Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Eine Bürgschaft kommt durch Vertrag zwischen Gläubiger und Bürgen zustande (RIS-Justiz RS0032090; 4 Ob 306/99z; Gamerith in Rummel ABGB**2, § 1346 Rz 2). In ständiger Rechtsprechung werden deshalb vorvertragliche Aufklärungspflich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des Antrages des Klägers vom 9. 3. 1995 und der von der beklagten Versicherung am 23. 3. 1995 erfolgten Polizzierung kam es zwischen den Streitteilen zum Abschluss eines Er- und Ablebensversicherungsvertrages mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Polizzen- Nr 835816213. Als Versicherungsbeginn war der 1. 3. 1995, der Versicherungsablauf mit 1. 3. 2020 (im Berufungsurteil unrichtig: 2040) vereinbart. Diesem Versicherungsvertrag lagen die Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde im November 1996 einvernehmlich geschieden. Anlässlich der Scheidung verpflichtete sich der Kläger mit gerichtlichem Vergleich vom 6. 11. 1996, für die Beklagte "gemäß § 66 EheG den gesetzlichen Unterhalt in der derzeitigen Höhe von S 5.000" monatlich zu bezahlen. Festgehalten wurde, dass der nunmehrige Kläger die gesamten Wohnungskosten für die Beklagte zahlt, sie würden nämlich vom Dienstgeber direkt abgezogen; weiters wurden die Sorg... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 A
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob die Anfechtung wegen listiger Irreführung berechtigt ist, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Abtretungsvertrags maßgebend. Entscheidungstexte 4 Ob 113/01y Entscheidungstext OGH 29.05.2001 4 Ob 113/01y 8 Ob 137/17f Entscheidungstext OGH 29.11.2017 8 Ob 137/17f Auch; Beisatz... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIII
Rechtssatz: Für die Beurteilung der listigen Irreführung spielt es keine Rolle, ob die Nachteile tatsächlich eingetreten sind, denen sich der irregeführte Vertragspartner mit dem Abschluss des Vertrags ausgesetzt hat. Maßgebend ist allein, dass der listig irregeführte Vertragspartner den Vertrag nicht geschlossen hätte, hätte er den wahren Sachverhalt gekannt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 9. 7. 1991 gründete die Beklagte gemeinsam mit drei weiteren Gesellschaftern die D***** GmbH. Jeder der Gesellschafter übernahm einen Geschäftsanteil von 125.000 S. Laut Notariatsakt vom 3. 9. 1991 leistete die Beklagte eine mit 125.000 S bewertete Sacheinlage, die in einer Förderanlage F 100, Neupreis 88.000 S, einem Jodak Bauwagen 3,5 m, Neupreis 55.900 S, und einem Reserverad mit Felge, Neupreis 1.430 S, bestand. Die Beklagte war Pr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger als Käufer schloss am 16. 12. 1994 mit der W***** GmbH & Co KG (im Folgenden kurz: WLV) als Verkäuferin einen Kaufvertrag über 23/871 Anteile einer Liegenschaft, verbunden mit Wohnungseigentum an top Nr 8 und Nr 9, wobei der Kaufpreis S 820.000 betrug. In diesem Vertrag wurde Rechtsanwalt Dr. Ronald I***** durch die Vertragsparteien zum Treuhänder bestellt, der den Kaufpreis treuhändig zu verwahren und erst dann an die Verkäuferin auszuzahlen hatte, wenn... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AABGB §870 CIIIABGB §870 DIV
Rechtssatz: Bei der Irrtumsanfechtung eines von einem Stellvertreter abgeschlossenen Rechtsgeschäfts kommt es auf den Irrtum des Stellvertreters an; dies gilt auch für die listige Irreführung und einen durch Erzeugung von Furcht (Drohung, Zwang) herbeigeführten Vertragsabschluss. Anderes könnte im Fall einer Drohung gegenüber dem Geschäftsherrn nur gelten, wenn sie zu einer Weisung des Geschäftsherrn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ficht den am 4. 9. 1997 mit der Beklagten abgeschlossenen Generalvergleich als nichtig und rechtsunwirksam an und stützt die Anfechtung auf formelle und materielle Mängel des Vergleichs. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab im ersten Rechtsgang der Berufung des Klägers Folge und stellte eine Rechtsunwirksamkeit des angefochtenen Vergleichs fest. Über Revision der Beklagten wurde mit dem Aufhebungsbeschluss vom 17. 5.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war bis 1988, die Klägerin seit 1988 mit einem Mann verheiratet, der seit 19. 3. 1997 abgängig war und am 1. 5. 1997 tot in der Donau aufgefunden wurde. Die Klägerin begehrte den Zuspruch von 401.070,36 S sA und brachte vor, ihr Ehemann habe am 17. 3. 1997 aus einem Bankschließfach, dessen gemeinsame Mieter die Ehegatten gewesen seien, acht mit dem Losungswort "Jungfrau" gesicherte Inhabersparbücher entnommen, wovon zwei mit einem Einlagensta... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 AHGB §335
