Begründung: Die Verfahren 6 C 492/03f (gerichtet gegen Helga und Karl-Heinz Z*****; im Folgenden kurz: Erstbeklagte und Zweitbeklagter oder Gesellschafterin und Geschäftsführer) sowie 6 C 493/03b (gerichtet gegen die Karl-Heinz Z***** GmbH & Co KG; im Folgenden kurz: Drittbeklagte oder Personengesellschaft bzw Gesellschaft), beide des Bezirksgerichtes Liesing, wurden vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Der Zweitbeklagte war Geschäftsführer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war mit dem bei der beklagten Partei pensionsversicherten Notar Dr. Martin M***** verheiratet. Die Ehe wurde am 23. 7. 1996 einvernehmlich (§ 55a EheG) geschieden. Anlässlich der Scheidung vereinbarten die damaligen Ehegatten ua, dass sie wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter Not, verzichten. Weiters verpflichtete sich der Ehemann, die Klägerin längstens bis zu ihrer neue... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2 AASVG §258 Abs4ASVG §539a Abs4NVG §54 Abs1 Z2
Rechtssatz: Schließen die Ehegatten vor der Scheidung eine (verdeckte) Unterhaltsvereinbarung im Sinne des § 258 Abs 4 ASVG (beziehungsweise hier: § 54 Abs 1 Z 2 NVG) und verzichtet die Unterhaltsberechtigte sodann bei der Scheidung auf Unterhalt nur zum Schein (§ 916 ABGB), kann sich der Sozialversicherungsträger nicht als "Dritter" im Sinne des § 916 Abs 2 ABGB auf den gesetzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Tiroler Landesgrundverkehrsreferent begehrt mit der am 29. 11. 2000 beim Erstgericht eingelangten Klage die Feststellung der Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrags vom 4. 7. 1983, eines Kaufvertrags vom 14. 10. 1983, eines notariellen Abtretungsvertrags vom 5. 10. 1984, eines Notariatsaktes vom 5. 10. 1984, eines Notariatsaktes vom 28. 12. 1993 und eines Kaufvertrages vom 4. 10. 2000. Mit letzterem hat die Zweitbeklagte, eine deutsche Staatsbürge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Alleineigentümerin einer Liegenschaft in Wien-Meidling, auf der sich ein weitgehend bestandfreies Zinshaus befindet. Sie beabsichtigte deren Verkauf und erteilte einer Wiener Realkanzlei deshalb einen befristeten Alleinvermittlungsauftrag. Noch während dessen Laufzeit nahm der Mitarbeiter einer Gesellschaft für Immobilienvermittlung Kontakt mit der Klägerin auf. Er behauptete, "hervorragende Kontakte" mit russischen Investoren zu haben, und err... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der P.***** GesmbH & Co KG. Der Beklagte ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Dr. Ronald D***** (im folgenden: Gemeinschuldner), der unter der nichtprotokollierten Bezeichnung "A*****" in Graz einen Handel mit Neu- und Gebrauchtbooten betrieb. Mit Rechnung vom 12. 6. 1992 kaufte der Gemeinschuldner bei einem Unternehmen in Vorarlberg eine näher bezeichnete Motoryacht (im folgenden nur ... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2 AMRG §14 Abs3
Rechtssatz: Dem nach § 14 Abs 3 MRG Eintrittsberechtigten kann der Scheincharakter des zwischen dem Vermieter und dem verstorbenen Mieter abgeschlossenen Mietvertrages entgegengesetzt werden, auch wenn er hievon nichts wußte, weil er keine Handlung im Vertrauen auf die Gültigkeit des Mietvertrages gesetzt hat, sondern der Erwerb der Hauptmietrechte ohne sein weiteres Zutun kraft Gesetzes eintritt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahrens ist auf Grund der Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen im wesentlichen von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Vater des Beklagten war geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH, die ein Baugeschäft betrieb. Der Beklagte war Angestellter dieser GmbH und erwarb ab Herbst 1986 Geschäftsanteile der GmbH. Auf deren Geschäftsführung hatte er keinen Einfluß. Mit den kaufmännischen Angelegenheiten hatte er nichts zu tun. Bis etwa Sept... mehr lesen...
