Begründung: Auf Grund einer vom Antragsgegner am 8. Jänner 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage wurde die Ehe der Streitteile aus dem Alleinverschulden der Antragstellerin mit Urteil vom 26. Jänner 1998, rechtskräftig seit 30. Jänner 1998, geschieden. Mit Schriftsatz, beim Erstgericht eingelangt am 27. März 1998, beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse dergestalt, dass unter anderem der Antragsgegner ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Beklagte leben in aufrechter Ehe im Haus ***** in *****. Das Haus steht in ihrem gemeinsamen Eigentum. Von 1990 bis 1991 unterhielt der Beklagte Beziehungen zu Frau ***** und wohnte während dieser Zeit bei ihr. Damals wurde am 11. 2. 1991 vom Beklagten eine von der Klägerin vorbereitete Erklärung folgenden Inhalts unterfertigt: "Ich, Johann H*****, gestatte meiner Frau Hilda H*****, dass sie, solange ich bei Frau *****lebe, allein in unser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Klägerin in der Revision ist folgendes zu entgegnen: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Klägerin in der Revis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verpflichtete sich mit aus Anlass der - aus seinem Verschulden erfolgten - Scheidung seiner Ehe mit Eveline C***** am 11. 10. 1979 geschlossenem Vergleich, seiner geschiedenen Ehefrau monatlich Unterhalt von S 3.200,-- zu bezahlen. Eveline C***** ging nach der Scheidung eine Lebensgemeinschaft mit Alfred S***** ein. Dieser ist am 16. 11. 1989 verstorben. Der Lebensgemeinschaft entstammt ein am 21. 6. 1985 geborenes Kind, das schwer behindert ist... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C6ABGB §1029 A1EGZPO ArtXLII DaEGZPO ArtXLII DbEGZPO ArtXLII G
Rechtssatz: Die Wirtschaftsgemeinschaft unter Lebensgefährten erfordert von ihrer Natur her, daß die Auslagen für das tägliche Leben mehr oder minder gemeinsam getragen werden. Der gemeinsame Verbrauch der dafür aufgewendeten Mittel inkludiert nach herrschender Verkehrsauffassung einen Rechnungslegungsverzicht. Mit dem gemeinsamen Konsum der täglichen Bedarfsartikel b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tocher des am 9. 7. 1996 (in Wels) verstorbenen Franz B*****. Zwischen der Beklagten und Franz B***** bestand bis zu dessen Tod eine Lebensgemeinschaft. Sein Nachlaß, der nach dem Hauptinventar mit S 8.036,07 überschuldet war, wurde der Klägerin mit Beschluß des Bezirksgerichtes Wels vom 23. 11. 1996 eingeantwortet. Die Beklagte war seit 30. 9. 1993 auf dem Pensionskonto Franz B*****s zeichnungsberechtigt. Seit diesem Zeitpunkt wurden au... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 29. 4. 1991 gemäß § 55a EheG rechtskräftig geschieden. Gleichzeitig schlossen die Streitteile einen Vergleich, in dem sich der Kläger verpflichtete, der Beklagten ab 1. 5. 1991 einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von S 12.870,-- zu bezahlen. Seit 1. 10. 1992 leistete der Kläger an die Beklagte einvernehmlich S 12.552,03 an monatlichen Unterhalt. Die letzte Zahlung erfolgt im Mai 1994. Nach dem Scheidungsvergleich sollte die Unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen der am 25. 4. 1954 geborenen Klägerin und Rudolf J***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 18. 7. 1983 (28 Cg 169/83) aus dem Alleinverschulden des Mannes rechtskräftig geschieden. Mit gerichtlichem Vergleich vom 12. 7. 1983 vor dem Bezirksgericht Klagenfurt (18 C 36/83) hatte sich der Genannte verpflichtet, der Klägerin monatlich S 4.000,- an Unterhalt zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Klägerin wurde 1981 nach einer Dauer von 18 Jahren mit Urteil aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. In diesem Verfahren wurde der Klägerin ein einstweiliger monatlicher Unterhalt von S 1.000,- zugesprochen. Später wurde dieser Unterhalt auf Grund eines Anerkenntnisurteiles auf S 1.500,- erhöht. Schließlich bekam die Klägerin auf Grund eines weiteren Anerkenntnisurteiles vom 20.4.1988 zuletzt einen monatlichen Unterhalt von S 3.000,-. S... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 22.April 1993 einvernehmlich geschieden. Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom selben Tag ist der Kläger verpflichtet, der Beklagten "einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 4.500 S zu leisten". Der Kläger begehrte, festzustellen, daß der Unterhaltsanspruch der Beklagten wegen einer Lebensgemeinschaft vom 1.Jänner 1995 bis 21.Oktober 1996 geruht habe. Im übrigen beantragte er den Zuspruch von 78.259,10 S sA an Detektivkosten, weil... