Norm: ABGB §90 ABGB §1295 ABGB § 90 heute ABGB § 90 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 90 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 90 gültig von 01.01.1976 bis 31.... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 EheG §49 A1f EheG §49 B EheG §49 F ABGB § 90 heute ABGB § 90 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 90 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 90 gültig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist gebürtige Brasilianerin. Sie besitzt die brasilianisch-italienische Doppelstaatsangehörigkeit. Der Beklagte ist Österreicher. Die Streitteile, die sich in englischer Sprache verständigen, schlossen am 20. 11. 2002 in Nürnberg die Ehe, wo sie zunächst auch wohnten und berufstätig waren. Sie haben zwei Kinder, nämlich die am ***** geborene L***** und den am ***** geborenen P*****. Da die Klägerin mit der (provisorischen) Wohngelegenheit in Nürnber... mehr lesen...
Begründung: Die Ehefrau des Beklagten wurde bei einem Schiausflug, für den sie und der Beklagte einen Privatschilehrer aus der Schischule des Klägers engagiert hatten, von einem Snowboardfahrer niedergefahren und schwer verletzt. Da es der beim Kläger angestellte Privatschilehrer unterlassen hatte, die Personalien des Snowboardfahrers aufzunehmen, der deshalb unerkannt blieb, wurde der Kläger in einem von der Ehefrau gegen ihn als Betreiber der Schischule angestrengten Verfahren r... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 4. September 1993 die beiderseits erste Ehe. Aus dieser entstammen zwei Kinder; Ehepakte wurden nicht errichtet. Am 9. Jänner 2006 verließ die Beklagte zusammen mit beiden Kindern die eheliche Wohnung und ist seither nicht mehr dorthin zurückgekehrt; dies ungeachtet der Bemühungen des Klägers, die Beklagte zur Rückkehr zu bewegen. Damit ist die eheliche Gemeinschaft seit 9. Jänner 2006 aufgehoben. Die Beklagte ist weder bereit, die Ehe mit ... mehr lesen...
Begründung: Die 1939 geborene Klägerin und der 1926 geborene Beklagte sind seit 1985 verheiratet. Bis 2004 bewohnten sie gemeinsam eine Mietwohnung, wobei der Beklagte die Miete von zuletzt 441,13 EUR und Nebenkosten (Strom, Gas, Telefon, Rundfunk, Versicherung) von zuletzt 165 EUR zahlte. Die Klägerin führte den Haushalt. Nachdem der Beklagte einen Urlaub mit einer anderen Frau verbracht hatte, verweigerte ihm die Klägerin im Oktober 2004 die Übernachtung im gemeinsamen Schlafzim... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 ABGB §94 ASVG §292 ABGB § 90 heute ABGB § 90 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 90 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 90 gültig von 01.01.197... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Alterspensionsleistung in einer monatlichen Höhe von EUR 527,15 brutto (2004) bzw EUR 535,06 brutto (seit 1. 1. 2005). Von der Schweizer Ausgleichskasse erhält sie eine monatliche Leistung in Höhe von EUR 16,99 (Juli bis September 2004) bzw EUR 17,06 (Oktober bis Dezember 2004) bzw EUR 17,13 (seit 1. 1. 2005). Das Einkommen des von der Klägerin getrennt lebenden Ehegatten Mag. Peter F***... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in der Zulassungsbeschwerde als erheblich bezeichnete Rechtsfrage der Anwendung des § 94 Abs 3 Satz 1 ABGB idF EheRÄG 1999, wonach auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten der Unterhalt ganz oder zum Teil in Geld zu leisten ist, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf die zur Deckung der Bedürfnisse zur Verfügung stehenden Mittel, unbillig... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 ABGB §94 ABGB § 90 heute ABGB § 90 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 90 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 90 gültig von 01.01.1976 bis 31.12... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ad 1.) Der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund der mangelnden
Begründung: nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung des Gerichtes gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt (RIS-Justiz RS0007484). Dies ist hier nicht der Fall. ad 1.) Der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund der mangelnden
Begründung: nach Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 9, ZPO ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung des Gerich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil, Dr. Hopf, Dr. Schramm sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Gabriele O*****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Thomas Gratzl, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagte und widerklagende Partei Dr. Johann ... mehr lesen...
