Norm
ABGB §897Rechtssatz
Wird die Grundstücksteilung auch als Bedingung für die Wirksamkeit eines Kaufvertrages vereinbart, ist in diesem Fall die Wirksamkeit des Kaufvertrages nicht anders zu beurteilen als in dem Fall, daß der Vertrag selbst bewilligungspflichtig wäre (MietSlg 40063).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0043243Dokumentnummer
JJR_19950322_OGH0002_0070OB00511_9500000_001