Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gebürtige Brasilianerin. Sie besitzt die brasilianisch-italienische Doppelstaatsangehörigkeit. Der Beklagte ist Österreicher. Die Streitteile, die sich in englischer Sprache verständigen, schlossen am 20. 11. 2002 in Nürnberg die Ehe, wo sie zunächst auch wohnten und berufstätig waren. Sie haben zwei Kinder, nämlich die am ***** geborene L***** und den am ***** geborenen P*****. Da die Klägerin mit der (provisorischen) Wohngelegenheit in Nürnber... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu zwei Drittel, deren Tochter, die frühere Ehefrau des Klägers, zu einem Drittel Eigentümerin einer Liegenschaft. Der Kläger und die Tochter der Beklagten waren seit 18. Juni 1994 verheiratet. Mit Urteil des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 26. März 2007 wurde diese Ehe rechtskräftig aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehepartner geschieden. Der Kläger hatte die eheliche Wohnung auf der genannten Liegenschaft verlassen. Vor diesem Bezirksger... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Vorinstanzen haben die auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG (Tod des Mieters) gestützte Aufkündigung infolge Eintritts des Sohnes des Mieters in die Mietrechte als rechtsunwirksam aufgehoben. Nach dem festgestellten Sachverhalt wohnt der Eintrittsberechtigte seit mindestens acht Jahren im Bestandobjekt und hat dort seinen Lebensschwerpunkt; er ist verheiratet, hat aber nie mit seiner Gattin zusammengelebt. Die Ehegatten leben seit ihrer Eheschließung g... mehr lesen...
Begründung: Mit der im Revisionsverfahren allein wesentlichen Behauptung, die Beklagte sei eine Lebensgemeinschaft eingegangen, stellt der Kläger das Urteilsbegehren, der Anspruch der Beklagten aus einem näher bezeichneten Scheidungsvergleich, zu dessen Hereinbringung das Bezirksgericht Wels die Exekution bewilligt habe, sei erloschen. Die Beklagte bestreitet, eine Lebensgemeinschaft eingegangen zu sein. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der dag... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 4. September 1993 die beiderseits erste Ehe. Aus dieser entstammen zwei Kinder; Ehepakte wurden nicht errichtet. Am 9. Jänner 2006 verließ die Beklagte zusammen mit beiden Kindern die eheliche Wohnung und ist seither nicht mehr dorthin zurückgekehrt; dies ungeachtet der Bemühungen des Klägers, die Beklagte zur Rückkehr zu bewegen. Damit ist die eheliche Gemeinschaft seit 9. Jänner 2006 aufgehoben. Die Beklagte ist weder bereit, die Ehe mit ... mehr lesen...
Begründung: Die am 26. 12. 1947 geborene Klägerin bezieht seit 1. Oktober 2005 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Berufsunfähigkeitspension in einer monatlichen Höhe von 226,18 EUR (2005). Mit Bescheid vom 20. 4. 2006 hat die beklagte Partei einen Anspruch der Klägerin auf Ausgleichszulage für die Zeit von 1. 10. 2005 bis 31. 12. 2005 abgelehnt und die Ausgleichszulage für die Zeit ab 1. 1. 2006 mit 4,35 EUR monatlich festgesetzt. Die Ehe der Klägerin mit Friedri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Geschwister. Ihre Eltern wollten ihr Wohnhaus in S***** (das auch vom Beklagten mit seiner Ehefrau und zwei Kindern bewohnt wurde) durch einen Zubau vergrößern und diese Investition durch ein Bankdarlehen vorfinanzieren. Die Kreditrückzahlungen sollten allerdings der Beklagte und dessen Bruder leisten, da geplant war, dass die beiden das Haus später einmal (ins Eigentum übertragen) bekommen und die Klägerin und eine weitere Schwester mit S... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 14. April 1992 vor dem Standesamt Toulouse (Frankreich) die Ehe. Zuvor hatten sie am 26. 11. 1991 vor einem Notar in Albi (Frankreich) einen Ehevertrag geschlossen, mit welchem nach Artikel 1536 bis 1541 des französischen Code Civil der eheliche Güterstand der unbeschränkten Gütertrennung vereinbart wurde. Als Ehewohnung diente eine im Eigentum der Beklagten stehende Wohnung in Seefeld. Die Ehe wurde am 22. 9. 1999 aus dem Alleinverschulden... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rosa K*****, vertreten durch Schatz & Partner Rechtsanwälte OEG in Mödling, gegen die beklagte Partei Erich B*****, vertreten durch Dr. Barbara Wagner, Rechtsanwältin in Wien, wegen Räum... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 16. 7. 1983 verheiratet. Am 21. 9. 2000 hat die Ehegattin des Klägers eine Scheidungsklage eingebracht; sie hat die Klage jedoch mittlerweile zurückgenommen. Gemeinsamer Wohnsitz der Ehegatten und ihrer beiden Kinder ist ein Einfamilienhaus in M*****; das Haus steht im Hälfteeigentum beider Ehegatten. Der Beklagte ist der Vater eines Mädchens, das die Ehegattin des Klägers am 15. 8. 2001 zur Welt gebracht hat. Am 30. 6. 2001 war der Beklagte Gast ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 22. 8. 1975 zwischen der Klägerin und Günter S***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 18. 12. 1985, 1 Cg 914/85, aus dem alleinigen Verschulden des Günter S***** geschieden. Der Scheidungsvergleich enthält keinen Unterhaltsverzicht. Zum Zeitpunkt der Scheidung bewohnten die Klägerin und Günter S***** eine Mietwohnung in Wiener Neustadt, eine Dienstwohnung der Klägerin. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich Günter ... mehr lesen...
