Norm: ZPO §§405. 559. 553KO §110ABGB §§870. 871. 877WG Art11. 17. 43KO §67
Rechtssatz: Wird nach Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages über das Vermögen der beklagten Partei der Konkurs eröffnet, so ist im Urteil (des Prüfungsprozesses) über die Aufrechterhaltung des Wechselzahlungsauftrages zu entscheiden. Auch wenn der Entscheidungstexte 3 R 212/98p Entscheidungstext OLG Wien ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Landesgerichtes Wels vom 11.2.1997, 20 S 850/97v wurde über das Vermögen der Beklagten das Konkursverfahren eröffnet und Dr.Josef B***** zum Masseverwalter bestellt. Über Antrag der Klägerin hat das Erstgericht auf Grund der vorgelegten 5 Wechsel der nunmehrigen Gemeinschuldnerin als Ausstellerin aufgetragen, insgesamt S 630.113,- samt staffelweise berechneter 6% Zinsen aus den einzelnen Wechselforderungen zu bezahlen. Akzeptantin dieser Wechsel wa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst wenn man mit dem Kläger davon ausgehen wollte, daß beide den angefochtenen Vergleich schließenden Parteien der Meinung waren, ein Amtshaftungsprozeß gegen den Bund sei aussichtslos, müßte die Anfechtung erfolglos bleiben. Nach § 1385 ABGB kann ein Irrtum den Vergleich nur insoweit ungültig machen, als er die Wesenheit der Person oder des Gegenstandes betrifft. Da der Vergleich dem Zweck dient, strittige oder zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Selbstkündigung des Klägers nach erklärter Bereitschaft der Beklagten, die Entlassung bei seiner Selbstkündigun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Alleineigentümer benachbarter Grundstücke in Purkersdorf. Der Kläger wollte - im Zuge eines Bauprojekts - sein Grundstück vermessen lassen und in den rechtsverbindlichen Grenzkataster aufgenommen wissen und beauftragte damit einen staatlich befugten und beeideten Ingenieur-Konsulenten für Vermessungswesen (im folgenden Geometer). Am 12. September 1994 fand über Einladung des Geometers eine "Grenzverhandlung" statt. Die der Beklag... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6. 12. 1995, 10 E 6422/95i, wurde dem Beklagten wider die Klägerin aufgrund des vollstreckbaren Notariatsaktes vom 26. 6. 1995 die Gehaltsexekution zur Hereinbringung einer Kaufpreisforderung von S 200.000 sA bewilligt. Die Klägerin brachte in ihren Einwendungen gegen den Anspruch gemäß § 35 EO vor, sie habe mit diesem Notariatsakt einen PKW um S 200.000 vom Beklagten erworben. Der Kaufpreis in 120 Monatsraten zu je S Die Klägeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hat sich bereits in der Klage (Punkt 3.) darauf berufen, die Beklagte habe ihn listig in Irrtum geführt. Die Beklagte hat darauf repliziert und die Feststellung des Erstgerichts, der Kläger habe Befürchtungen wegen möglicher Exekutionsführung von Gläubigern auf seine Liegenschaftshälfte gehegt und die Bedeutung des einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbots nicht erkannt, in der Berufung (erfolglos) be... mehr lesen...
Rechtssatz: Wann die Aufklärungspflicht des Vertragspartners nach der Übung des redlichen Verkehrs besteht, ergibt sich jeweils aus dem Umständen des Einzelfalls. Entscheidungstexte 1 Ob 227/98h Entscheidungstext OGH 21.10.1998 1 Ob 227/98h 2 Ob 313/99i Entscheidungstext OGH 18.11.1999 2 Ob 313/99i 10 Ob 346/99a Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 25. Februar 1987 folgenden gerichtlichen Vergleich: "1) ... (Der Kläger) ... verpflichtet sich bei sonstiger Exekution einen Betrag von DM 4,512.573 samt 8 % Zinsen seit 01.03.1987, effektiv, an die ... (beklagte Partei) ... auf deren Konto bei der Kommerzbank in Frankfurt ... zu bezahlen. 2) Von der in Ziffer 1) dieses Vergleiches genannten Verpflichtung ist ... (der Kläger) ... befreit, wenn er bis 31.05.1987 einen Betrag von DM 2,0... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der behauptete Mangel des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Das Berufungsverfahren bleibt nur mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht überhaupt nicht mit der Beweisrüge auseinandersetzt. Geht hingegen - wie hier - aus den Entscheidungsgründen des Berufungsurteils hervor, daß das Berufungsgericht seiner Pflicht, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes zu überprüfen, nachgekommen ist und warum es die vom Berufungswerbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde von ihrem am 14. 9. 1995 verstorbenen Cousin testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt. Der Beklagte, der einzige Sohn des Erblassers, wurde nicht bedacht. Er wäre ohne das zugunsten der Klägerin errichtete Testament Alleinerbe nach dem Gesetz. Vom Gerichtskommissär des Abhandlungsgerichtes wurde am 6. 10. 1995 folgende Erklärung der klagenden Testamentserbin protokolliert: "Nach erfolgter Rechtsbelehrung über die gesetzlichen Folgen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde von der Beklagten zunächst mit Sondervertrag vom 16.4.1995 befristet bis 30.9.1995 als Hochbauamtsleiter angestellt; das Dienstverhältnis wurde zunächst um weitere 3 Monate bis 31.12.1995 und sodann um weitere 6 Monate bis 30.6.1996 verlängert. In einem an mehrere Personen gerichteten Schreiben vom 8.8.1995 beschuldigte der Kläger den Mitarbeiter des Hochbauamtes der Beklagten Ing. A*****, im Zuge der Untersuchung der Ursachen des Einsturze... mehr lesen...
