RS OGH 1995/10/18 7Ob612/95, 4Ob192/09b

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Veröffentlicht am 18.10.1995
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Norm

ABGB §92 B
MRG §14 Abs3
MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 D
MRG §30 Abs2 Z4 Fall1 E

Rechtssatz

Besteht ein durch § 97 ABGB gesicherter Anspruch des Eintrittsberechtigten an der Ehewohnung, ist die Ehe intakt und werden keine berücksichtigungswürdigen Gründe nachgewiesen, warum der Eintrittsberechtigte seinen Wohnsitz nicht (ständig) in der Ehewohnung nehmen will, ist der Bedarf in der vom Ehegatten gewährten Wohnmöglichkeit ausreichend gesichert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074969

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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