RS OGH 1984/6/5 1Ob593/84, 3Ob546/95, 9Ob50/15s, 2Ob178/20w

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Veröffentlicht am 05.06.1984
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Norm

ABGB §919

Rechtssatz

Das Wesen des Fixgeschäftes liegt darin, dass es bei Verzug automatisch wegfällt, ohne dass der Gläubiger eine Nachfrist setzen oder den Rücktritt erklären müsste.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018399

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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