Norm: ABGB §367ABGB §870 AABGB §871 AABGB §877ABGB 1041 A6ABGB §1435
Rechtssatz: 1) Die Leistungskondiktion des Verkürzten gegen seinen ursprünglichen Vertragspartner (Aufhebung des Vertrags gemäß §§ 870, 871 ABGB) schließt einen Verwendungsanspruch gegen den Bereicherten nicht aus. Im mehrpersonalen Verhältnis besteht kein Verwendungsanspruch, wenn die Vermögensverschiebung durch einen Vertrag zwischen dem Verkürzten und einer Mittelsperson so... mehr lesen...
Begründung: Mit Vertrag vom 5.8.1991 mietete ein Ehepaar Räumlichkeiten in einem Haus des Beklagten. Aufgrund einer danach - indes gleichfalls noch im Jahre 1991 - erfolgten Bestellung lieferte die klagende Partei an den Ehemann (also einen der Mieter) einen Zentralheizungskessel samt Boiler und Zubehör und stellte hiefür den Betrag von S 79.529,16 in Rechnung. Die Mieter verpflichteten sich mit Vergleich vom 12.5.1992 dem Beklagten gegenüber, das Mietobjekt bis 30.9.1992 zu räume... mehr lesen...
Begründung: Am 23.12.1996 begehrten Markus und Tatjana Carina H***** beim Erstgericht persönlich die Scheidung ihrer Ehe. Dabei behaupteten sie ua, daß sie sich über die Zuteilung der aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten, die Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen Kinder und ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und vermögensrecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat im August 1996 im Hotel L***** in Kitzbühl eine abendliche Modeschau veranstaltet, an der die dreiundsiebzigjährige Beklagte, die im Hotel ein Zimmer gebucht hatte und erst am Tag der Modeschau angereist war, nicht teilgenommen hat. Als die Beklagte am Tag nach der Modeschau gegen Mittag nach einem Spaziergang ins Hotel zurückkehrte, sah sie in der Hotelhalle bei der Rezeption mehrere fahrbare Kleiderständer stehen, wie sie üblicherweise in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIIBWG §23 Abs7
Rechtssatz: Der Einwand der arglistigen Irreführung ist zulässig, wenn dem getäuschten Anleger durch Manipulationen des Vertragspartners gar nicht bewußt wurde, daß er Ergänzungskapital zeichnet. Entscheidungstexte 7 Ob 354/97b Entscheidungstext OGH 13.07.1998 7 Ob 354/97b European Case Law Identifie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten unterfertigten am 8.9.1992 und 16.2.1994 gegenüber der nunmehrigen Gemeinschuldnerin Zeichnungsscheine über "Ergänzungskapital" von insgesamt S 3,000.000,--. Sie haben die Beträge in der Folge auch jeweils einbezahlt. Am 25.2.1994 räumte die nunmehrige Gemeinschuldnerin den Beklagten einen Abzahlungskredit im Höchstbetrag von S 850.000,-- ein, der von der Klägerin fällig gestellt wurde und zum 27.3.1995 mit S 693.258,-- aushaftet. Zum Zeitpunk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30.1.1991 verkaufte die Beklagte der Klägerin ihre mit Wohnungseigentum an top Nr. 9 verbundenen 86/1412 Anteile an der Liegenschaft EZ *****, Grundstücksadresse P*****-Straße 71. Die Wohnung war der Beklagten von der am 2.3.1987 verstorbenen Josefine Charlotte S***** vermacht worden. Das Haus P*****-Straße 71 verfügt über drei Hauptgeschoße, zwei Kellergeschoße sowie ein ausgebautes Dachgeschoß auf und enthält 6 Kleinwohnungen, 3 Mittelwohnungen und zw... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §871 BIIABGB §871 BIIIABGB §872
Rechtssatz: Die wegen Irrtums über die Grundstücksgröße unrichtige Berechnung des Kaufpreises für eine Liegenschaft stellt einen zur Vertragsanpassung berechtigenden unwesentlichen Geschäftsirrtum dar, weil es der Lebenserfahrung entspricht, daß der Preis einer Liegenschaft nicht unmaßgeblich durch die Größe des Kaufobjekts bestimmt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die ARB 1965 zugrunde lagen. Er beauftragte im September 1991 die Firma Otto M***** mit Umbauarbeiten am Dachgeschoß seines Hauses. Bei der Besichtigung des Dachgeschoßes stürzte der Betriebsleiter Günther R***** durch ein Loch in die Tiefe und wurde schwer verletzt. Der Kläger wurde wegen dieses Vorfalles mit Strafverfügung rechtskräftig wegen des Vergehens der fahrlä... mehr lesen...
