Norm: ABGB §870 A
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die Anfechtung wegen listiger Irreführung berechtigt ist, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Abtretungsvertrags maßgebend. Entscheidungstexte 4 Ob 113/01y Entscheidungstext OGH 29.05.2001 4 Ob 113/01y 8 Ob 137/17f Entscheidungstext OGH 29.11.2017 8 Ob 137/17f Auch; Beisatz... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIII
Rechtssatz: Für die Beurteilung der listigen Irreführung spielt es keine Rolle, ob die Nachteile tatsächlich eingetreten sind, denen sich der irregeführte Vertragspartner mit dem Abschluss des Vertrags ausgesetzt hat. Maßgebend ist allein, dass der listig irregeführte Vertragspartner den Vertrag nicht geschlossen hätte, hätte er den wahren Sachverhalt gekannt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §870 CIIIABGB §870 DIV
Rechtssatz: Bei der Irrtumsanfechtung eines von einem Stellvertreter abgeschlossenen Rechtsgeschäfts kommt es auf den Irrtum des Stellvertreters an; dies gilt auch für die listige Irreführung und einen durch Erzeugung von Furcht (Drohung, Zwang) herbeigeführten Vertragsabschluss. Anderes könnte im Fall einer Drohung gegenüber dem Geschäftsherrn nur gelten, wenn sie zu einer Weisung des Geschäftsherrn... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AHGB §335
Rechtssatz: Eine echte stille Gesellschaft kann ex tunc aufgelöst werden. Entscheidungstexte 4 Ob 233/00v Entscheidungstext OGH 24.10.2000 4 Ob 233/00v Veröff: SZ 73/163 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114327 Dokumentnummer JJR_20001024_OGH0002_004... mehr lesen...