gesamtwert, der bei Veräußerung des ganzen Gutes erzielt werden könnte, zu orientieren mag er auch in einem Fall wie diesem niedriger sein als der bei Einzelverkauf der Teile erzielbare Erlös. Der Wert, de... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 DBEinstG §6 Abs2
Rechtssatz: Im Behinderteneinstellungsgesetz ist für die Gewährung der darin genannten Förderungsmaßnahmen kein Verwaltungsverfahren vorgesehen. Die Gewährung einer Förderung an Dienstgeber, die begünstigte Behinderte beschäftigen, durch Zuschüsse zu den Lohnkosten im Sinne des § 6 Abs 2 lit c BEinstG geschieht demnach im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages. Entscheidungstexte ... mehr lesen...