Norm: ABGB §897
Rechtssatz: Ist die volle Rechtswirksamkeit eines Rechtsgeschäfts infolge einer erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigung aufschiebend bedingt (in casu: Genehmigung der Veräußerung von Weiderechten durch die Agrarbehörden nach dem StELG 1983), kann auf Bewirkung aller Handlungen geklagt werden, die zur Beendigung des Schwebezustands erforderlich sind. Vor dessen Beendigung besteht jedoch noch kein Recht auf Vertragserfü... mehr lesen...
Norm: ABGB §897
Rechtssatz: Der aufschiebend bedingte Vertrag entfaltet Vorwirkungen, in deren Rahmen etwa auf Bewirkung aller Handlungen geklagt werden kann, die zur Beendigung des Schwebezustands erforderlich sind. Vor dessen Beendigung besteht jedoch noch kein Recht auf Vertragserfüllung durch Erbringung der Hauptleistungen. Insbesondere mangelt es während des Schwebezustands an einem Titel, der bereits den Erwerb eines Sachenrechts rechtfer... mehr lesen...
Norm: ABGB §477ABGB §498ABGB §897
Rechtssatz: Aufgrund der Rechtsnatur von Weiderechten in der Steiermark können solche Nutzungsrechte als Felddienstbarkeiten nicht Gegenstand einer Sachherausgabe an Personen sein können. Rechtlich möglich ist jedoch deren Übertragung auf eine andere Liegenschaft als herrschendes Gut. Geschieht eine solche Übertragung durch Rechtsgeschäft, können die Parteien einer vertraglichen Einigung jeweils nur die gegenw... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §94 Abs3AußStrG §224ABGB §897EheG §55a Abs2
Rechtssatz: Der Scheidungsfolgenvergleich ist nicht nur Scheidungsvoraussetzung und allenfalls Exekutionstitel, sondern auch privatrechtlicher Vertrag, der die Ehegatten auch ohne Einhaltung der im § 55a Abs 2 EheG geforderten Form an die Vereinbarung privatrechtlich bindet. Die Besonderheit des Scheidungsfolgenvergleichs liegt aber darin, dass er als solcher für den Fall der Ehesch... mehr lesen...
Norm: ABGB §696ABGB §705ABGB 879 CIIkABGB §897ABGB §916 B
Rechtssatz: Wollen Vertragsparteien die grundverkehrsbehördliche Genehmigung ihrer genehmigungspflichtigen Verträge gar nicht beantragen, weil sie davon ausgehen, dass die Genehmigung versagt werden würde, so sind die Verträge nicht in Schwebe, sondern von Anfang an nichtig. Ein von vornherein gar nicht erlangbares Recht kann auch kein Anwartschaftsrecht vermitteln; aber selbst dann wenn... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIl4ABGB §879 CIIsABGB §897ABGB §1072ABGB §1078ABGB §1090 VIII
Rechtssatz: Der Abschluss eines Umgehungsgeschäftes ist wie eine Bedingungsvereitlung zu beurteilen. Der durch ein Vorkaufsrechte oder Vorbestandsrechte Belastete muss sich dann so behandeln lassen, als wäre durch das zweckgleiche Umgehungsgeschäft der Kaufvertrag oder der Bestandvertrag abgeschlossen worden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §897
Rechtssatz: Eine gemischte Bedingung liegt dann vor, wenn ihr Eintritt sowohl vom Zufall als auch vom Parteiwillen abhängig ist. Eine reine Wollensbedingung, deren Herbeiführung allein vom Willen einer der Parteien abhängig ist, kommt - so sie auflösend ist - einem vereinbarten Rücktrittsrecht im wesentlichen gleich. Entscheidungstexte 1 Ob 586/94 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §897LiegTeilG §1
Rechtssatz: Wird die Grundstücksteilung auch als Bedingung für die Wirksamkeit eines Kaufvertrages vereinbart, ist in diesem Fall die Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht anders zu beurteilen als in dem Fall, daß der Vertrag selbst bewilligungspflichtig wäre (MietSlg 40063). Entscheidungstexte 7 Ob 511/95 Entscheidungstext OGH 22.03.1995 7 Ob 511/95 ... mehr lesen...