Begründung: Mit Alleinvermittlungsauftrag vom 13.9.1996 wurde die Klägerin von den grundbücherlichen Eigentümern mit dem Verkauf eines Bauernhauses samt dem dieses umgebenden Grund beauftragt. Mangels Vermessung war das genaue Ausmaß der Grundfläche nicht bekannt. Die Klägerin bot in einem Zeitungsinserat die Liegenschaft unter Nennung des Kaufpreises und einer Grundstücksgröße von „ca 900 m2“ an. Die Beklagte gab einer Angestellten der Klägerin telefonisch ihr Kaufinteresse bekan... mehr lesen...
Begründung: Mit Unternehmenskaufvertrag vom 30. 6. 1993 erwarb die Beklagte ein zuvor von der Klägerin unter der Etablissementbezeichnung "A*****" betriebenes Cafe-Restaurant um einen Kaufpreis (ohne Warenlager) von S 2,911.140.- inkl. USt. Gegenstand des Vertrages waren die Geschäftseinrichtung laut beigeschlossener Inventarliste, die Mietrechte am Geschäftslokal, der Kundenkreis, die Rechte und Pflichten aus einem Liefer- und Leistungsübereinkommen mit der Bierbrauerei F***** ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 29.10.1993 geschieden. In dem an diesem Tag abgeschlossenen Scheidungsvergleich vereinbarten sie, daß die Obsorge für den Sohn Roman dem Beklagten und jene für den Sohn Markus der Klägerin allein übertragen werde. Die Klägerin verpflichtete sich zu einer Unterhaltsleistung von S 2.000 für den Sohn Roman, der Beklagte zu einer solchen von S 2.500 für den Sohn Markus (Punkt 2 des Vergleiches). Im Rahmen der Vermögensaufteilung vereinbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des Kaufvertrags vom 14.November 1989 erwarb die Tochter des Beklagten eine Wiener Wohnung. Der Kaufpreis wurde aus dem Vermögen des Beklagten finanziert. In diesem Kaufvertrag ist die Wohnungsgröße mit 45 m**2 festgehalten. Integrierender Bestandteil dieses Vertrags ist ein Wohnungsplan, der die Flächen der einzelnen Räume und das Gesamtflächenausmaß mit 44,2 m**2 ausweist. Nach dem Erwerb der Wohnung hatte der Beklagte dort Malerarbeiten verrichte... mehr lesen...
Begründung: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, welche zur teilweisen Aufhebung des erstinstanzlichen Urteiles führte, ist zutreffend, weshalb gemäß § 48 ASGG auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Ergänzend ist anzumerken: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, welche zur teilweisen Aufhebung des erstinstanzlichen Urteiles führte, ist zutreffend, weshalb gemäß Paragraph 48, ASGG auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann. Ergänzend ist anzumer... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AZPO §503 Z4 E1
Rechtssatz: Der Schluß, ob Tatsachenfeststellungen die Annahme listigen Verhalten rechtfertigen, fällt in den Bereich der rechtlichen Beurteilung und ist daher vom Obersten Gerichtshof überprüfbar. Entscheidungstexte 1 Ob 61/97w Entscheidungstext OGH 25.11.1997 1 Ob 61/97w Veröff: SZ 70/242 5 Ob 214/19k ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO liegen die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 (§ 519 Abs 2) ZPO nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichtes gemäß Paragraph 519, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO liegen die Voraussetzungen des Paragraph 502, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Vergleich kann angefochten werden, wenn sich Umstände, welche die Parteien als feststehend, unzweifelhaft und unstreitig angenommen haben, als unrichtig herausstellen (Ertl in Rummel, ABGB**2 § 1385 Rz 1; Schwimann/Harrer/Heidinger, ABGB**2 VII § 1385, Rz 5, jeweils mwN). Ob der Irrende den Irrtum vermeiden hätte können, spielt, wie ganz allgemein bei der Irrtumsanfechtung nach §§ 871ff ABGB, in der Regel keine Roll... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die beklagte Partei dem Kläger die "Freigabe" vertraglich zugesichert hat, genauso zutreffend bejaht wie die die beklagte Partei wegen Verletzung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Kläger treffende Schadenersatzpflicht. Zutreffend wurden überdies vom Berufungsgericht die Verletzung von Schadensminderungspflichten durch den Kläger ebenso verneint wie die nachträgliche Au... mehr lesen...