Rechtssatz: Eine echte stille Gesellschaft kann ex tunc aufgelöst werden. Entscheidungstexte 4 Ob 233/00v Entscheidungstext OGH 24.10.2000 4 Ob 233/00v Veröff: SZ 73/163 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114327 Dokumentnummer JJR_20001024_OGH0002_004... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, deren Unternehmensgegenstand die Verwertung und Vermarktung von Hotel- und Ferienanlagen im Rahmen von Timesharing ist, bot zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit seit 1985 Beteiligungen als echter stiller Gesellschafter an. Das in Form eines Prospekts aufgelegte Beteiligungsangebot sah die Aufnahme einer Vielzahl von stillen Gesellschaftern zur Deckung des Finanzbedarfs der Beklagten vor und stellte für die am Gewinn und Verlust der Gesells... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins,... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch das Berufungsgericht geht von der Rechtsprechung aus, nach der es Arglist begründet, wenn zunächst auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dann dennoch im Prozess Verjährung eingewendet wird. Weiters trifft es zu, dass die Replik der Arglist nicht immer ausdrücklich erhoben werden muss, sondern zur Wahrnehmung eines solchen Sachverhalts dessen Feststellung genügt (stRsp - RIS-Justiz RS0014828). Ob Arglist vorl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin und der Beklagte waren von 1988 bis Juni 1996 Lebensgefährten. Sie unterstützte ihn während der Lebensgemeinschaft "in jeder Hinsicht, insbesondere aber finanziell", wenngleich es bereits seit 1992 immer wieder Beziehungskrisen gab. Die Erstklägerin war dem Beklagten "stets psychisch ausgeliefert und vermochte sich, obschon sie ihre triste Lage erkannt hatte, einfach nicht zu helfen". Sie wurde von ihm auch körperlich misshandelt. Der Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Im Mai 1995 lieferte der Kläger dem Beklagten eine Küche, wobei ein Werklohn von S 231.000 vereinbart war. Der Beklagte hatte S 75.000 akontiert, weitere Zahlungen wurden nicht geleistet. Der Kläger begehrte vom aushaftenden Werklohn einen Teilbetrag von S 100.000. Spätestens am 24. 4. 1997 sei dem Beklagten die Küche auftrags- und ordnungsgemäß übergeben worden, nachdem der Beklagte zuvor einige kleinere Mängel gerügt habe, die soweit wie möglich behoben worden se... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 502 Abs 1 ZPO ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 502, Absatz eins, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob zum Zeitpunkt der Selbstkündigung des Klägers plausible und objektiv ausreichende
Gründe: für eine Entlassung gegeben waren, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob zum Zeitpunkt der Selbstkündigung des Klägers plausible und objektiv ausre... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten als kontoführender Bank die Honorierung dreier Schecks und brachte im Wesentlichen vor: Die Beklagte habe der C*****, welche die Bank der Klägerin sei, eine Einlösungszusage im Sinne des Scheckeinlösungsabkommens der Fachverbände der Banken und der österreichischen Postsparkasse erteilt, doch weigere sie sich nunmehr die Schecks zu honorieren. Die Beklagte hafte einerseits auf Grund der Abtretung der Ansprüche der C***** aus dies... