Norm
ABGB §92 CRechtssatz
Die Mitarbeit der Ehefrau im Betrieb des Ehegatten begründet keinen Anspruch auf Entlohnung, wenn ein solcher nicht auf besondere, nicht im Familienrecht begründete Rechtsvorschriften gestützt werden kann. Zuwendungen des Ehemannes an die Ehefrau unterliegen an sich der Schenkungssteuerpflicht.
VwGH vom 16.05.1968, Z 898/67; Veröff: EvBl 1969/76 S 611
Auch; VwGH vom 11.02.1980, 3132/78; Beisatz: Mitarbeit des Ehemannes. (T1) Veröff: AnwBl 1981,122
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0047201Dokumentnummer
JJR_19880427_OGH0002_009OBA00087_8800000_009