Norm
ABGB §879 AIbRechtssatz
Um den Scheincharakter eines Rechtsgeschäftes geltend machen zu können, ist nicht erforderlich, daß der Dritte den Eingriff in ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis oder Recht nachweist. Es genügt, wenn er ein eigenes, sei es prozessuales oder materiellrechtliches Interesse dartut (hier: Interesse der Ehegattin an der Stellung eines Antrages auf Zuweisung der vom Gatten allein gemieteten Ehewohnung nach der 6. DVEheG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0025060Dokumentnummer
JJR_19581126_OGH0002_0050OB00229_5800000_001