RS OGH 2018/11/27 4Ob82/18i

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Veröffentlicht am 27.11.2018
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Norm

ABGB §90
ABGB §1295

Rechtssatz

Vermögensschäden eines Ehemanns und Scheinvaters in Form von Unterhaltszahlungen an ein in aufrechter Ehe geborenes Kind der Ehegattin, das nicht vom Ehemann abstammt, das der Ehemann aber für sein eigenes Kind hält, fallen unter den Schutzzweck des § 90 ABGB und begründen einen Schadenersatzanspruch gegen die frühere Ehegattin.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132376

Im RIS seit

12.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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