Begründung: Zugleich mit ihrer am 14. 10. 2010 bei Gericht eingelangten Unterhaltsklage begehrte die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden: Klägerin) einstweiligen Unterhalt gemäß § 382 Z 8 lit a EO, worauf das Erstgericht eine einstweilige Verfügung mit folgendem Inhalt erließ: „Dem Gegner der gefährdeten Partei wird aufgetragen, der gefährdeten Partei einstweilen ab 15. 10. 2010 monatlich am Ersten eines jeden Monats im vorhinein einen Unterhalt in Höhe von 500 EUR zu zahle... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren 8 C 92/05p des Erstgerichts begehrte die nunmehrige Wiederaufnahmsklägerin als Klägerin vom Beklagten ua rückständigen Unterhalt für den Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2004 in Höhe von 3.485,88 EUR sA. Die Höhe dieses Anspruchs berechnete die Klägerin aufgrund eines vom Beklagten vorgelegten Jahreslohnzettels für 2004. Mit Teilurteil vom 25. 9. 2007, 8 C 92/05p-45, sprach das Erstgericht ua den für 2004 als rückständig begehrten Unterhalt in... mehr lesen...
Begründung: Der Vater beantragt die Enthebung von der Unterhaltspflicht gegenüber seinem (volljährigen) Sohn ab 31. 7. 2006. Der Antragsgegner führt gegen den Vater Exekution. Ein Oppositionsverfahren ist anhängig (9 C 4/06d des Erstgerichts), in dem zu klären ist, ob der Unterhaltsanspruch seit 31. 7. 2006 teilweise oder zur Gänze erloschen ist. Das Erstgericht wies den Antrag unter Hinweis auf das (über denselben Zeitraum) anhängige Oppositionsverfahren zurück. Das Rekursgericht b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gebürtige Brasilianerin. Sie besitzt die brasilianisch-italienische Doppelstaatsangehörigkeit. Der Beklagte ist Österreicher. Die Streitteile, die sich in englischer Sprache verständigen, schlossen am 20. 11. 2002 in Nürnberg die Ehe, wo sie zunächst auch wohnten und berufstätig waren. Sie haben zwei Kinder, nämlich die am ***** geborene L***** und den am ***** geborenen P*****. Da die Klägerin mit der (provisorischen) Wohngelegenheit in Nürnber... mehr lesen...
Begründung: F***** S***** (im Folgenden Versicherungsnehmer) hat sein Haus ***** R***** 11 bei der Klägerin unter anderem gegen Feuer versichert. Am 14. 10. 2007 wurde das Haus durch einen Brand beschädigt. Die Klägerin, die dem Versicherungsnehmer aus der Versicherung eine Entschädigung von 120.000 EUR leistete, begehrt von der Beklagten gemäß § 67 Abs 1 VersVG diese Zahlung ersetzt. Die Beklagte habe den Brand dadurch grob fahrlässig verschuldet, dass sie auf dem Holzbalkon der Ma... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei L***** K*****, vertreten durch Widter Mayrhauser Wolf Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei und den Gegner der gefährdeten Partei DI R***** K*****, wegen Ehescheidung (hier: einstweil... mehr lesen...
Begründung: Mit der im Revisionsverfahren allein wesentlichen Behauptung, die Beklagte sei eine Lebensgemeinschaft eingegangen, stellt der Kläger das Urteilsbegehren, der Anspruch der Beklagten aus einem näher bezeichneten Scheidungsvergleich, zu dessen Hereinbringung das Bezirksgericht Wels die Exekution bewilligt habe, sei erloschen. Die Beklagte bestreitet, eine Lebensgemeinschaft eingegangen zu sein. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der dag... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. Franjo M*****, vertreten durch Mag. Albin Maric, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dipl.-Ing. Vesna V*****, vertreten durc... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1962 in aufrechter Ehe verheiratet. Beide Ehepartner waren bis zur Pensionierung während der Ehe berufstätig. Die Klägerin kümmerte sich stets um den Haushalt und war auch für die Erziehung des 1963 geborenen und selbsterhaltungsfähigen gemeinsamen Sohnes verantwortlich. Der Beklagte bezieht ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 33.250 EUR, die Klägerin ein durchschnittliches monatliches Einkommen von 3.000 EUR netto. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Oppositionskläger (in der Folge immer: Kläger) begehrte in dem zu AZ 6 C 136/04t des Erstgerichts geführten und mit Klage vom 7. Oktober 2004 eingeleiteten Verfahren die Scheidung seiner Ehe mit der Oppositionsbeklagten (in der Folge immer: Beklagte) aus deren Alleinverschulden. Mit am 29. Juni 2005 eingelangter Widerklage begehrte die Beklagte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Klägers (AZ 6 C 74/05a des Erstgerichts). Im Verfahren AZ 6 C 136/04t... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 16. 6. 2001 geheiratet; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Sie haben keine gemeinsamen Kinder; die Klägerin ist für zwei Kinder, der Beklagte für ein Kind sorgepflichtig. Die Klägerin begehrte vom Beklagten zuletzt 1.898 EUR sA an rückständigem Ehegattenunterhalt für die Zeit vom 1. 3. 2005 bis 31. 12. 2006. Der Beklagte habe im genannten Zeitraum, während dem die Streitteile noch in Hausgemeinschaft gelebt hätten, seine Unterhaltspflicht gege... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist nach dem Scheidungsvergleich vom 30. März 2006 verpflichtet, der Beklagten einen monatlichen Unterhalt von 560 EUR zu leisten. Zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 390 EUR für Juni und Juli 2006, laufenden Unterhalts von monatlich 260 EUR ab 10. August 2006 und von 300 EUR ab 1. Februar 2008 wurden der Beklagten Forderungsexekutionen bewilligt. Der Kläger erhob Einwendungen und begehrte, das Ruhen des betriebenen Unterhaltsanspruchs ab 1. Deze... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C6EheG §75
Rechtssatz: Im Hinblick auf das Eingehen einer Lebensgemeinschaft ist das Beharren auf dem Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Gatten als sittenwidrig einzustufen. Entscheidungstexte 6 Ob 28/07x Entscheidungstext OGH 16.03.2007 6 Ob 28/07x Beisatz: Sittenwidrig ist ein Unterhaltsbegehren bei einer derart intensiven und umfassenden Be... mehr lesen...