Norm: EO §382b ABGB §90 EheG §49 F EO § 382b heute EO § 382b gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382b gültig von 01.01.2020 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2019 EO § 382b gültig von 01.06.200... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 16. 7. 1983 verheiratet. Am 21. 9. 2000 hat die Ehegattin des Klägers eine Scheidungsklage eingebracht; sie hat die Klage jedoch mittlerweile zurückgenommen. Gemeinsamer Wohnsitz der Ehegatten und ihrer beiden Kinder ist ein Einfamilienhaus in M*****; das Haus steht im Hälfteeigentum beider Ehegatten. Der Beklagte ist der Vater eines Mädchens, das die Ehegattin des Klägers am 15. 8. 2001 zur Welt gebracht hat. Am 30. 6. 2001 war der Beklagte Gast ei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 21. 9. 1998 zu 7 C 59/98b gemäß § 55 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen wurde, dass der (hier: Beklagte; dort) Kläger das Alleinverschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt. Der Ehe entstammen drei bereits bei Einbringung der gegenständlichen Unterhaltsklage volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Beklagte zog im August 1994 (seither ist die eheliche Lebensgemei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegattin des Klägers betrieb seit 1971 in K***** einen Textilwaren- und Papierwarenhandel. Seit 1971 half der Kläger seiner Ehegattin beim Abholen der Waren für das Geschäft. So holte er einbis zweimal im Monat Textilwaren, drei- bis viermal im Jahr Papierwaren und einmal im Jahr gegen Ende August Bücher für das Geschäft seiner Ehegattin ab. Der Kläger erhielt für diese Tätigkeit kein Entgelt. Er tat dies deswegen, weil dies dem Unternehmen seiner Ehegatt... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile heirateten am 18. 11. 1987. Seit 1990 verbrachte die Klägerin beruflich den Großteil des Jahres im Ausland; der Beklagte lebte in Österreich und nahm hier Erledigungen für die Klägerin vor. Einige Jahre vor dem Zeitpunkt, in dem der Beklagte - 1997 - im Burgenland ein Geschäft eröffnete, hatte er eine andere Frau kennen gelernt, die es ihm ermöglichte, in deren Haus im Burgenland zu wohnen. Fallweise bewohnte auch diese Frau das Haus. Als Gegenleistung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinschuldnerin ist eine OHG - persönlich haftende Gesellschafter sind die Gesellschafter Thomas W***** und Margarethe W***** - über deren Vermögen am 2. 6. 1999 der Konkurs eröffnet wurde. Zum Masseverwalter wurde der Beklagte bestellt. Die Klägerin - die Ehegattin des persönlich haftenden Gesellschafters Thomas W***** - begehrt zuletzt die Feststellung, dass die von ihr im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin angemeldete Forderung von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 ABGB § 90 heute ABGB § 90 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 90 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 90 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Hauptmieter des Genossenschaftshauses in 1220 Wien, *****. Seit November 1996 ist er mit seiner aus Estland stammenden Ehefrau verheiratet, mit der er schon vor der Eheschließung in diesem Haus wohnte. Ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Im September 1997 zog der Kläger wegen der Differenzen mit seiner Ehefrau aus dem Haus aus, kommt aber immer wieder dorthin, insbesondere um seinen Sohn zu besuchen. Die Beklagte ist die Schwiegermutter des Kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 18.2.1989 vor dem Standesamt Irdning die Ehe, der zwei Kinder, geboren am 15.6.1989 und am 7.8.1992, entstammen, geschlossen. Die Klägerin begehrt die Scheidung dieser Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten mit dem Vorbringen, es könne mit ihm eine normale eheliche Gemeinschaft wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums nicht mehr geführt werden. Er habe sie geschlagen und beschimpft und vor anderen Personen als dumm hinge... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen ist seit 3.2.1987 geschieden, die Obsorge über den Minderjährigen kommt der Mutter zu. Dieser lebt bei seiner Mutter und besucht derzeit die 7.Klasse Gymnasium in F*****. Der Vater betreibt als Tierarzt eine Ordination in F*****. Er hat zuletzt mit Vergleich vor dem Jugendamt F***** vom 14.1.1994 sich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für den Minderjährigen von S 2.500 ab 1.12.1993 verpflichtet. Dieser Verpflichtung lag k... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 ABGB §92 D EheG §49 A1e ZPO §272 C ABGB § 90 heute ABGB § 90 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 90 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 90 gültig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren seit 1965 miteinander verheiratet. Ihre Ehe verlief bis ca. 1978 harmonisch und ohne jegliche Probleme. Ab diesem Jahr litt die Beklagte unter Schlafstörungen, die sehr unangenehm waren, weswegen sie manchmal Schlaftabletten einnahm. Aufgrund der Schlafstörungen stand sie manchmal nächtens auf, ging vom Schlafzimmer ins Nebenzimmer, um fernzusehen oder Geschirr zu putzen. Eine gewisse Störung der Nachtruhe in der ehelichen Wohnung wur... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige Petra S***** ist das eheliche Kind der Friederike und des Hans S*****. Nach der Aktenlage sind die Eltern und das Kind österreichische Staatsbürger. Der letzte gemeinsame Haushalt der Familie befand sich in Deutschland, N*****. Seit 27.1.1996 lebt die Minderjährige bei ihrer bereits vorher nach Österreich gezogenen Mutter. Die alleinige Obsorge für die Minderjährige kommt der Mutter zu. Zwischen den Eltern ist beim Bezirksgericht Linz ein Scheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 EheG §61 Abs3 ABGB § 90 heute ABGB § 90 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 90 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 90 gültig von 01.01.1976 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Scheidung der mit der Beklagten geschlossenen Ehe. Die Ehe sei aus dem Verschulden der Beklagten seit vielen Jahren zerrüttet. Sie habe sich geweigert, mit ihm in Wien einen gemeinsamen Wohnsitz zu nehmen. Nach Operationen in den Jahren 1980, 1982 und 1985 habe sie ihn nicht ausreichend betreut. Außerdem habe sie sich oftmals seinem mit Nachdruck geäußerten Kinderwunsch widersetzt und sich beharrlich geweigert, Nachkommenschaft zu empfangen,... mehr lesen...
Norm: ABGB §90 ABGB §769 ABGB § 90 heute ABGB § 90 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 90 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ABGB § 90 gültig von 01.01.1976 bis 31.1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Ehegatte kann enterbt werden, wenn er den Erblasser im Notstand hilflos gelassen hat (§ 768 Z 2 ABGB) oder wenn er seine Beistandspflicht gröblich vernachlässigt hat (§ 769 ABGB). Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist unter Notstand jeder Zustand der Bedrängnis - die nicht nur wirtschaftlich gemeint ist - zu verstehen, der nach den Grundsätzen der Menschlichkeit (natürliche Rechtsgrundsät... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 12.9.1990 gemäß § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Die Ehe der Streitteile wurde am 12.9.1990 gemäß Paragraph 49, EheG aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Dem Beklagten stand bis zur einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichtes Leoben vom 7.6.1991 ein Benützungsrecht an der einstigen Ehewohnung in L*****, M*****platz 2, gemeinsam mit der Klägerin zu. Mit dem am 17.9.1992 zu 2 F... mehr lesen...