Die klagende Bank hat vollstreckbare Forderungen gegen Eduard S. Die Beklagte ist die Schwester dieses Schuldners. Mit dem in Notariatsaktform errichteten Vertrag vom 2. 4. 1981 übertrug der Schuldner der Beklagten seinen Hälfteanteil an der Liegenschaft KG D aus dem urkundlich ausgewiesenen Rechtsgrund der Schenkung. Mit der am 13. 1. 1982 eingebrachten Klage ficht die Klägerin den Schenkungsvertrag wegen Benachteiligungsabsicht (im besonderen aus dem Gründe: des § 2 Z 3 AnfO), darü... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2 AAnfO §1
Rechtssatz: Durch den Einredenausschluß nach § 916 Abs 2 ABGB soll nur das Vertrauen des Dritten bei seinem Erwerb eines Rechtes auf Grund der von ihm als wahrhaft angesehenen Scheinerklärung geschützt werden. Die Einrede des Scheingeschäftes bleibt daher zulässig und ein verdecktes Geschäft auch gegenüber dem Dritten maßgebend, wenn dieser im Falle der Wahrhaftigkeit der Scheingeschäftserklärung - unabhängig von s... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 AABGB §916 Abs2 CAnfO §3 Z1
Rechtssatz: Nach zutreffender Ansicht steht dem Anfechtungsgläubiger neben der Anfechtung die Geltendmachung der Nichtigkeit nach § 916 Abs 1 Satz 1 ABGB offen. Es steht ihm aber nicht frei, das nichtige Geschäfte als wirksam zu fingieren, wenn dies nicht ausnahmsweise aus dem Grunde des § 916 Abs 2 ABGB zulässig ist. Entscheidungstexte 6 Ob 780/... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2 A
Rechtssatz: Auch im Fall des § 916 Abs 2 ABGB wird der gute Glaube schon durch Zweifel an der Gültigkeit der nur zum Scheine abgegebenen Willenserklärung zerstört, wobei leichte Fahrlässigkeit bei der Beurteilung der objektiv gegebenen Umstände den guten Glauben ausschließt. Entscheidungstexte 3 Ob 660/81 Entscheidungstext OGH 10.03.1982 3 Ob 660/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2 C
Rechtssatz: Eine Anwendung der Vorschrift des § 916 Abs 2 ABGB in sachenrechtlichem Zusammenhang ist nicht ausgeschlossen, doch machen die Vorschriften über den redlichen Erwerb körperlicher Sachen die genannte
Norm: "fast bedeutungslos". Entscheidungstexte 2 Ob 208/79 Entscheidungstext OGH 20.05.1980 2 Ob 208/79 ... mehr lesen...
Der Beklagte war in der Jagdpachtperiode vom 1. April 1961 bis zum 31. März 1971 Pächter der Gemeindejagd G gewesen; er hatte diese Jagd mit Genehmigung der Bezirkshauptmannschaft S dem Kläger in Afterpacht gegeben. Als es im Herbst 1970 um die Neuvergabe der Gemeindejagd ging, trafen die Parteien am 12. Oktober 1970 vor dem zuständigen Jagdverwaltungsbeirat nachstehende, in einer Verhandlungsniederschrift festgehaltene Vereinbarung: "Herr Herbert P tritt vom Jagdgebiet G den Gebi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem Aufhebungsschluss des Obersten Gerichtshofes vom 27. 11. 1959, 3 Ob 369/59. Das Berufungsgericht gab mit Urteil vom 1. 3. 1960, 2 R 312/59-22, der Berufung der beklagten Partei Folge und änderte das erstgerichtliche Urteil dahin ab, dass das Klagebegehren kostenpflichtig abgewiesen wurde. Es führte noch aus: Karl P***** verkaufte den Personenkraftwagen Ford Taunus 15 M an Franz N*****. Zug um Zug bekam Karl P***** ... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2 A
Rechtssatz: Stehen sich zwei gutgläubige Dritte im Sinne des § 916 Abs 2 ABGB gegenüber, so wird derjenige geschützt, der aus der Scheinhandlung gutgläubig Rechte rechtsgeschäftlich anleitet (Eigentumsvorbehalt - richterliches Pfandrecht). Entscheidungstexte 3 Ob 194/60 Entscheidungstext OGH 14.06.1960 3 Ob 194/60 Veröff: EvBl 1960/316 S 345 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 AIbABGB §916 Abs2ABGB §1295 Abs2
Rechtssatz: Um den Scheincharakter eines Rechtsgeschäftes geltend machen zu können, ist nicht erforderlich, daß der Dritte den Eingriff in ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis oder Recht nachweist. Es genügt, wenn er ein eigenes, sei es prozessuales oder materiellrechtliches Interesse dartut (hier: Interesse der Ehegattin an der Stellung eines Antrages auf Zuweisung der vom Gatten allein gemi... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 30.000 S mit der Begründung: , Rudolf Z. habe der Beklagten im Jahre 1947 ein am 25. Juli 1953 zur Rückzahlung fälliges Darlehen von 30.000 S zugezählt und dem Kläger die Darlehensforderung gegen die Beklagte abgetreten, die von der Abtretung verständigt wurde, ohne bisher Zahlung zu leisten. Die Beklagte wendete ein, auf Grund einer mündlichen Vereinbarung zwischen Rudolf Z. und der Beklagten sollte der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 Abs2EO §37 Ae
Rechtssatz: Scheingeschäft - Exszindierung. Beim Scheingeschäft umfaßt der Schutz des gutgläubigen Dritten auch den Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung. Entscheidungstexte 1 Ob 588/54 Entscheidungstext OGH 30.09.1954 1 Ob 588/54 JBl 1955,18 5 Ob 11/17d Entscheidungstext OGH 04.05.2017 5 Ob 11/17d Vgl... mehr lesen...