Norm: ABGB §919 ABGB § 919 heute ABGB § 919 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Nach Annahme der verspäteten Leistung scheidet eine Berufung auf Vertragsunwirksamkeit infolge Versäumung des Fixtermins aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §919
Rechtssatz: Der Luftbeförderungsvertrag ist regelmäßig ein relatives Fixgeschäft. Die Annullierung eines Fluges (mit Ersatzbeförderung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt) stellt eine (vorsätzliche) Vertragsverletzung, aber keine vorsätzliche Schädigung des Fluggastes dar. Stimmt der Fluggast der Vertragsänderung zu, wandelt sich das relative Fixgeschäft in ein einfaches Termingeschäft um. Der Fluggast hat dann Anspruch au... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten den ihr durch vermeintlich ungerechtfertigten Vertragsrücktritt entstandenen Nichterfüllungsschaden. Beide Vorinstanzen werteten den zum 1. Jänner 2008 zu erfüllen gewesenen Softwarelieferungsvertrag als Fixgeschäft, den zu einem Zeitpunkt, als die Unerfüllbarkeit zu diesem Termin feststand, erklärten Rücktritt der Beklagten als gerechtfertigt und das Klagebegehren folglich für nicht berechtigt. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 Abs1ABGB §919 Satz2ABGB §1165KSchG §31 Abs2 Z1BGB §561i
Rechtssatz: Pauschalreisevertrag - Reisebeginn mit Inanspruchnahme der mit dem Abfluß verbundenen Handlungen der Ticketkontrolle, Gepäckaufgabe etc. Abflugverspätung von 3 1/4 Stunden muß vom Reisenden hingenommen werden. Entscheidungstexte 1 R 123/97b Entscheidungstext HG Wien 25.11.1997 1 R 123/97b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §919ABGB §1117ABGB §1118 A1
Rechtssatz: Die Aufhebung des Vertrages nach den §§ 1117 beziehungsweise 1118 ABGB und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages nach der allgemeinen Vorschrift des § 919 ABGB schließen einander nicht aus. Entscheidungstexte 5 Ob 2260/96f Entscheidungstext OGH 27.08.1996 5 Ob 2260/96f Europea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Gemeinschuldner hatte in einem sale- und lease-back-Verfahren die Liegenschaft EZ 476 II KG ***** mit einer Doppelwohnhausanlage von der klagenden Partei geleast. Die klagende Partei löste den Leasingvertrag wegen qualifizierten Zahlungsrückstandes des Gemeinschuldners gemäß Punkt 13 zum 31. 12. 1982 vorzeitig auf. Nach Fällung eines den Zahlungsrückstand betreffenden Teilanerkenntnisurteils ist nur noch das Begehren der klagenden Partei auf Feststellung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Firma B*** mit dem Sitz in Sofia stehen gegen die Adolf D*** KG Forderungen für Warenlieferungen von S 839.955,75 (unter Berücksichtigung einer Teilzahlung von S 21.019,75; aus der Lieferung von Preiselbeeren) und S 1,116.000 (aus der Lieferung von Honig) zu. Die Firma B*** hat ihre Forderungen mit Zessionsvereinbarung vom 31.12.1982 (Beilage A) der klagenden Partei abgetreten, die von den beklagten Parteien Zahlung begehrt. Die Adolf D*** KG, deren Komple... mehr lesen...
