RS OGH 2019/12/18 5Ob173/19f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2019
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Norm

ABGB §897
WEG 2002 §16 Abs2

Rechtssatz

Die rechtsgestaltende Entscheidung über eine Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG ist bedingungsfeindlich, weil damit eine – für alle Beteiligten sofort erkennbare – Gestaltung der Rechtslage zwischen den Mit? und Wohnungseigentümern bewirkt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132949

Im RIS seit

20.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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