Begründung: Die am 1. Juli 1949 geborene Klägerin steht seit ihrem 16. Lebensjahr wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung. Zwischen 1975 und 1987 war sie in verschiedenen Berufen als ungelernte Hilfskraft tätig; seit April 1988 bezieht sie von der beklagten Partei eine Invaliditätspension. Am 31. 3. 1984 hat die Klägerin die Ehe mit Heinz S***** geschlossen. Die Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Hernals vom 5. 8. 1988 gemäß § 51 EheG ohne Schuldausspruch gesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die obsorgeberechtigte Mutter der beiden minderjährigen Beklagten (im Folgenden nur Schuldnerin) als Alleineigentümerin einer bis dahin - bis auf eine Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechts - unbelasteten Liegenschaft räumte mit Vertrag vom 11. April 1997 den durch einen Rechtsanwalt als gerichtlich bestellten Kollisionskurator (§ 271 ABGB) vertretenen Beklagten unentgeltlich mit pflegschaftsbehördlicher Genehmigung ein in der Folge bücherlich einverleibtes le... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Hauptmieter des Genossenschaftshauses in 1220 Wien, *****. Seit November 1996 ist er mit seiner aus Estland stammenden Ehefrau verheiratet, mit der er schon vor der Eheschließung in diesem Haus wohnte. Ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Im September 1997 zog der Kläger wegen der Differenzen mit seiner Ehefrau aus dem Haus aus, kommt aber immer wieder dorthin, insbesondere um seinen Sohn zu besuchen. Die Beklagte ist die Schwiegermutter des Kläg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der auf Räumung gerichteten Klage gegen zwei Beklagte, die unterschiedliche Rechtstitel zur Benützung hatten, sind diese keine einheitlichen Streitgenossen. Nach Abweisung des Räumungshauptbegehrens gegen den Erstbeklagten bestand daher kein Hindernis, über das auch gegen den Erstbeklagten gerichtete Eventualbegehren auf Feststellung des Nichtbestandes von Mietrechten zu erkennen. Daß die klagende Partei das Eventual... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 18.2.1989 vor dem Standesamt Irdning die Ehe, der zwei Kinder, geboren am 15.6.1989 und am 7.8.1992, entstammen, geschlossen. Die Klägerin begehrt die Scheidung dieser Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten mit dem Vorbringen, es könne mit ihm eine normale eheliche Gemeinschaft wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums nicht mehr geführt werden. Er habe sie geschlagen und beschimpft und vor anderen Personen als dumm hingest... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ABGB §90ABGB §92 DEheG §49 A1eZPO §272 C                               
Rechtssatz:          Der Ehegatte, der die Ehewohnung verlässt, hat zu behaupten und zu beweisen, dass die Aufgabe der Lebensgemeinschaft zu Recht erfolgte.                     Entscheidungstexte                                  3 Ob 313/97v       Entscheidungstext  OGH  17.12.1997  3 Ob 313/97v                                             2 Ob 170/98h       Entscheidungstext  OGH  09.07.1998  2 Ob 170/98h  ...                    mehr lesen...                