Norm: ABGB §919 Satz2
Rechtssatz: Ein Personenbeförderungsvertrag mittels Luftfahrzeugen mit bestimmten Hinflugterminen und Rückflugterminen im Linienverkehr ist ein "relatives Fixgeschäft" im Sinne des § 919 zweiter Satz ABGB, weil Natur und Zweck der vereinbarten Flugtermine schon im allgemeinen erkennen lassen, daß der Gläubiger (hier: Fluggast) an einer verspäteten Leistung kein Interesse mehr hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer beim Erstgericht am 3. November 1987 überreichten Klage von der Beklagten die Zahlung von 180.000 S sA als Schadenersatz für den Verlust von Bargeld und Wertgegenständen, welcher dadurch entstanden sei, daß ihr am 17. Dezember 1986 als Passagierin auf dem Flug der Beklagten Lima-Toronto-Mailand ein Angestellter der Beklagten in Lima das Handgepäck ("Adidas-Tasche") mit der Bemerkung, es sei zu groß, weggenommen und sie die Tasche in Toro... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei schloß mit der erstbeklagten Partei, deren Komplementär der Zweitbeklagte ist, die schon zuvor auf dem Standort Salzburg, Aglassingerstraße 60-66, einen Baumarkt betrieben hatte, am 11.Jänner 1980 einen Franchisevertrag. Danach war die klagende Partei (Franchisegeber) als H***-Gesellschaft der S***-Gruppe berechtigt und in der Lage, das gesamte "know-how" aller Gesellschaften dieser Gruppe sowie insbesondere die registrierte Marke "B***" zu verwerte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der A***- und T*** Gesellschaft m.b.H. & Co KG wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 9.August 1984 zu S 51/84 der Konkurs eröffnet. Der Masseverwalter begehrte mit der vorliegenden Klage vom Beklagten, dem Inhaber eines Mischfutterwerkes, die Bezahlung von S 60.500 s.A. Er brachte vor, der Beklagte habe mit Konktrakt Nr 933 vom 11.Mai 1984 bei der Gemeinschuldnerin 100 t deutschen Sojaschrot einer bestimmten handelsüblichen Quali... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der A*** + T*** Gesellschaft mbH & Co KG wurde mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 9.August 1984 zu S 51/84 der Konkurs eröffnet. Der Masseverwalter begehrt 165.000 S sA mit der
Begründung: , die beklagte Partei habe mit Kontrakt Nr. 848 vom 27.Jänner 1984 bei der Gemeinschuldnerin die Lieferung von 300 t deutsches Sojaschrot einer bestimmten handelsüblichen Qualität zum Preis von 500 S pro 100 kg mit einer Lieferzeit November 1984 bis... mehr lesen...
Norm: ABGB §919HGB §376
Rechtssatz: Um von einem Fixkauf im Sinne des § 376 HGB sprechen zu können, müssen eindeutige Parteienerklärungen über eine klare Zeitbestimmung für die zu erbringende Leistung und darüber bestehen, daß die Vereinbarung einer bestimmten Leistungszeit ein so wesentlicher Vertragsbestandteil ist, daß mit ihrer Einhaltung oder Verzögerung der gesamte Vertrag steht oder fällt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §919HGB §376
Rechtssatz: Dem Erfordernis der fest bestimmten Zeit ist nur Genüge getan, wenn dem Schuldner kein noch so geringer, erst nach den Umständen zu bemessender Spielraum offen bleibt. Der Endpunkt einer Frist muß von vornherein in einer Weise festgelegt sein, die jegliches Ermessen ausschließt. (Hier: kein Fixgeschäft trotz vereinbarter sofortiger Lieferung, wenn einige im Geschäft nicht vorhandene Stücke erst zu beschaffen ... mehr lesen...
Die Klägerin war Eigentümerin von 1098/40 191stel Anteilen der Liegenschaft EZ 3606 KG M, womit das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 18, erste Stiege, der Wohnhausanlage M, F-Straße 19, verbunden ist. Der Beklagte beauftragte am 30. 11. 1978 die Firma P mit dem Ankauf einer Liegenschaft bzw. einer Wohnung, worauf ihm die Wohnung der Klägerin namhaft gemacht wurde. Am 6. 12. 1978 gab der Beklagte gegenüber der Firma P das "verbindliche Kaufanbot" über den Erwerb der Eigentumswohnung... mehr lesen...