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gegen die Zulässigkeit der festgestellten Vereinbarungen über eine Änderung der Provisionsberechnung (zunächst Änderung bezüglich Skontoabzug; dann Vereinbarung eines neues Systems) bestehen keine Bedenken. Eine ausdrücklich vereinbarte, die Rechtsstellung des Arbeitnehmers für die Zukunft teilweise verschlechternde Vertragsänderung ist wirksam, soweit auch der geänderte Vertragsinhalt den durch Gesetz, Kollektivvertrag ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur Frage der vorvertraglichen Aufklärungspflicht von Banken gegenüber Bürgen wird in ständiger Rechtsprechung judiziert, dass derartige Pflichten zwar bestehen, diese aber nicht überspannt werden dürfen. Primär habe der Kunde selbst seine Interessen zu wahren, zumal nicht übersehen werden dürfe, dass Diskretion für das Bankgeschäft als solches lebenswichtig sei. So wie die Bank daher grundsätzlich nicht verpflichtet se... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger haben mit Kaufvertrag vom 23. 10. 1991 von der beklagten Fremdenverkehrsgesellschaft die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** T***** samt den darauf errichteten gastronomischen Betrieb um einen Kaufpreis von S 1,500.000 sowie darin befindliches Inventar um S 250.000 erworben. Für dieses Hotel war mit Bescheid der BH G***** den Rechtsvorgängern der Beklagten vom 26. 4. 1960 die wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserversorgungs- und Wasserbeseitigung... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 2. August 1996 bei der Beklagten als Handelsarbeiter tätig. An diesem Tag wurde bei ihm beim Verlassen seines Arbeitsplatzes (eines Marktes der Beklagten) im Zuge einer Kontrolle eine angebrochene Semmelpackung entdeckt, für die er keinen Kassenbon vorweisen konnte. Er gab an, die Semmeln von seinem Arbeitskollegen und Schwager O***** erhalten zu haben, der sie gekauft und nach dem Verzehr einiger Semmeln dem Kläger geschenkt habe. Der dar... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß §§ 402 Abs 4, 78 EO iVm § 528 Abs 1 ZPO kann die vom Rekursgericht erlassene einstweilige Verfügung nur unter der Voraussetzung angefochten werden, daß die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Rekursgericht von der Rechtsprechung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 1960 als Angestellter bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten und sodann ab 1985 bei der Beklagten beschäftigt, wobei er zuletzt als Leiter einer Druckerei mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt von S 59.430,07 tätig war. Die Geschäftsleitung der Beklagten führte mit dem Kläger wiederholt Gespräche über den Preis der eingekauften in der Druckerei benötigten Lacke sowie den möglichen Bezug von kostengünstigeren Ma... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Angehörige eines Kreditnehmers, welcher sich auf die Sittenwidrigkeit seiner rechtsgeschäftlichen Haftungserklärung beruft, hat die dazu erforderlichen Tatsachen, wie ein Mißverhältnis zwischen Einkommen bzw und Vermögen einerseits und Verpflichtungsumfang andererseits, Geschäftsunerfahrenheit ohne wesentliches Eigeninteresse, verdünnte Entscheidungsfreiheit des Interzedenten und die Kenntnis des Kreditgebers bzw die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist durch Fusion Rechtsnachfolgerin der Ö***** AG geworden. Die L*****gesellschaft mbH (L*****K), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Ö***** AG (im folgenden: L*****) und die R***** AG gründeten 1989 die LB***** Gesellschaft mbH (L*****F). Bis zum Sommer 1990 hatte die L*****K 51 % und die R***** AG 49 % der Anteile an der L*****F inne. Geschäftsführer der L*****K war Lutz Jürgen F*****. Dieser war auch Abteilungsdirektor bei der L***... mehr lesen...
Begründung: Zu Erben der ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Erblasserin sind Sohn und Tochter berufen. Der Sohn gab aufgrund des Gesetzes zum gesamten Nachlaß eine unbedingte Erbserklärung ab und errichtete ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis. In der Verlassenschaftstagsatzung vom 9. 9. 1996 schritt ein Rechtsanwalt als Vertreter der Tochter ein. Er berief sich auf die ihm erteilte Vollmacht und erklärte, seine Mandantin entschlage sich ihrer geset... mehr lesen...