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren seit 1965 miteinander verheiratet. Ihre Ehe verlief bis ca. 1978 harmonisch und ohne jegliche Probleme. Ab diesem Jahr litt die Beklagte unter Schlafstörungen, die sehr unangenehm waren, weswegen sie manchmal Schlaftabletten einnahm. Aufgrund der Schlafstörungen stand sie manchmal nächtens auf, ging vom Schlafzimmer ins Nebenzimmer, um fernzusehen oder Geschirr zu putzen. Eine gewisse Störung der Nachtruhe in der ehelichen Wohnung wurde... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 28.11.1994 wurde dem Gegner der gefährdeten Partei aufgetragen, dieser bis zum rechtskräftigen Abschluß des Scheidungsverfahrens einen monatlichen Unterhalt von S 4.850,- zu bezahlen. Am 13.3.1997 brachte der Gegner der gefährdeten Partei den Antrag ein, die einstweilige Verfügung aufzuheben; es stehe der gefährdeten Partei kein Unterhaltsanspruch mehr zu, weil sie in eine Lebensgemeinschaft mit William A***** einge... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ABGB §92 D Info                               
Rechtssatz:          Informationen zu § 92 ABGB D Die Unterteilung § 92 ABGB "D" wurde anläßlich der Datenerfassung für die "nF" - Karten § 92 ABGB idF des BG vom 01.07.1975 über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe neu geschaffen.                                 European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102204                   Dokumentnummer       JJR_19960909_OGH0002_000ABG00092_9600000...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §92 ÜbsABGB §92 Info                               
Rechtssatz:          Übersicht der Entscheidungen zu § 92 ABGB  A Namensführung B Wohnsitzfolge C Beistandspflicht der Gattin D § 92 ABGB idF des BG vom 01.07.1975 über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe Informationen zu § 92 ABGB  Verweisungen: Zur Schlüsselgewalt siehe die Entscheidungen zu § 1029 ABGB                                  European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1996:RS...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §92                               
Rechtssatz:          Der Ehegatte, der die Ehewohnung verlassen hat, kann und muß nach Wegfall des Trennungsgrundes wieder dorthin zurückkehren (so schon SZ 50/78).                     Entscheidungstexte                                 3  Ob 2101/96h      Entscheidungstext  OGH  12.06.1996  3  Ob 2101/96h                                                European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106429                ...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §92 BMRG §14 Abs3MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 DMRG §30 Abs2 Z4 Fall1 E                               
Rechtssatz:          Besteht ein durch § 97 ABGB gesicherter Anspruch des Eintrittsberechtigten an der Ehewohnung, ist die Ehe intakt und werden keine berücksichtigungswürdigen 
Gründe:  nachgewiesen, warum der Eintrittsberechtigte seinen Wohnsitz nicht (ständig) in der Ehewohnung nehmen will, ist der Bedarf in der vom Ehegatten gewährten Wohnmöglichkeit ausreichend gesichert.  				...                    mehr lesen...                
                    
                    Norm:        ABGB §92 DABGB §97 Satz2                               
Rechtssatz:          Im Zweifel behält das Beharrungsinteresse des Wohnungsbedürftigen über das Veränderungsinteresse des verpflichteten Ehegatten die Oberhand, besteht doch insoweit ein Gleichklang zwischen dem Regelungsmechanismus des § 92 Abs 1 ABGB und dem Schutzbereich des § 97 ABGB. Andernfalls könnte der Schutz des wohnbedürftigen Ehegatten schon dadurch unterlaufen werden, daß der über die Wohnung verfügungsberecht...                    mehr lesen...                
Begründung: Die Parteien haben am 10.6.1983 die - beiderseits erste - Ehe geschlossen und damit den am 23.6.1981 geborenen Sohn Michael legitimiert. Der Ehe entstammt weiters der am 11.9.1983 geborene Sohn Georg. Die Beklagte wohnt - wie schon vor der Eheschließung - mit den beiden Söhnen und ihrer Mutter in deren Eigentumswohnung in St*****. Der Kläger und sein Bruder betreiben gemeinsam in dem auf der ihnen je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ ***** Grundbuch St***** er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 22.September 1978 vor dem Standesamt Bezau die beiderseits erste Ehe geschlossen. Ihrer Ehe entstammt die am 30. Dezember 1979 geborene Tochter Rebekka, sie hatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz in Bezau. Die häusliche Gemeinschaft wurde durch den Auszug der Klägerin aus der Ehewohnung am 11.Juli 1987 aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt leben beide voneinander getrennt. Die Klägerin begehrt die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten aus d... mehr lesen...
Begründung: Johann E***, geboren am 29. Juli 1945, wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Mittersill vom 5. April 1973, GZ L 3/73-2, wegen Geistesschwäche voll entmündigt. Zum Kurator für ihn wurde Helmut K***, ÖBB-Beamter, 5723 Uttendorf Nr. 245, bestellt. Gemäß Art X Z 3 Abs 1 des Sachwalterschaftsgesetzes, BGBl. 1983/136, steht daher Johann E*** einer Person gleich, der ein Sachwalter nach § 273 Abs 3 Z 3 ABGB (zur Besorgung aller Angelegenheiten) bestellt wurde. Der seinerzei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile leben in aufrechter Ehe gemeinsam mit zwei nicht aus der Ehe stammenden minderjährigen Kindern der Beklagten sowie einem gemeinsamen ehelichen minderjährigen Kind in der Ehewohnung. Der Kläger stellte das Begehren, die Beklagte sei schuldig, es ab sofort zu unterlassen, dem Ehebrecher Karl A*** das Betreten der Ehewohnung der Streitteile zu gestatten. Hiezu brachte er vor, Karl A*** sei wegen Ehebruches mit der Beklagten rechtskräftig strafgeri... mehr lesen...
                    
                    Norm:        ABGB §92 CABGB §938 C1ABGB §1152 C4                               
Rechtssatz:          Die Mitarbeit der Ehefrau im Betrieb des Ehegatten begründet keinen Anspruch auf Entlohnung, wenn ein solcher nicht auf besondere, nicht im Familienrecht begründete Rechtsvorschriften gestützt werden kann. Zuwendungen des Ehemannes an die Ehefrau unterliegen an sich der Schenkungssteuerpflicht.   VwGH vom 16.05.1968, Z 898/67; Veröff: EvBl 1969/76 S 611   Auch; VwGH vom 11.02.1980, 3132/78; ...                    mehr lesen...