Norm
ABGB §870 ARechtssatz
Die wegen Irrtums über die Grundstücksgröße unrichtige Berechnung des Kaufpreises für eine Liegenschaft stellt einen zur Vertragsanpassung berechtigenden unwesentlichen Geschäftsirrtum dar, weil es der Lebenserfahrung entspricht, daß der Preis einer Liegenschaft nicht unmaßgeblich durch die Größe des Kaufobjekts bestimmt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110025Dokumentnummer
JJR_19980519_OGH0002_0010OB00032_98G0000_001