RS OGH 1954/9/30 1Ob588/54, 5Ob11/17d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1954
beobachten
merken

Norm

ABGB §916 Abs2
EO §37 Ae

Rechtssatz

Scheingeschäft - Exszindierung. Beim Scheingeschäft umfaßt der Schutz des gutgläubigen Dritten auch den Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 588/54
    Entscheidungstext OGH 30.09.1954 1 Ob 588/54
    JBl 1955,18
  • 5 Ob 11/17d
    Entscheidungstext OGH 04.05.2017 5 Ob 11/17d
    Vgl auch; Beisatz: Beim Schutz des gutgläubigen Dritten iSd § 916 Abs 2 ABGB ist darauf abzustellen, dass der Dritte im Vertrauen auf ein Scheingeschäft Rechte erwirbt, also eine Vertrauensdisposition tatsächlich vorgenommen hat. Dem rechtsgeschäftlichen Erwerb von Rechten durch den Dritten ist ein solcher auf exekutivem Weg – etwa durch Pfändung und Überweisung der Forderung aus dem Scheingeschäft – gleichgestellt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000830

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten