Norm: ABGB §897WEG 2002 §16 Abs2
Rechtssatz: Die rechtsgestaltende Entscheidung über eine Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG ist bedingungsfeindlich, weil damit eine – für alle Beteiligten sofort erkennbare – Gestaltung der Rechtslage zwischen den Mit? und Wohnungseigentümern bewirkt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 173/19f Entscheidungstext OGH 18.12.2019 5 Ob 173/19f Veröff: SZ 2019/125 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zwei Liegenschaftsanteile, Bankguthaben und erhebliche Geldschulden umfassende Nachlass wurde aufgrund des Erbschaftskaufvertrags des Nebenintervenienten als Testamentserben mit dem Beklagten diesem als Erbschaftskäufer zur Gänze eingeantwortet. Ein Einlösungsangebot an den Kläger, zu dessen Gunsten auf einem Liegenschaftsanteil ein Vorkaufsrecht einverleibt ist, erfolgte nicht. Der Nebenintervenient hatte den Wunsch, die Verlassenschaft mit möglichst wenig ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei P***** H*****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei J***** F*****, vertreten durch Dr. Leopold Hirsch, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Abgabe v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. I***** M*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** („V*****“) und EZ ***** je des Grundbuchs P*****. Zum Gutsbestand der EZ ***** zählt unter anderen das Grundstück Nr 675/3. Der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** („H*****“) des Grundbuchs P*****, zu deren Gutsbestand unter anderen die Grundstücke Nr 680, 681, 682/1, 685 und 697 gehören. Am 26. 10. 1967 hatten die Rechtsvorgänger der Streitteile im Eigentum an den... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. F***** S*****, vertreten durch Rechtsanwälte Grassner Lenz Thewanger & Partner in Linz, gegen die beklagte Partei C***** AG, *****, vertreten durch D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat als Liedermacher, Komponist und Textautor eine Vielzahl von Musikstücken verfasst und interpretiert. Zwischen den Streitteilen bestand ein mündlicher Verlagsvertrag, der im Zuge einer angestrebten Generalbereinigung des Verhältnisses der Streitteile 1997 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vergleichsweise neu gestaltet wurde. Danach war vereinbart, dass die Beklagte dem Kläger 9 % der Verlagsanteile an den von ihr (damals) gehaltenen Titeln (Kompo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Josef F*****, 2. Maria Elisabeth F*****, beide *****, vertreten durch Dr. Georg Huber, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 28. 2. 1987 bei der beklagten Gemeinde als Facharbeiter beschäftigt, zuletzt war er Vorarbeiter. Sein Dienstverhältnis zur Beklagten unterliegt dem Steiermärkischen Gemeindevertragsbedienstetengesetz. Bis zum Sommer 2007 oblag dem Kläger die abfallrechtliche Geschäftsführung der Beklagten. Dann wurde ihm diese Funktion entzogen und er arbeitete fortan als Vorarbeiter. Der Kläger empfand dies als Degradierung. Am Freitag, dem 7. 12. 2007, fan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Christian W*****, vertreten durch Dr. Nicoletta Wabitsch, Rechtsanwältin in Graz, gegen die beklagte Partei Carola H*****, vertreten durch Hasberger Seitz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Aufkündigung, über die... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist vormaliger Mieter der Wohnung Top 1 im Haus *****, S*****straße *****. Die Antragsgegnerin ist die frühere Vermieterin. Im Verfahren 7 C 74/07m des Bezirksgerichts Leibnitz wegen Aufkündigung schlossen die Parteien am 14. 6. 2007 einen Räumungsvergleich, in dem sich der nunmehrige Antragsteller als dort gekündigte und beklagte Partei verpflichtete, die bezeichnete Wohnung bis zum 31. 7. 2007 zu übergeben. Die Rechtswirksamkeit des Räumungsvergleic... mehr lesen...
