Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;ABGB §863;IESG §1 Abs1;
Rechtssatz: Zeigt das Gesamtbild der Beschäftigung eine intensive Zusammenarbeit mit der Mutter als Betriebsinhaberin unter weitgehender Hintanstellung eigener Interessen zur Erhaltung des Familienbetriebes, schließt dies trotz der Anmeldung zur Sozialversicherung und... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1153;ABGB §863;IESG §1 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0126 E 29. Oktober 1986 RS 3 Stammrechtssatz Im Zweifel ist die Mitarbeit naher Angehöriger nicht als Ausfluss eines Arbeits- oder freien Dienstverhältnisse zu werten, sondern familienrechtliche oder familienhafte Mitarbeit anzun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1151;ABGB §863;IESG §1 Abs1;
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist aus der Tatsache, dass der Beschäftigte (hier: Sohn der Betriebsinhaberin) gegenüber den Gläubigern keine Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten übernommen hat, nichts zu gewinnen, weil weder bei familien... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §863;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0252 E 23. März 1984 VwSlg 11378 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Eine Zustimmungserklärung nach § 5 Abs 7 StVO kann auch konkludent (§ 863 ABGB) erklärt werden, wenn der Lenker weiß, aus welchem Grund man ihm Blut abnehmen will. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1029;ABGB §863;AVG §10 Abs1;AVG §13 Abs3;VStG §49 Abs1;
Rechtssatz: Ungeachtet eines auf dem Einspruch gegen die Strafverfügung angebrachten Vermerkes über die beim erwähnten Polizeikommissariat ausgewiesene Vollmacht ist der Auftrag gem § 13 Abs 3 AVG zur Vorlage einer Vollmacht zu Recht ergangen, zumal die Bf keine Umst... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §2ABGB §863ABGB §871StVO 1960 §5 Abs2VwRallg
Rechtssatz: Zustimmung zur Blutabnahme ist nicht in jedem Fall anzunehmen, in dem die Blutabnahme nicht gegen den erklärten Willen des Betroffenen erfolgt. Eine die Rechtmäßigkeit der Blutabnahme tragende Zustimmung ist vielmehr auch dann nic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Rechtssatz: Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist nur ein Arbeitsvertrag. Stützt sich die Arbeitspflicht auf ein anderes Rechtsverhältnis, so kommt Arbeitsrecht grundsätzlich nicht zur Anwendung. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes kann für Dienste NAHER VERWANDTER die Entgeltsvermutung des § 1152 ABGB in der Regel nicht herangezogen werden, sofern sie im Haushalt, im Gewerbe bzw in der Landwirtschaft mithelfen. Im Zweifel ist davon auszugehen, daß die Familiendienste... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1153; ABGB §863; IESG §1 Abs1; ABGB § 1153 heute ABGB § 1153 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 863 heute ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §863;ASVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Nach den privatrechtlichen Grundsätzen (§ 863 ABGB) kann man seinen Willen nicht nur ausdrücklich durch Worte und allgemein angenommene Zeichen, sondern auch stillschweigend durch solche Handlungen erklären, die mit Überlegung aller Umstände, d.h. weniger aus bestimmten Worte... mehr lesen...