Norm: ABGB §919
Rechtssatz: Das Wesen des Fixgeschäftes liegt darin, dass es bei Verzug automatisch wegfällt, ohne dass der Gläubiger eine Nachfrist setzen oder den Rücktritt erklären müsste. Entscheidungstexte 1 Ob 593/84 Entscheidungstext OGH 05.06.1984 1 Ob 593/84 3 Ob 546/95 Entscheidungstext OGH 28.06.1995 3 Ob 546/95 ... mehr lesen...
Die Klägerin, die Mutter der Beklagten, hat dieser mit Übergabsvertrag vom 4. 12. 1973 die Hälfte ihrer Liegenschaft EZ 4 KG Sch übergeben und hiebei als Ausgedingsleistungen die freie Wohnung auf dem übergebenen Besitz, die Beistellung der Kost, die Wartung und Pflege, die ärztliche Behandlung und ein wertgesichertes Handgeld von 500 S monatlich zugesagt erhalten. Vereinbart wurde, daß zum standesgemäßen Unterhalt insbesondere die Dienstbarkeit der Wohnung in einem Zimmer des auf der... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 10. September 1980 verkaufte die Klägerin dem Beklagten ihren fahrbaren Würstelstand um den Kaufpreis von 420 000 S. Gleichzeitig schlossen die Streitteile die "Zahlungsvereinbarung" mit folgendem Inhalt: "Frau Helga A (Klägerin) bestätigt hiemit den Empfang der Anzahlung von 30% vom Kaufpreis in Höhe von 420 000 S (das ist 126 000 S). Der Restbetrag von 294 000 S wird innerhalb 15 Tagen durch Überweisung von der Ersten Österreichischen Spar-Casse auf das Konto d... mehr lesen...
Norm: ABGB §919HGB §376
Rechtssatz: Auch Zahlung kann fix vereinbart werden. Durch die feste Bestimmung der Zahlungszeit erhält der Vertrag den Charakter des Fixgeschäftes. Entscheidungstexte 7 Ob 786/81 Entscheidungstext OGH 10.12.1981 7 Ob 786/81 Veröff: SZ 54/186 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:... mehr lesen...
Norm: ABGB §919
Rechtssatz: Bei einem Fixgeschäft hat der Gläubiger nach Ablauf der Erfüllungszeit nur dann einen Anspruch auf nachträgliche Erfüllung, wenn er dies dem Schuldner ohne Verzug anzeigt. Unterläßt der Gläubiger eine derartige rechtzeitige Anzeige, so ist er als vom Vertrag zurückgetreten anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 786/81 Entscheidungstext OGH 10.12.1981 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §919HGB §376ZPO §266 B
Rechtssatz: Die Beweislast für das Vorliegen eines Fixgeschäftes trägt, der aus den Besonderheiten dieses Geschäftstyps Rechte für sich ableiten will. Entscheidungstexte 5 Ob 778/80 Entscheidungstext OGH 13.01.1981 5 Ob 778/80 Veröff: JBl 1982,96 = SZ 54/3 7 Ob 603/82 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §919ABGB §921ABGB §1304 A1HGB §376UGB §376 Abs2
Rechtssatz: Bei der Pflicht des Gläubigers, ein günstigeres Deckungsgeschäft abzuschließen, handelt es sich um einen Fall der Schadensminderungspflicht. Entscheidungstexte 1 Ob 525/80 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 1 Ob 525/80 1 Ob 627/84 Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...
Norm: ABGB §919ABGB §921
Rechtssatz: Beim Fixgeschäft kommt zur Terminisierung der Leistung noch die Vereinbarung hinzu, dass eine verspätete Erfüllung nicht mehr als solche angenommen wird und der Gläubiger schon jetzt für den Fall der Verspätung den Rücktritt vom Vertrag erklärt; dieser Feststellung bedarf es nur dann nicht, wenn sich schon aus der Natur des Geschäftes oder dem dem Verpflichteten bekannten Leistung kein Interesse hat (§ 919 A... mehr lesen...