Begründung: Der beklagten Partei waren von der späteren Gemeinschuldnerin vor der am 13. April 2006 erfolgten Eröffnung des Konkursverfahrens Arbeitskräfte überlassen worden. Die Gemeinschuldnerin bezahlte die von ihr als Arbeitgeberin zu zahlenden Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht, für welche die beklagte Partei gemäß § 14 Abs 1 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) wegen ihrer Eigenschaft als Beschäftiger als Bürgin haftet. Der Masseverwalter bege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Michaela S*****, vertreten durch Dr. Renate Eberl, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei IT I***** T***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Michael B... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionswerber zeigt in seiner außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf: Der Revisionswerber zeigt in seiner außerordentlichen Revision keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO auf: Rechtliche Beurteilung Nach den bindenden Feststellungen der Vorinstanzen war der mit „Personalhoheit" ausgestattete Filialleiter der Beklagten berechtigt, den bei der Beklagten angestellten K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens 54 Cg 72/00f des Erstgerichts (in der Folge immer: Vorverfahren) war zuletzt ein Begehren der hier Beklagten als Klägerin (in der Folge immer als Beklagte bezeichnet) gegenüber der hier klagenden Partei als Beklagte (in der Folge immer als Klägerin bezeichnet) auf Zahlung von 117.509,59 EUR. Die Beklagte stützte dieses Klagebegehren zusammengefasst darauf, dass sie der Klägerin zum Ankauf von Liegenschaftsanteilen, mit welchen untrenn... mehr lesen...
Norm: ABGB §897AngG §26 Z2 II2dAngG §27 Z4 E4aABGB §1295 Abs2 III
Rechtssatz: Selbst wenn der Trainervertrag als Grund für die vorzeitige Auflösung jede Einschränkung der Tätigkeit des Trainers nennt, stellt dessen Dienstfreistellung wegen andauernder Misserfolge ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht die treuwidrige Verhinderung des Erlangens der zugesagten Aufstiegsprämie dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den Sommermonaten 2004 kontaktierte der Verlassenschaftskurator einen Angestellten der beklagten GmbH, ob diese Interesse am Erwerb der zur Verlassenschaft gehörenden Antiquitäten und Altwaren habe. Diese wurden am 1. September 2004 gemeinsam besichtigt. Der Angestellte erklärte gegenüber dem Verlassenschaftskurator, an einer raschen Abwicklung des Geschäfts interessiert zu sein, weil er einen amerikanischen Kunden habe, der etwa vier bis sechs Wochen nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit schriftlichem Vertrag vom 9. 9. 2005 rückwirkend mit 15. 8. 2005 zum Eishockeytrainer der Mannschaft der Beklagten bestellt, wobei das Angestelltendienstverhältnis am 15. 4. 2006 durch schlichten Zeitablauf enden sollte, ohne dass es einer Kündigung bedurfte. In Punkt II des Vertrags heißt es: „Die vertragliche Tätigkeit des Herrn H***** als Cheftrainer umfasst die alleinige Leitung des Trainings der Mannschaft (insbesondere dessen alleinig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte beabsichtigte 1980, die im
Spruch: genannte und im Eigentum des Klägers stehende Liegenschaft zu kaufen. Beiden Parteien war jedoch bewusst, dass auf Grund der damals geltenden Grundverkehrsbestimmungen der Liegenschaftserwerb durch den - deutschen - Beklagten nicht möglich war. Der Beklagte fand daher eine Treuhänderin, welche mit dem Kläger einen Kaufvertrag über das Grundstück abschloss. Der Beklagte zahlte den Kaufpreis von 1,120.000 ATS (rund 81... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Flora B*****, vertreten durch Mag. Wilhelm Holler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Ernst *****, vertreten durch Reinisch & Wisiak Rechtsanwälte GmbH in Leibnitz, und dessen Nebeninter... mehr lesen...
