RS OGH 1988/4/27 9ObA87/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1988
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Norm

ABGB §92 C
ABGB §938 C1
ABGB §1152 C4

Rechtssatz

Die Mitarbeit der Ehefrau im Betrieb des Ehegatten begründet keinen Anspruch auf Entlohnung, wenn ein solcher nicht auf besondere, nicht im Familienrecht begründete Rechtsvorschriften gestützt werden kann. Zuwendungen des Ehemannes an die Ehefrau unterliegen an sich der Schenkungssteuerpflicht.

VwGH vom 16.05.1968, Z 898/67; Veröff: EvBl 1969/76 S 611

Auch; VwGH vom 11.02.1980, 3132/78; Beisatz: Mitarbeit des Ehemannes. (T1) Veröff: AnwBl 1981,122

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 87/88
    Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 87/88
    Vgl auch; nur: Die Mitarbeit der Ehefrau im Betrieb des Ehegatten begründet keinen Anspruch auf Entlohnung, wenn ein solcher nicht auf besondere, nicht im Familienrecht begründete Rechtsvorschriften gestützt werden kann. (T2) Veröff: SZ 61/107 = DRdA 1990,283 (W Holzer) = RdW 1988,394

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0047201

Dokumentnummer

JJR_19880427_OGH0002_009OBA00087_8800000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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