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen entstammen der zwischen dem Beklagten und ihrer Mutter 1987 in Bukarest geschlossenen Ehe. Eltern und Kinder sind rumänische Staatsangehörige. Mit Urteil des zuständigen Amtsgerichtes in Bukarest vom 22.3.1994 wurde die Ehe der Eltern geschieden, beide Kinder "zur Versorgung und Erziehung" ihrer in Bukarest lebenden Mutter anvertraut und der Beklagte zu einer Unterhaltsleistung von 50.000 Leu monatlich je Kind verpflichtet. Die Mutter verd... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 22.Mai 1988 geborenen Sohns und der am 30.Jänner 1990 geborenen Tochter wurde mit Beschluß des zuständigen Bezirksgerichts vom 29.April 1991 gemäß § 55a EheG geschieden. Im umfangreichen Scheidungsfolgenvergleich vom 29.April 1991 wurde mit pflegschaftsbehördlicher Bewilligung die Obsorge für beide Kinder der Mutter übertragen. Punkt 4b) dieses Vergleichs lautet (gekürzt): „Für den Fall der Berufstätigkeit der Frau (hier: Mutter) ist zur Unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz als Rekursgericht vom 4. November 1992, 1 R 288/92 (= P 152/87-100 des BG Weiz), wurde der Beklagte verpflichtet, der Klägerin, seiner ehelichen Tochter, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in der Höhe von 3.200 S zu zahlen. Der Antrag des Beklagten, ihn von der Unterhaltspflicht zu befreien, wurde vom Bezirksgericht Weiz mit Beschluß vom 5.April 1995, P 152/87-119, abgewiesen; das Landesgericht für ZRS Graz best... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien, die vorher bereits zweimal miteinander verheiratet waren, schlossen am 10.3.1995 vor dem Standesamt Bad Ischl ihre dritte gemeinsame Ehe. Beide vorangegangenen Ehen wurden in beiderseitigem Einvernehmen gemäß § 55a EheG geschieden. Aus der ersten Ehe entstammt der am 20.4.1971 geborene Alfred S***** jun. Anläßlich der Scheidung der zweiten Ehe am 4.10.1994 verpflichtete sich der nunmehrige Kläger, seiner Gattin ab 1.11.1994 einen monatlichen Unterhalt ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind geschiedene Ehegatten. Im gerichtlichen Vergleich vom 14.November 1986 verpflichtete sich der Kläger, der Beklagten einen wertgesicherten Unterhaltsbetrag von 14.000 S monatlich zehn Jahre zu bezahlen. Die Unterhaltsverpflichtung soll - nach der Vereinbarung - während einer Lebensgemeinschaft der Beklagten ruhen. Aufgrund dieses Vergleichs wurde der Beklagten zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 40.588,26 S für einen Zeitraum vor Feb... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §91 FABGB §144ABGB §146bABGB §1295 IcABGB §1311 IIc
Rechtssatz: Sowohl den sich aus dem Wesen der Ehe als auch aus den Bestimmungen der §§ 144 und 146b ABGB ergebenden Rechten kommt absoluter Schutz zu. Vermögensrechtlich ist aber bei Verletzung eherechtlicher Vorschriften nicht das sogenannte Bestandinteresse (dem Erfüllungsinteresse vergleichbar), sondern nur das Abwicklungsinteresse, das im Ersatz von Abwehrkosten, Beseiti... mehr lesen...
Begründung: Der Ehe der Streitteile entstammt ein am 13.4.1984 geborener Sohn. Die Ehe wurde am 27.12.1988 geschieden. Am 10.1.1988 verließ der Beklagte heimlich die Ehewohnung und nahm ohne Zustimmung der Klägerin das gemeinsame Kind mit. Er hielt in der Folge seinen Aufenthaltsort geheim. Nach Aufenthalten in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika reiste er im Juli 1988 mit dem Kind in Neuseeland ein. Am 7.9.1988 wurde der Klägerin mit einem Beschluß des Erst... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 F
Rechtssatz: Informationen zu § 91 ABGB F Die Unterteilung § 91 ABGB "F" wurde anläßlich der Datenerfassung für die "nF" - Karten § 91 ABGB F idF des BG vom 01.07.1975 über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe neu geschaffen! European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102202 Dokumentnummer JJR_19960906_OGH0002_000ABG00091_9600000_00... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 ÜbsABGB §91 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 91 ABGB A Allgemeines B Leitungsgewalt des Ehemannes C Unterhaltspflicht 1) Allgemeines (auch intern. Privatrecht Dispensehen) 2) Beginn und Dauer des Unterhaltsanspruches 3) Umfang des Anspruches a) Bemessungsgrundlage b) Bedürfnisse der Gattin (auch Wohnung) c) Eigenes Einkommen der Gattin 4) Unterhaltsverzicht 5) Anspruch auf Geldalimentation; Verwirkung des Unter... mehr lesen...