Begründung: Am 7. 12. 2004 überreichte der Antragsteller mit dem Ersuchen um einen raschest möglichen Verhandlungstermin den von beiden Ehegatten unterfertigten Antrag auf Scheidung ihrer Ehe im Einvernehmen gemäß § 55a EheG, in dem darauf hingewiesen wurde, dass zwischen den Antragstellern Einvernehmen über sämtliche gegenseitige unterhaltsrechtliche und vermögensrechtliche Ansprüche bestehe. In der daraufhin anberaumten Tagsatzung am 9. 12. 2004 schlossen die Ehegatten einen Verg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat mit einem anderen Unternehmen ein Projekt zur Errichtung von 20 Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Ökostrom im Pinzgau im Bundesland Salzburg entwickelt. Die projektierten - bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz noch nicht errichteten - Anlagen wurden mit den Bescheiden des Landeshauptmannes von Salzburg vom 14. und 15. 1. 2003 als Ökostromanlagen im Sinne des § 7 ÖkostromG 2002 anerkannt. Die Klägerin hat mit einem ander... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das im
Spruch: ersichtliche Begehren der Antragstellerin mit der
Begründung: ab, dass aufgrund Punkt 3. des Übergabsvertrages sowohl ein Fruchtgenussrecht als auch ein „ruhendes" Wohnungsgebrauchsrecht zugunsten von Imelda K***** eingeräumt werde, weil sich letztere im Falle des Vorablebens des Übergebers dazu verpflichte, dass übergebene Haus nur für ihr eigenes Wohnbedürfnis zu verwenden und dieses nicht zu vermieten bzw zu verpachten. Die Verbücheru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Eigentümer bestimmter verbücherter Liegenschaften, für die sich sein Nachbar, der Kläger interessierte. Am 31. März 2005 kam es zu einer Besprechung der Streitteile in Anwesenheit eines Zeugen, bei der über den Ankauf der Liegenschaften durch den Kläger verhandelt wurde. Bei diesem Termin lag ein Schätzungsgutachten des Zeugen vor, das aber nur einen Teil der Grundstücke bewertet hatte. Der Zeuge schlug für alle vom Kläger zu kaufenden Grundstüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer einer bebauten Liegenschaft in Tirol. Er vereinbarte im Jahr 1989 mit dem deutschen Staatsangehörigen Hans B*****, dass dieser zur Errichtung eines Ferienhauses eine Teilfläche von 500 m² zum Preis von 500.000 S kauft. Hans B***** bezahlte den Kaufpreis noch 1989 an den Kläger. In dem von Hans B***** über diesen Kauf aufgesetzten Schriftstück vom 6. 6. 1989, das von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde, h... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Der Kläger ist deutscher Staatsb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek, Dr. Glawischnig und Dr. E. Solé als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden Partei Peter Schulyok als Masseverwalter über das Vermögen der K*****-GmbH, ***** vertreten durch Schulyok Unger & Partner, Rechtsanwälte OEG in ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Leistungs- und Feststellungsbegehren sowie die Zwischenanträge der Klägerin auf Feststellung hängen von der Auslegung der am 11. 11. 2001 zwischen den Parteien unter Beitritt von Andreas N***** L***** geschlossenen schriftlichen Vereinbarung und verschiedener nachfolgender Erklärungen und Verhaltensweisen ab. Mit der Vereinbarung sollte laut Präambel eine Reihe offener Fragen mittels Generalvergleichs gelöst werden. Ob n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 1. Februar 1994 als hauptberuflicher Außendienstmitarbeiter bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten eingestellt. Auf das Dienstverhältnis fanden unter anderem die Regelungen des Angestelltengesetzes und des Kollektivvertrages für Angestellte der Versicherungsunternehmen im Außendienst Anwendung. Mit 1. Dezember 2003 wurde das Dienstverhältnis einvernehmlich auf eine Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 50 % einer Vollbeschäftigung umgestellt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Handelsunternehmer schloss mit der klagenden Leasinggesellschaft am 3. März 2003 einen Überlassungsvertrag über Hard- und Software (zwei Laptops) ab, indem sich der beklagte Handelsunternehmer zur Zahlung einer monatlichen Rate von EUR 655,66 brutto (EUR 546,39 netto) auf 24 Monate verpflichtete. Nach den in diesem Vertrag integrierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die klagende Leasinggesellschaft dem beklagten Handelsunternehmer sämtliche ... mehr lesen...